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   BGH, 26.03.2008 - 2 StR 61/08   

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https://dejure.org/2008,9818
BGH, 26.03.2008 - 2 StR 61/08 (https://dejure.org/2008,9818)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2008 - 2 StR 61/08 (https://dejure.org/2008,9818)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2008 - 2 StR 61/08 (https://dejure.org/2008,9818)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision als unzulässig wegen einer mangelhaften Begründung der allein erhobenen Verfahrensrüge

  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344 Abs. 2
    Unzulässigkeit der Revision bei Unzulässigkeit der allein erhobenen Verfahrensrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

    Auszug aus BGH, 26.03.2008 - 2 StR 61/08
    Die Unzulässigkeit der Verfahrensrüge führt, da die Sachrüge nicht erhoben ist, zur Unzulässigkeit der Revision insgesamt (BGH NJW 1995, 2047).
  • OLG Hamm, 24.04.2008 - 2 Ss 164/08

    Verfahrensrüge; notwendiger Verteidiger; Anwesenheit Hauptverhandlung;

    Demgemäß kann das Revisionsgericht nicht zur Schließung etwaiger Lücken in der Begründung der Verfahrensrüge auf die Urteilsgründe zurückgreifen (vgl. Senat, a.a.O., ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. u.a. BGH NStZ 1996, 145; 1997, 378; zuletzt Beschluss vom 26. März 2008, 2 StR 61/08).
  • BGH, 18.08.2009 - 5 StR 323/09

    Unzulässige Verfahrensrüge (fehlende Begründung)

    Die Unzulässigkeit der Verfahrensrüge führt, weil die Sachrüge nicht erhoben worden ist, zur Unzulässigkeit der Revision insgesamt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2008 - 2 StR 61/08 m.w.N.).
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