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   BGH, 03.07.2019 - 2 StR 589/18   

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https://dejure.org/2019,22232
BGH, 03.07.2019 - 2 StR 589/18 (https://dejure.org/2019,22232)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2019 - 2 StR 589/18 (https://dejure.org/2019,22232)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2019 - 2 StR 589/18 (https://dejure.org/2019,22232)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (sonstige Gegenstände); Urteilsgründe (bestimmende Strafzumessungsgründe: Geständnis)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 30a Abs. 3 BtMG, § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bestimmen des mitgeführten Taschenmessers zum Verletzen von Personen hinsichtlich Verurteilung wegen des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • Wolters Kluwer

    Bestimmen des mitgeführten Taschenmessers zum Verletzen von Personen hinsichtlich Verurteilung wegen des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit...

  • rewis.io

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Erfüllung des Qualifikationstatbestands bei Mitführen eines Taschenmessers; strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 30a Abs. 2 Nr. 2
    Bestimmen des mitgeführten Taschenmessers zum Verletzen von Personen hinsichtlich Verurteilung wegen des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 49
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.05.2018 - 3 StR 39/18

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung bei Verurteilung wegen

    Auszug aus BGH, 03.07.2019 - 2 StR 589/18
    Dazu muss der Tatrichter, wenn es sich nicht um eine gekorene Waffe handelt und die Zweckbestimmung zur Verletzung von Menschen deshalb auf der Hand liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2016 - 1 StR 38/16), unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls erörtern, inwieweit ein mitgeführter Gegenstand aus Sicht des Täters als Angriffs- oder Abwehrmittel dienlich sein soll (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2018 - 3 StR 39/18).
  • BGH, 03.12.1998 - 4 StR 606/98

    Natürliche Handlungseinheit (Äußerlicher Anschein eines abgeschlossenen

    Auszug aus BGH, 03.07.2019 - 2 StR 589/18
    Ein Geständnis ist nur dann nicht als strafmildernd zu berücksichtigen, wenn es ersichtlich nicht auf einem echten Reue- und Schuldgefühl beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1998 - 4 StR 606/98, DAR 1999, 195 f.; MüKo-StGB/Miebach/Maier, 3. Aufl., § 46 Rn. 255).
  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 481/16

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses;

    Auszug aus BGH, 03.07.2019 - 2 StR 589/18
    Maßgeblich für dessen Bedeutung im Einzelfall ist, inwieweit darin ein Bekenntnis des Angeklagten zu seiner Tat liegt, in ihm Schuldeinsicht und Reue zum Ausdruck kommen und durch seine Ablegung das Prozessziel der Erreichung von Rechtsfrieden gefördert wird (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106).
  • BGH, 05.04.2016 - 1 StR 38/16

    Unerlaubtes bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 03.07.2019 - 2 StR 589/18
    Dazu muss der Tatrichter, wenn es sich nicht um eine gekorene Waffe handelt und die Zweckbestimmung zur Verletzung von Menschen deshalb auf der Hand liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2016 - 1 StR 38/16), unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls erörtern, inwieweit ein mitgeführter Gegenstand aus Sicht des Täters als Angriffs- oder Abwehrmittel dienlich sein soll (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2018 - 3 StR 39/18).
  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 502/13

    Strafzumessung (Berücksichtigung eines Geständnisses)

    Auszug aus BGH, 03.07.2019 - 2 StR 589/18
    Das Geständnis ist ein bestimmender Strafzumessungsgrund im Sinne von § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 502/13, wistra 2014, 180).
  • BGH, 06.11.2012 - 2 StR 394/12

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Klappmesser als

    Auszug aus BGH, 03.07.2019 - 2 StR 589/18
    Darüber hinaus erfordert der Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG allerdings, wenn es sich bei dem mitgeführten Gegenstand nicht um eine Schusswaffe handelt, auch eine subjektive Zweckbestimmung zur Verletzung von Personen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. November 2012 - 2 StR 394/12, StV 2013, 704).
  • BGH, 13.12.2023 - 3 StR 304/23

    Schuldspruch wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und wegen

    "Über die objektive Geeignetheit des Messers zur Verletzung von Menschen hinaus erfordert der Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, wenn es sich bei dem mitgeführten Gegenstand nicht um eine Schusswaffe handelt, auch eine subjektive Zweckbestimmung zur Verletzung von Personen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2019 - 2 StR 589/18, BeckRS 2019, 16101; Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 StR 547/17, BeckRS 2018, 17706; Maier in: Weber/Kornprobst/Maier BtMG 6. Aufl. § 30a Rn. 119 ff.).
  • BGH, 24.05.2022 - 4 StR 72/22

    Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Privatsphäre (Revision: Beruhen,

    Zwar hat der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift darauf hingewiesen, dass das Tatgericht von Rechts wegen nicht gehindert wäre, einem Geständnis des Angeklagten ? ausnahmsweise ? strafmilderndes Gewicht mit der Begründung abzusprechen, es beruhe nicht auf Unrechtseinsicht und Reue, sondern auf "erdrückenden Beweisen" oder sei rein prozesstaktisch motiviert (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 ? 4 StR 502/13, wistra 2014, 180; Urteil vom 28. August 1997 - 4 StR 240/97, BGHSt 43, 195, 209; Beschluss vom 3. Dezember 1998 - 4 StR 606/98, DAR 1999, 195, 196; siehe auch BGH, Urteil vom 3. Juli 2019 ? 2 StR 589/18 Rn. 15).
  • BGH, 01.07.2020 - 2 StR 547/19

    Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit)

    Die Strafkammer führt aus, der Fall sei mit dem der Entscheidung des Senats vom 3. Juli 2019 (2 StR 589/18) vergleichbar und wertet zugunsten des Angeklagten unter anderem dessen Geständnis, dem hinsichtlich des Handeltreibens "ein entscheidendes Gewicht' zukomme, weil dieses ansonsten nicht nachweisbar gewesen wäre.

    Insofern zutreffend hat die Strafkammer gesehen, dass dies die Bewertung als minder schwerer Fall des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 30a Abs. 3 BtMG bei Vorliegen gewichtiger Milderungsgesichtspunkte nicht ausschließt (vgl. Senat, Urteil vom 3. Juli 2019 - 2 StR 589/18 Rn. 13).

    Die Ausführungen der Strafkammer, der zu entscheidende Fall sei mit dem der Senatsentscheidung vom 3. Juli 2019 (2 StR 589/18) zugrundeliegenden Sachverhalt vergleichbar, geben zwar Anlass zu dem Hinweis, dass für Vergleiche mit der Strafzumessung in anderen Urteilen regelmäßig kein Raum ist (Senat, Urteil vom 2. Dezember 2015 - 2 StR 258/15 Rn. 30; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 1 StR 282/11, BGHSt 56, 262, 263 ff.).

  • BGH, 04.07.2023 - 2 StR 219/22

    Notwendigkeit konkreter Feststellungen zur subjektiven Bestimmung des

    Der Tatrichter hat daher, sofern es sich nicht um eine gekorene Waffe handelt und die Zweckbestimmung zur Verletzung von Menschen auch sonst nicht ohne weiteres auf der Hand liegt, in den Urteilsgründen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls Erörterungen dazu vorzunehmen, inwieweit ein mitgeführter Gegenstand aus Sicht des Täters als Angriffs- oder Abwehrmittel dienlich sein soll (Senat, Urteil vom 3. Juli 2019 - 2 StR 589/18 m.w.N.).
  • BGH, 20.07.2022 - 5 StR 29/22

    Strafzumessung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Weil das Landgericht rechtsfehlerfrei von einer auf einem echten Reue- und Schuldgefühl beruhenden Einlassung ausgegangen ist, hindert auch der Umstand, dass der Angeklagte die Qualität des gehandelten LSD relativiert hat, nicht, das Geständnis als "werthaltig" zu bewerten und ihm daher eine erhebliche strafmildernde Bedeutung beizumessen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2019 - 2 StR 589/18).
  • BGH, 11.01.2023 - 1 StR 398/22

    Strafzumessung (Nichtberücksichtigung eines Geständnisses)

    Dass es sich um ein nicht strafmildernd zu berücksichtigendes Geständnis gehandelt haben könnte, weil es ersichtlich nicht auf einem echten Reue- und Schuldgefühl beruht (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2019 - 2 StR 589/18 -, Rn. 15 m.w.N.), liegt in Anbetracht des frühen Zeitpunkts der Einlassung fern (erstes Urteil, UA S. 121).
  • BGH, 01.09.2020 - 1 StR 205/20

    Strafzumessung (erforderliche strafmildernde Berücksichtigung eines

    Das - bereits nach der rudimentären Darstellung als das Verfahren durchaus abkürzendes und als weitgehend zu wertendes - Teilgeständnis des Angeklagten F. wäre als strafbestimmender Zumessungsgrund (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) zu seinen Gunsten zu berücksichtigen gewesen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 2019 - 2 StR 589/18 Rn. 15; vom 22. Mai 2018 - 4 StR 598/17 Rn. 11 und vom 28. Januar 2014 - 4 StR 502/13 Rn. 3 mwN; Urteil vom 1. August 2018 - 2 StR 42/18 Rn. 5 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.09.2019 - 2 StR 589/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,35553
BGH, 11.09.2019 - 2 StR 589/18 (https://dejure.org/2019,35553)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2019 - 2 StR 589/18 (https://dejure.org/2019,35553)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2019 - 2 StR 589/18 (https://dejure.org/2019,35553)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 154a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Halbs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 154a StPO, § 154a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Halbs. 2 StGB, § 354 Abs. 1a StPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen und Folgen des Entfallens eines Straftatbestandes durch Beschränkung des Verfahrens

  • rewis.io

    Beschränkung der Verfolgung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen und Folgen des Entfallens eines Straftatbestandes durch Beschränkung des Verfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 384
  • StV 2020, 361
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.06.2016 - 3 StR 154/16

    Rechtsfehlerhafte Annahme der Voraussetzungen eines schweren sexuellen

    Auszug aus BGH, 11.09.2019 - 2 StR 589/18
    a) Nach dieser Vorschrift kann das Revisionsgericht in Übereinstimmung mit einem Antrag der Staatsanwaltschaft beim Revisionsgericht auch auf die gesetzlich niedrigste Strafe erkennen, wobei diese auch dem Normalstrafrahmen entnommen werden kann, wenn sicher auszuschließen ist, dass das Tatgericht einen Sonderstrafrahmen angewendet hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2011 - 4 StR 684/10; Beschluss vom 28. Juni 2016 - 3 StR 154/16).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus BGH, 11.09.2019 - 2 StR 589/18
    b) Auf die von der Verteidigung angeführte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 354 Abs. 1a StPO (BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 1447/05, 16/05, BVerfGE 118, 212, 242 ff.) kommt es danach nicht an.
  • BGH, 26.04.2011 - 4 StR 684/10

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug (unklare Feststellungen zur Schadenshöhe;

    Auszug aus BGH, 11.09.2019 - 2 StR 589/18
    a) Nach dieser Vorschrift kann das Revisionsgericht in Übereinstimmung mit einem Antrag der Staatsanwaltschaft beim Revisionsgericht auch auf die gesetzlich niedrigste Strafe erkennen, wobei diese auch dem Normalstrafrahmen entnommen werden kann, wenn sicher auszuschließen ist, dass das Tatgericht einen Sonderstrafrahmen angewendet hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2011 - 4 StR 684/10; Beschluss vom 28. Juni 2016 - 3 StR 154/16).
  • BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84

    Vertrauensschutz hinsichtlich vorläufiger Verfahrenseinstellung; Einbeziehung von

    Auszug aus BGH, 11.09.2019 - 2 StR 589/18
    Eine noch niedrigere Mindeststrafe aufgrund Strafrahmenminderung gemäß § 224 Abs. 1 Halbs. 2 StGB ist auch nach der Verfahrensbeschränkung, die es nicht ausschließt, den ausgeschiedenen Verfahrensstoff bei der Strafbemessung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 1985 - 1 StR 709/84, NJW 1985, 1479 f.), angesichts der vom Landgericht genannten Strafzumessungserwägungen sicher auszuschließen.
  • KG, 20.05.2020 - 161 Ss 59/20

    Nachholung von Entscheidungen nach §§ 73, 73c, 55 Abs. 2 StGB durch das

    a) Das Revisionsgericht kann auf der Grundlage rechtsfehlerfrei getroffener Feststellungen die Entscheidung über die Einziehung gemäß § 354 Abs. 1 StPO in entsprechender Anwendung nachholen (vgl. zur entsprechenden Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO bei Einziehungsentscheidungen nach den §§ 73 ff. StGB BGH, Urteile vom 11. September 2019 - 2 StR 589/18 -, juris Rdnr. 12 [betr.
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Rechtsprechung
   BGH, 20.11.2019 - 2 StR 589/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,43709
BGH, 20.11.2019 - 2 StR 589/18 (https://dejure.org/2019,43709)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2019 - 2 StR 589/18 (https://dejure.org/2019,43709)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2019 - 2 StR 589/18 (https://dejure.org/2019,43709)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,43709) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 154a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Halbsatz 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 356a StPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 356a Satz 1 StPO, Art. 103 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Senats für eine verfahrensbeendende Entscheidung hinsichtlich Verletzung des Anspruchs eines Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Rechtsbehelf bei vermeintlicher Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
    Zuständigkeit des Senats für eine verfahrensbeendende Entscheidung hinsichtlich Verletzung des Anspruchs eines Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 589/18
    Nur dies entspricht dem vom Bundesverfassungsgericht an den Prozessgesetzgeber erteilten Auftrag, eine Durchsetzungsgarantie für das "prozessuale Urrecht' auf rechtliches Gehör zu schaffen (BVerfG, Beschluss vom 30. April 2004 ? 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395, 408).

    Daher geht die Rüge des Beschwerdeführers an den Senat als dem allein für Pannenkorrekturen im Schutzbereich des Art. 103 Abs. 1 GG als "iudex a quo' zuständigen Gericht (BVerfG aaO, BVerfGE 107, 395, 412) fehl.

  • Drs-Bund, 21.09.2004 - BT-Drs 15/3706
    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 589/18
    Der Gesetzgeber hat deshalb mit dem Gesetz über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3220) entsprechende Regelungen für alle Prozessordnungen geschaffen und angemerkt, eine Erstreckung auf die Rüge einer Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte sei nicht Gegenstand des Gesetzgebungsauftrags durch das Bundesverfassungsgericht (BTDrucks. 15/3706 S. 14).
  • BGH, 11.04.2013 - 2 StR 525/11

    Unbegründete Anhörungsrüge; unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 589/18
    Für eine analoge Anwendung ist kein Raum (Senat, Beschluss vom 11. April 2013 ? 2 StR 525/11, NStZ-RR 2013, 289).
  • BGH, 08.06.2021 - 4 StR 654/19

    Ablehnung eines Richters (Statthaftigkeit nur vor Ergehen einer Entscheidung auch

    Eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter kann mit einer Anhörungsrüge nicht geltend gemacht werden (vgl. Beschlüsse vom 20. November 2019 - 2 StR 589/18 Rn. 4; vom 11. Januar 2017 - 4 StR 192/16 Rn. 3; vom 13. Dezember 2012 - 2 StR 585/11 Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 15.06.2023 - 1 StR 83/20

    Anhörungsrüge

    Soweit die Verurteilte geltend macht, der Senat sei für eine verfahrensbeendende Entscheidung nicht zuständig gewesen und habe deshalb Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt, ist die Anhörungsrüge bereits unzulässig; § 356a StPO ermöglicht nicht die Beanstandung einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2021 - 3 StR 441/20 Rn. 8 und vom 20. November 2019 - 2 StR 589/18 Rn. 3).
  • BGH, 07.10.2020 - 2 ARs 203/20

    Anhörungsrüge (Recht auf gesetzlichen Richter kein Rügegegenstand)

    Eine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG kann mit der Anhörungsrüge nicht geltend gemacht werden (vgl. zu § 356a StPO Senat, Beschluss vom 20. November 2019 ? 2 StR 589/18, BeckRS 2019, 31622); sie liegt mangels gesetzlicher Entscheidungszuständigkeit des Bundesgerichtshofs auch nicht vor.
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