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   BGH, 20.11.1981 - 2 StR 586/81   

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https://dejure.org/1981,6817
BGH, 20.11.1981 - 2 StR 586/81 (https://dejure.org/1981,6817)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1981 - 2 StR 586/81 (https://dejure.org/1981,6817)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1981 - 2 StR 586/81 (https://dejure.org/1981,6817)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen lückenhafter Feststellungen durch das Gericht - Anforderungen an Rechtswidrigkeit eines Vermögensvorteils beim Betrug - Anforderungen an rechtmäßigen Vermögensvorteil bei Erlangung desselben durch Täuschung - Voraussetzungen einer wirksamen Aufrechnung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1982, 224
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.03.1953 - 2 StR 60/53

    Freier - §§ 253, 255 StGB, 'zu Unrecht' bedeutet: im Widerspruch zum materiellen

    Auszug aus BGH, 20.11.1981 - 2 StR 586/81
    Selbst das vom Inhaber einer Geldforderung zu deren Durchsetzung angewandte strafbare Mittel der Nötigung bewirkt nicht, daß der erlangte Vermögensvorteil rechtswidrig wird (BGHSt 4, 105, 107).
  • BGH, 16.04.1953 - 3 StR 63/53
    Auszug aus BGH, 20.11.1981 - 2 StR 586/81
    Das ist z.B. für den Fall anerkannt, daß der Inhaber einer fälligen und einredefreien Geldforderung unter Verschweigen seiner Aufrechnungsabsicht beim Schuldner ein Darlehen aufnimmt und aufrechnet (BGH NJW 1953, 1479).
  • RG, 12.08.1943 - 3 C 195/43

    Die Aufhebung des Verbotes, Eier aus der für den eigenen Verbrauch des

    Auszug aus BGH, 20.11.1981 - 2 StR 586/81
    Sie bestehen darin, daß der Gläubiger das durch Täuschung von seinem Schuldner Erlangte "nicht zu seinen Forderungen in Beziehung gebracht hat" (RGSt 77, 175).
  • RG, 09.09.1943 - 2 D 186/43

    Wer sich für fällige Forderungen, die er gegen einen anderen hat, durch Täuschung

    Auszug aus BGH, 20.11.1981 - 2 StR 586/81
    Dem gegenteiligen Leitsatz des in RGSt 77, 184 veröffentlichten Urteils kann nicht gefolgt werden.
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Im Übrigen ist auch zur Frage der Rechtswidrigkeit des erlangten Vermögensvorteils allein das materiell-rechtliche Bestehen eines Anspruchs maßgeblich (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 1981 - 2 StR 586/81; BayObLG, Beschluss vom 29. Juni 1994 - 2St RR 118/94).
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der

    Der Einsatz eines Täuschungsmittels allein macht den im Einklang mit der Rechtsordnung stehenden Vorteil - wie hier die von Anfang an gebotene Rückabwicklung im Bereicherungsschuldverhältnis - nicht unrechtmäßig (BGH, Urteile vom 16. April 1953 - 3 StR 63/53, NJW 1953, 1479 und vom 13. Juli 1999 - 5 StR 667/98 Rn. 21 ff., 24; Beschluss vom 20. November 1981 - 2 StR 586/81 Rn. 14 f., 19; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, BGHSt 57, 95 Rn. 86 aE; Urteil vom 17. Oktober 1996 - 4 StR 389/96 Rn. 11 f.; BGHSt 42, 268, 271 f.).
  • BGH, 14.06.1982 - 4 StR 255/82

    eigenmächtige Inpfandnahme - § 249 StGB; § 255 StGB, stoffgleiche Bereicherung

    Auch das vom Inhaber einer Geldforderung zu deren Durchsetzung angewandte strafbare Mittel der Nötigung bewirkt nicht, daß der erlangte Vermögensvorteil rechtswidrig wird (BGHSt 4, 105, 107; BGH, Beschluß vom 20. November 1981 - 2 StR 586/81 = Strafverteidiger 1982, 224).
  • BGH, 25.05.1983 - 2 StR 29/83

    Bedeutung des Merkmals der Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils bei

    Denn das vom Inhaber einer Geldforderung zu deren Durchsetzung angewandte strafbare Mittel der Nötigung bewirkt für sich noch nicht daß der erlangte Vermögensvorteil rechtswidrig wird (vgl. BGH a.a.O.; ferner BGH, Beschluß vom 20.11.1981, 2 StR 586/81).
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