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   BGH, 09.03.2011 - 2 StR 609/10   

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https://dejure.org/2011,16480
BGH, 09.03.2011 - 2 StR 609/10 (https://dejure.org/2011,16480)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2011 - 2 StR 609/10 (https://dejure.org/2011,16480)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2011 - 2 StR 609/10 (https://dejure.org/2011,16480)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 3 StGB; § 46 StGB; § 70 StGB
    Betrug im besonders schweren Fall (Gewerbsmäßigkeit; rechtsfehlerhafte Entkräftung des Regelbeispiels); Berufsverbot (innerer Zusammenhang)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 70 Abs 1 StGB, § 263 Abs 3 S 2 Nr 1 StGB
    Besonders schwerer Fall des Betruges: Gewerbsmäßigkeit bei erster Tathandlung; Berufsverbot wegen inneren Zusammenhangs der Straftat mit dem Beruf

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Rechtsfolgenausspruchs wegen mangelnder Heranziehung des Sonderstrafrahmens für gewerbsmäßigen Betrug

  • rewis.io

    Besonders schwerer Fall des Betruges: Gewerbsmäßigkeit bei erster Tathandlung; Berufsverbot wegen inneren Zusammenhangs der Straftat mit dem Beruf

  • ra.de
  • rewis.io

    Besonders schwerer Fall des Betruges: Gewerbsmäßigkeit bei erster Tathandlung; Berufsverbot wegen inneren Zusammenhangs der Straftat mit dem Beruf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1; StGB § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 1
    Aufhebung eines Rechtsfolgenausspruchs wegen mangelnder Heranziehung des Sonderstrafrahmens für gewerbsmäßigen Betrug

  • datenbank.nwb.de

    Besonders schwerer Fall des Betruges: Gewerbsmäßigkeit bei erster Tathandlung; Berufsverbot wegen inneren Zusammenhangs der Straftat mit dem Beruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.04.1983 - 2 StR 175/83

    Tatbegehung unter Mißbrauch des Berufs

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - 2 StR 609/10
    Es ist allerdings nicht ausreichend, dass er nur allgemein für den Beruf erworbene Kenntnisse oder Fähigkeiten verwertet oder nur anlässlich der Berufsausübung sich ergebende äußere Gelegenheiten ausnutzt (vgl. Senat, NJW 1983, 2099).

    Die strafbare Handlung muss vielmehr einen inneren Zusammenhang mit dem Beruf erkennen lassen (vgl. BGHSt 22, 144, 146; Senat, StV 2008, 80, 81); sie muss symptomatisch für die Unzuverlässigkeit des Täters im Beruf erscheinen (vgl. Senat, NJW 1983, 2099).

  • BGH, 01.06.2007 - 2 StR 182/07

    Berufsverbot (berufstypischer Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Tat)

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - 2 StR 609/10
    Die strafbare Handlung muss vielmehr einen inneren Zusammenhang mit dem Beruf erkennen lassen (vgl. BGHSt 22, 144, 146; Senat, StV 2008, 80, 81); sie muss symptomatisch für die Unzuverlässigkeit des Täters im Beruf erscheinen (vgl. Senat, NJW 1983, 2099).
  • BGH, 11.09.2003 - 4 StR 193/03

    Besonders schwerer Fall des Betruges (Indizwirkung des Regelbeispiels;

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - 2 StR 609/10
    Liegt ein Gewinnstreben in diesem Sinne vor, dann ist schon die Erste der ins Auge gefassten Tathandlungen als gewerbsmäßig anzusehen (vgl. BGH, NStZ 2004, 265).
  • BGH, 17.05.1968 - 2 StR 220/68

    Verbot der Ausübung des Berufs eines selbstständigen Gewerbetreibenden in der

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - 2 StR 609/10
    Die strafbare Handlung muss vielmehr einen inneren Zusammenhang mit dem Beruf erkennen lassen (vgl. BGHSt 22, 144, 146; Senat, StV 2008, 80, 81); sie muss symptomatisch für die Unzuverlässigkeit des Täters im Beruf erscheinen (vgl. Senat, NJW 1983, 2099).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Rechtsfehlerfrei hat die Strafkammer auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen das auf die Ausübung als selbständig liquidierender oder liquidationsberechtigter Arzt beschränkte Berufsverbot (§ 70 Abs. 1 StGB) auf eine Gesamtwürdigung des Angeklagten und der Taten gestützt (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 2011 - 2 StR 609/10; BGH, Urteil vom 2. Mai 1990 - 3 StR 59/89) und ebenso ohne Rechtsfehler im Rahmen ihres Ermessens (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07) die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme bejaht.
  • BGH, 23.02.2017 - 1 StR 362/16

    Entziehung Minderjähriger (Begriff des Entziehens: faktische Beeinträchtigung des

    Die strafbare Handlung muss vielmehr Ausfluss der jeweiligen Berufs- oder Gewerbetätigkeit sein und einen berufstypischen Zusammenhang erkennen lassen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 1968 - 2 StR 220/68, BGHSt 22, 144 und vom 6. Juni 2003 - 3 StR 188/03, wistra 2003, 423 mwN); sie muss symptomatisch für die Unzuverlässigkeit des Täters im Beruf erscheinen (BGH, Urteil vom 9. März 2011 - 2 StR 609/10, BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 8).
  • LG Berlin, 15.11.2021 - 503 KLs 6/21

    Betrügerische Erlangung einer einer Grundbucheintragung

    Die Verhängung eines Berufsverbots gegen den Angeklagten ... gemäß § 70 StGB kam nicht in Betracht, da der Anklagte ... bei der Tatbegehung nicht als Rechtsanwalt aufgetreten ist und als solcher berufsspezifisches Vertrauen in Anspruch genommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 09.03.2011 - 2 StR 609/10 -, juris Rz. 10), sondern vielmehr bei eigenwirtschaftlichem Handeln lediglich seine besonderen Rechtskenntnisse zur Anwendung brachte.
  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 21/15

    Revisionsbegründungsfrist (Beginn der Frist bei Zustellung an mehrere

    Für die Annahme von Gewerbsmäßigkeit ist aber weder erforderlich, dass der Täter seinen Lebensunterhalt allein oder auch nur überwiegend durch die Begehung von Straftaten bestreiten will (BGH, Urteil vom 9. März 2011 - 2 StR 609/10, BGHR StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Gewerbsmäßig 2), noch dass er tatsächlich auf die betrügerisch erlangten Vermögenswerte zugegriffen hat; denn maßgeblich und ausreichend ist eine dahingehende Absicht (BGH, Beschluss vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11, NStZ-RR 2011, 373).
  • BGH, 19.11.2019 - 1 StR 364/19

    Berufsverbot (Missbrauch von Beruf oder Gewerbe bzw. Verletzung der mit dem Beruf

    Die strafbare Handlung muss vielmehr Ausfluss der jeweiligen Berufs- oder Gewerbetätigkeit selbst sein und einen berufstypischen Zusammenhang erkennen lassen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 1968 - 2 StR 220/68 Rn. 5, BGHSt 22, 144, 145 f. und vom 6. Juni 2003 - 3 StR 188/03 Rn. 7 mwN); sie muss symptomatisch für die Unzuverlässigkeit des Täters im Beruf erscheinen (BGH, Urteil vom 9. März 2011 - 2 StR 609/10, BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 8 Rn. 10).
  • LG Essen, 15.04.2013 - 35 KLs 27/12

    Strafbarkeit wegen Betrugs im Rahmen einer rechtsanwaltlichen Tätigkeit

    Die strafbare Handlung muss vielmehr einen inneren Zusammenhang mit dem Beruf erkennen lassen; sie muss symptomatisch für die Unzuverlässigkeit des Täters im Beruf erscheinen (vgl. statt aller: BGH, Urteil vom 09.03.2011, Az.: 2 StR 609/10, m.w.N., zitiert nach juris).
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