Rechtsprechung
   BGH, 09.11.1982 - 2 StR 589/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,9430
BGH, 09.11.1982 - 2 StR 589/82 (https://dejure.org/1982,9430)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1982 - 2 StR 589/82 (https://dejure.org/1982,9430)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1982 - 2 StR 589/82 (https://dejure.org/1982,9430)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,9430) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellungen über eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.05.1980 - 2 StR 96/80

    Ablehnung der Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus - Vorliegen der

    Auszug aus BGH, 09.11.1982 - 2 StR 589/82
    "Das Rechtsmittel des Beschuldigten nötigt wiederum zur Aufhebung des Urteils, da es das Landgericht in Verkennung von Inhalt und Tragweite der das frühere Urteil aufhebenden Entscheidung des Senats vom 7. Mai 1980 - 2 StR 96/80 - unterlassen hat (UA S. 3), Feststellungen zu der Tat zu treffen, die Grundlage der Anordnung nach § 63 StGB ist.

    Anders wäre die Rechtslage nur dann zu beurteilen, wenn der Senat in einer seiner Entscheidungen vom 7. März 1979 - 2 StR 760/78 - und vom 7. Mai 1980 - 2 StR 96/80 - die Feststellungen zum Tatgeschehen von der Aufhebung ausdrücklich ausgenommen hätte.

    Von dieser Möglichkeit hatte der Senat jedoch ersichtlich deshalb keinen Gebrauch gemacht, weil jeweils auch diese Feststellungen und ihre rechtliche Würdigung Gegenstand revisionsrechtlicher Angriffe waren (vgl. die Hinweise auf S. 4 des Urteils des Senats vom 7. März 1979, 2 StR 760/78 u. S. 2 der Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft im Verfahren 2 StR 96/80).

  • BGH, 07.03.1979 - 2 StR 760/78

    Aufhebung eines Urteils wegen nicht erfolgter positiver Feststellung der

    Auszug aus BGH, 09.11.1982 - 2 StR 589/82
    Anders wäre die Rechtslage nur dann zu beurteilen, wenn der Senat in einer seiner Entscheidungen vom 7. März 1979 - 2 StR 760/78 - und vom 7. Mai 1980 - 2 StR 96/80 - die Feststellungen zum Tatgeschehen von der Aufhebung ausdrücklich ausgenommen hätte.

    Von dieser Möglichkeit hatte der Senat jedoch ersichtlich deshalb keinen Gebrauch gemacht, weil jeweils auch diese Feststellungen und ihre rechtliche Würdigung Gegenstand revisionsrechtlicher Angriffe waren (vgl. die Hinweise auf S. 4 des Urteils des Senats vom 7. März 1979, 2 StR 760/78 u. S. 2 der Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft im Verfahren 2 StR 96/80).

  • BGH, 28.03.2007 - 2 StR 62/07

    Aufhebung von Feststellungen durch das Revisionsgericht (Tenorierung); Bindung an

    Das Fehlen von Feststellungen zur Tat ist ein sachlichrechtlicher Mangel, der auf die allgemeine Sachrüge hin zu beachten ist (vgl. BGH NStZ 1988, 309; Senatsbeschluss vom 9. November 1982 - 2 StR 589/82).
  • BGH, 15.03.1988 - 5 StR 87/88

    Maßregelanspruch - Aufhebung - Rechtswidrige Tat - Revision

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht