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   BGH, 29.11.1996 - 2 StR 585/96   

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https://dejure.org/1996,3263
BGH, 29.11.1996 - 2 StR 585/96 (https://dejure.org/1996,3263)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1996 - 2 StR 585/96 (https://dejure.org/1996,3263)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1996 - 2 StR 585/96 (https://dejure.org/1996,3263)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 4, § 13

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 170
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 31.10.2018 - 2 ARs 311/18

    Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen (grundsätzlich keine

    Es bezieht sich dabei auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 29. November 1996 - 2 StR 585/96 - (NStZ-RR 1997, 170) und vom 8. August 2001 - 2 StR 285/01 - (NStZ-RR 2002, 257), in denen der Senat jeweils die unwirksame Verbindung von Verfahren in der Revisionsinstanz durch Nachholung geheilt hat.

    Dies setzt voraus, dass das Verfahren, soweit es infolge unwirksamer Verfahrensverbindung an einer Verfahrens (oder: Sachurteils-) Voraussetzung fehlt, gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt und zugleich insgesamt nach § 349 Abs. 2 StPO verfahren werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. November 1996 - 2 StR 585/96, aaO und vom 8. August 2001 - 2 StR 285/01, aaO).

  • BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07

    Gerichtliche Zuständigkeit (Prüfung durch das Revisionsgericht; Verweisung an das

    Hinsichtlich des vom Landgericht gegen den Angeklagten S. als Fall 2 der Urteilsgründe abgeurteilten Sachverhalts bestand, wie der Generalbundesanwalt zutreffend dargelegt hat, das Verfahrenshindernis fehlender gerichtlicher Zuständigkeit, das vom Senat gemäß § 6 StPO von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BGHR StPO § 4 Verbindung 9, 12; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2000 - 4 StR 105/00; Senatsbeschluss vom 8. August 2001 - 2 StR 285/01).
  • BGH, 23.02.2010 - 1 StR 627/09

    Verbindung nach den §§ 4 und 5 StPO

    Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO ist das gemeinschaftliche obere Gericht nur dann für den Beschluss über die Verbindung der Strafsachen zuständig, wenn die Voraussetzungen von § 4 Abs. 2 Satz 1 StPO - anders als hier - nicht gegeben sind (vgl. BGHR StPO § 4 Verbindung 9 und 12).
  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 285/01

    Verbindungsbeschluß (Unwirksamkeit bezüglich sachlicher Zuständigkeit);

    Dieser Mangel ist gemäß § 6 StPO vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten (BGH NStZ; 1996, 47 = BGHR StPO § 4 Verbindung 9; 2000, 435; NStZ-RR 1996, 232 f.; 1997, 170 f. = BGHR StPO § 4 Verbindung 12; BGH, Beschluß vom 9. Mai 2000 - 4 StR 105/00 jeweils m. w. N.).

    Die danach nicht wirksam vorgenommene Verbindung der beiden Verfahren hat der Senat nachgeholt, um die Sache insoweit einer endgültigen Erledigung zuzuführen (vgl. NStZ-RR 1997, 170, 171 = BGHR StPO § 4 Verbindung 1).

  • BGH, 13.02.2014 - 4 StR 468/13

    Verbindung zusammenhängender Strafsachen bei unterschiedlicher sachlicher

    Der Bundesgerichtshof kann die Verbindung nicht nachholen, da nicht er, sondern das Oberlandesgericht Hamm für eine solche Entscheidung zuständig wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 1996 - 2 StR 585/96, BGHR StPO § 4 Verbindung 12, und vom 8. August 2001 - 2 StR 285/01, bei Becker, NStZ-RR 2002, 257).
  • BGH, 21.03.2000 - 1 StR 609/99

    Verbindung von Strafsachen; Örtliche, sachliche Zuständigkeit; Gewährung des

    Daran fehlt es, so daß die Verbindung der beiden Verfahren unwirksam ist (Vgl. BGHR StPO § 4 Verbindung 9, 12; vgl. zu allem auch Felsch NStZ 1996, 163 ff.).
  • BGH, 25.04.2013 - 2 StR 127/13

    Unwirksamer Verbindungsbeschluss (unzuständiges Gericht; Heilung durch Nachholung

    Zwar kann der Senat eine nicht wirksame Verbindung grundsätzlich nachholen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. August 2001 2 StR 285/01 und vom 29. November 1996 2 StR 585/96, NStZ-RR 1997, 170).
  • BGH, 20.12.2001 - 2 StR 493/01

    Zuständigkeit; Verbindung von Strafsachen (bei sachlicher Zuständigkeit nur durch

    Daran fehlt es, so daß die Verbindung der beiden Verfahren unwirksam ist (vgl. BGHR StPO § 4 Verbindung 9, 12).
  • OLG Hamm, 25.02.2014 - 2 RVs 6/14

    Verbindung von Verfahren mit unterschiedlicher sachlicher Zuständigkeit

    Zwar kann der Senat grundsätzlich die danach nicht wirksam vorgenommene Verbindung der beiden Verfahren nachholen; dies setzt allerdings voraus, dass durch die nachträgliche Verbindung die Sache insoweit einer endgültigen Erledigung, z.B. durch eine Einstellung des Verfahrens nach § 154 StPO, zugeführt werden kann (vergleiche BGH, Beschluss vom 25. April 2013, 2 StR 127/13; BGH, Beschluss vom 8. August 2001, 2 StR 285/01; BGH, Beschluss vom 29. November 1996, 2 StR 585/96).
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