Rechtsprechung
BGH, 29.03.2006 - 2 StR 579/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 337 StPO; § 46 StGB; § 55 StGB
Beruhen; Strafzumessung (Härteausgleich; nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Bewährungsversagen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revisionszurückweisung trotz fraglichen Strafausspruchs; Beurteilung einer Gesamtstrafenbildung unter Berücksichtung eines Härteausgleichs
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.03.1997 - 2 StR 107/97
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe, wenn das frühere Urteil auf eine …
Auszug aus BGH, 29.03.2006 - 2 StR 579/05
Sollte das Urteil des Amtsgerichts Fulda keine Einzelstrafen enthalten, wäre allerdings eine Gesamtstrafenbildung nicht zulässig; es wäre aber ein Härteausgleich bei der neuen Strafe vorzunehmen (vgl. BGHSt 43, 34 ff.).
- BGH, 04.09.2019 - 4 StR 294/19
Die rechtskräftige Gesamtstrafe ohne Einzelstrafen - und die spätere weitere …
Dies entspricht der Rechtsprechung des 1., 2., 3. und 4. Strafsenats (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 430/03, NStZ-RR 2004, 106; vom 29. März 2006 - 2 StR 579/05, juris, Rn. 7).