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   BGH, 22.01.2020 - 2 StR 582/18   

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https://dejure.org/2020,2844
BGH, 22.01.2020 - 2 StR 582/18 (https://dejure.org/2020,2844)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2020 - 2 StR 582/18 (https://dejure.org/2020,2844)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2020 - 2 StR 582/18 (https://dejure.org/2020,2844)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 73e StGB
    Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes (Schadlosstellung durch einen Tatbeteiligten)

  • HRR Strafrecht

    § 153a Abs. 1 Satz 5 StPO; § 73e StGB
    Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen (Verfahrenshindernis: Reichweite); Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes (Schadlosstellung durch einen Tatbeteiligten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 73e Abs. 1 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 73e StGB, § 426 Abs. 2 Satz 1 BGB, §§ 73 ff. StGB, 459h ff. StPO, § 1922 BGB, § 86 VVG

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner i.R.e. Bandenbetrugs

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner i.R.e. Bandenbetrugs

  • rewis.io

    Strafverfahren: Einstellung des Verfahrens bei Erfüllung von Auflagen und Weisungen; Einziehung des Wertes von Taterträgen bei mehreren Tatbeteiligten als Gesamtschuldner

  • ra.de
  • rewis.io

    Einziehungsanordnung: Schadlosstellung des Straftatverletzten durch einen Gesamtschuldner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 73
    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner i.R.e. Bandenbetrugs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung - und die erfolgte Zahlung des Mittäters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 745 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.06.2016 - 2 StR 89/16

    Gegenstand des Verfahrens (in der Anklage bezeichnete Taten: personenbezogene

    Auszug aus BGH, 22.01.2020 - 2 StR 582/18
    Verfahrensgegenstand sind aber nur Taten einer bestimmten Person; daher bleibt die Tat im prozessualen Sinn stets auf die in der Anklageschrift als Angeschuldigte bezeichneten Personen bezogen (vgl. Senat, Urteil vom 29. Juni 2016 - 2 StR 89/16, NStZ-RR 2016, 316, 317 mwN).
  • BGH, 01.12.2015 - 1 StR 154/15

    Subventionsbetrug (Verjährungsbeginn: Beendigung durch Zahlung der Subvention);

    Auszug aus BGH, 22.01.2020 - 2 StR 582/18
    Dieses Verfahrenshindernis erfasst die gesamte prozessuale Tat (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 1 StR 154/15, juris Rn. 6; LR-StPO/Mavany, 27. Aufl., § 153a Rn. 112).
  • BGH, 10.09.2019 - 2 StR 245/19

    Einstellung des Verfahrens aus prozessökonomischen Erwägungen hinsichtlich

    Auszug aus BGH, 22.01.2020 - 2 StR 582/18
    Schon hieraus erhellt, dass der Anspruch eines Verletzten auch dann als ganz oder teilweise erloschen anzusehen ist, wenn einer der als Gesamtschuldner haftenden Tatbeteiligten den Verletzten ganz oder teilweise schadlos stellt (vgl. Senat, Beschluss vom 10. September 2019 - 2 StR 245/19).
  • LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19

    Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren

    Denn für den Fall, dass eine gesamtschuldnerische Haftung des Angeklagten CA nicht angeordnet würde, drohte eine doppelte Inanspruchnahme seinerseits, die durch die § 73e Abs. 1 StGB und § 459g Abs. 4 StPO gerade vermieden werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 22.01.2020 - 2 StR 582/18, juris Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 16.08.2021 - 3 Ws 406/21

    Einziehung von Taterträgen und diesbezüglicher Vermögensarrest

    Die Einziehung von Taterträgen nach §§ 73 bis 73c StGB und ein diesbezüglicher Vermögensarrest nach § 111e StPO sind gemäß 73e Abs. 1 StGB ausgeschlossen, wenn ein gesamtschuldnerisch haftender Mittäter oder diejenige Gesellschaft, für die der Mittäter gehandelt hat, den Anspruch des Verletzten erfüllt hat (Anschluss an BGH 2 StR 582/18 wistra 2020, 201).

    Mit Beschluss vom 22. Januar 2020 (2 StR 582/18 wistra 2020, 201 BeckRS 2020, 2050) hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine in dem angefochtenen Urteil in Gesamtschuldnerschaft angeordnete Einziehung insoweit aufgehoben als die geschädigte Bank durch den gesondert verfolgten Mittäter bereits befriedigt worden ist.

    Dem vom BGH am 22. Januar 2020 a. a. O. entschiedenen Fall, in dem die Tatbeute zunächst an einen Mittäter gelangte und dann, unter anderem an den Angeklagten, verteilt wurde, lag auch ein durchaus vergleichbarer Sachverhalt zu Grunde.

    Die vom Bundesgerichtshof im Beschluss vom 22. Januar 2020 a. a. O. angestellten Erwägungen gelten hier gleichermaßen.

  • BGH, 12.07.2022 - 6 StR 196/22

    Einziehung des Wertes von Taterträgen; Ausschluss der Einziehung des Tatertrages

    Denn der Forderungsübergang nach § 426 Abs. 2 Satz 1 BGB macht den leistenden Tatbeteiligten nicht zum Verletzten oder zu dessen Rechtsnachfolger im einziehungsrechtlichen Sinne (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2020 - 2 StR 582/18).
  • BGH, 05.04.2023 - 1 StR 379/22

    Einziehung (Umfang der Einziehung: erforderliche Berücksichtigung der im Wege der

    Da auch die im Wege der Zwangsvollstreckung bei einem Tatbeteiligten erfolgte Befriedigung von Ansprüchen aus der Tat dem Anwendungsbereich des § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB unterfällt (vgl. LK StGB/Lohse, 13. Aufl., § 73e Rn. 4) und für alle Gesamtschuldner (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2020 - 2 StR 582/18 Rn. 5) insoweit ein Erlöschen des staatlichen Einziehungsanspruchs bewirkt, hätte das Landgericht exakte Feststellungen treffen müssen, um den Umfang des (noch) bestehenden Einziehungsanspruchs bestimmen zu können.
  • BGH, 19.07.2022 - 5 StR 102/22

    Unzulässigkeit der Aufklärungsrüge

    b) Die Aufhebung des Ausspruchs über die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1.000 Euro ist gemäß § 357 StPO auf den nicht revidierenden Mitangeklagten R. zu erstrecken (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2020 - 2 StR 582/18).
  • BGH, 14.07.2020 - 2 StR 496/19

    Prüfen der Voraussetzungen des Strafmilderungsgrundes der Aufklärungshilfe i.R.d.

    Im Hinblick auf weitere Taten ist der Anspruch der geschädigten F. GmbH durch die Zahlungen der Mitangeklagten S. und Y. gemäß § 73e Abs. 1 StGB erloschen (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Januar 2020 - 2 StR 582/18 juris Rn. 7).
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