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   BGH, 03.05.2017 - 2 StR 576/15   

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https://dejure.org/2017,40996
BGH, 03.05.2017 - 2 StR 576/15 (https://dejure.org/2017,40996)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2017 - 2 StR 576/15 (https://dejure.org/2017,40996)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - 2 StR 576/15 (https://dejure.org/2017,40996)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 4 StPO; § 344 Abs. 2 StPO; § 273 Abs. 1a StPO
    Pflicht zur Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche (Begriff des Verständigungsgesprächs: erforderliche Konnexität von prozessualem Verhalten und Verfahrensergebnis, Mitteilungspflicht bei Gesprächen über Einstellungen nach §§ ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 154 Abs 2 StPO, § 243 Abs 4 S 2 StPO
    Mitteilungspflicht über Erörterungen zur Möglichkeit einer Verständigung: Anregung des Gerichts an die Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens wegen Nebenstraftaten

  • IWW

    § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO, § ... 154 Abs. 2 StPO, § 257c StPO, § 265 StPO, § 257c Abs. 2 StPO, § 257c Abs. 3 Satz 4 StPO, § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO, § 243 Abs. 4 StPO, § 154a Abs. 2 StPO, §§ 153, 153a StPO, § 154 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Gespräch zur Teileinstellung von Tatvorwürfen vor dem letzten Hauptverhandlungstag ohne Beteiligung der Verteidigung; Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern durch sexuelle Übergriffe; Mitteilungspflicht und Hinweispflicht des Gerichts von Gesprächen und Erörterungen ...

  • rewis.io

    Mitteilungspflicht über Erörterungen zur Möglichkeit einer Verständigung: Anregung des Gerichts an die Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens wegen Nebenstraftaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gespräch zur Teileinstellung von Tatvorwürfen vor dem letzten Hauptverhandlungstag ohne Beteiligung der Verteidigung; Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern durch sexuelle Übergriffe; Mitteilungspflicht und Hinweispflicht des Gerichts von Gesprächen und Erörterungen ...

  • datenbank.nwb.de

    Mitteilungspflicht über Erörterungen zur Möglichkeit einer Verständigung: Anregung des Gerichts an die Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens wegen Nebenstraftaten

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Essentialia negotii einer Verständigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 49
  • StV 2018, 8
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 03.05.2017 - 2 StR 576/15
    Diese Mitteilung ist sodann gemäß § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO zu protokollieren (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628 u.a., BVerfGE 133, 168, 215 ff.).

    Diese Pflicht muss mit Blick auf das Regelungsziel des Gesetzgebers, der außerhalb des Anwendungsbereichs des Verständigungsgesetzes jegliche sonst "informellen' Absprachen, Vereinbarungen und "Gentlemen"s Agreements' untersagen wollte, auch für diese Verständigungen gelten (vgl. BVerfG, aaO, BVerfGE 133, 168, 212 f.); werden diese, was regelmäßig nahe liegt, nicht mitgeteilt und dokumentiert, kann dies mit der Rüge einer Verletzung von § 243 Abs. 4 StPO geltend gemacht werden.

  • BGH, 17.06.2015 - 2 StR 139/14

    Mitteilung über Verständigungsgespräche (Anlass der Mitteilungspflicht: alle

    Auszug aus BGH, 03.05.2017 - 2 StR 576/15
    An seiner gegenteiligen Rechtsauffassung (vgl. Urteil vom 17. Juni 2015 - 2 StR 139/14, NStZ 2016, 171 m. abl. Anm. Schneider und abl. Anm. Niemöller JR 2016, 146) hält der Senat nicht mehr fest.
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Auszug aus BGH, 03.05.2017 - 2 StR 576/15
    bb) Eine Teileinstellung gemäß § 154 Abs. 2 StPO, eine Verfahrensbeschränkung nach § 154a Abs. 2 StPO oder eine Einstellung nach den §§ 153, 153a StPO können grundsätzlich ohne Verletzung des Verbots der Verständigung über den Schuldspruch gemäß § 257c Abs. 2 Satz 1 StPO (krit. LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 257c Rn. 29) Gegenstand einer förmlichen Verständigung sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 1422/15, NStZ 2016, 221; s. auch BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, NJW 2016, 513, 517).
  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 1422/15

    Verbot informeller Absprachen (Recht auf ein faires Verfahren; abschließender

    Auszug aus BGH, 03.05.2017 - 2 StR 576/15
    bb) Eine Teileinstellung gemäß § 154 Abs. 2 StPO, eine Verfahrensbeschränkung nach § 154a Abs. 2 StPO oder eine Einstellung nach den §§ 153, 153a StPO können grundsätzlich ohne Verletzung des Verbots der Verständigung über den Schuldspruch gemäß § 257c Abs. 2 Satz 1 StPO (krit. LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 257c Rn. 29) Gegenstand einer förmlichen Verständigung sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 1422/15, NStZ 2016, 221; s. auch BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, NJW 2016, 513, 517).
  • BGH, 23.07.2019 - 1 StR 2/19

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

    Davon ist auszugehen, sobald bei im Vorfeld oder neben der Hauptverhandlung geführten Gesprächen ausdrücklich oder konkludent die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand, also Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht wurden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung nahe lag (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a. Rn. 85; BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 Rn. 12 und vom 3. Mai 2017 - 2 StR 576/15 Rn. 14 f.; Beschlüsse vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 14 und vom 24. Januar 2018 - 1 StR 564/17 Rn. 7; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 1422/15 Rn. 20 ff. zur "synallagmatischen Verknüpfung').

    Gespräche, die auf eine Einstellung von Taten während laufender Hauptverhandlung nach § 154 Abs. 2 StPO abzielen, lösen keine Mitteilungspflicht gemäß § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO aus, soweit sie allein auf die Möglichkeit einer Teileinstellung gerichtet sind (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2017 - 2 StR 576/15 Rn. 13 ff.).

    Eine Teileinstellung gemäß § 154 Abs. 2 StPO kann aber auch Gegenstand einer förmlichen Verständigung sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 1422/15 Rn. 20; BGH, Urteil vom 3. Mai 2017 - 2 StR 576/15 Rn. 15 mwN).

    Dies ist dann der Fall, wenn sie in einen Konnex zu Prozessverhalten der Verfahrensbeteiligten gebracht wird, sich also die (vorläufige) Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO durch das Gericht als "Gegenleistung' für eine von einem anderen Verfahrensbeteiligten in Aussicht gestellte oder zugesagte Leistung darstellt (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 1422/15 Rn. 21 "synallagmatische Verknüpfung der jeweiligen Handlungsbeiträge'; BGH, Urteil vom 3. Mai 2017 - 2 StR 576/15 Rn. 15).

  • BGH, 24.01.2018 - 1 StR 564/17

    Mitteilungspflicht über außerhalb der Hauptverhandlung geführte

    Dies ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung nahe liegt (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 216 f. Rn. 85; BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, NStZ 2016, 221, 222 Rn. 12 und vom 3. Mai 2017 - 2 StR 576/15, NStZ 2018, 49; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 1422/15, NStZ 2016, 422, 424 zur "synallagmatischen Verknüpfung').

    Angesichts dessen kommt es nicht darauf an, ob - wie von der Revision behauptet, in der dienstlichen Stellungnahme und der Gegenerklärung aber in Abrede gestellt - ein Geständnis des Angeklagten hinsichtlich der Tat 1 mit der Verfahrenseinstellung gemäß § 154 Abs. 2 StPO bezüglich der Tat 2 verknüpft worden ist, was wegen, aber auch lediglich wegen der Koppelung der Einstellung einer Tat mit einem Eingestehen einer weiteren Tat ebenfalls die Mitteilungspflicht ausgelöst hätte (BGH, Urteil vom 3. Mai 2017 - 2 StR 576/15, NStZ 2018, 49, 50; siehe aber auch Bittmann NStZ 2018, 50, 51).

  • BGH, 06.12.2018 - 1 StR 343/18

    Mitteilungspflicht über außerhalb der Hauptverhandlung geführte

    Dies ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung nahe liegt (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 216 f. Rn. 85; BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, NStZ 2016, 221, 222 Rn. 12 und vom 3. Mai 2017 - 2 StR 576/15, NStZ 2018, 49; Beschluss vom 24. Januar 2018 - 1 StR 564/17, NStZ 2018, 487, 488; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 1422/15, NStZ 2016, 422, 424 zur "synallagmatischen Verknüpfung').
  • OLG Brandenburg, 10.09.2018 - 53 Ss 93/16

    Beruhen des Strafurteils auf einem Transparenzverstoß

    Auch außerhalb einer laufenden Hauptverhandlung geführte Gespräche, in denen die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung nach § 153a Abs. 2 StPO ausgelotet werden soll, unterfallen im Grundsatz dem Regelungsbereich des § 257c StPO (vgl. BGH, Urteil vom 03.05.2017, Az.: 2 StR 576/15, Rn. 15 - m. w. Nachw.; juris).
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