Rechtsprechung
BGH, 23.03.1990 - 2 StR 61/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versagung der Anwendung von § 21 StGB (Strafgesetzbuch) wegen fehlender Vergleichbarkeit der festgestellen seelischen Abartigkeit mit einer Psychose - Erfassung von nicht pathologisch bedingten Veränderungen der Persönlichkeit durch das Merkmal der schweren anderen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 20
Verfahrensgang
- BGH, 23.03.1990 - 2 StR 61/90
- BGH, 29.03.1990 - 2 StR 61/90
Papierfundstellen
- StV 1990, 302
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 29.10.1981 - 1 StR 676/81
Anforderungen an die Auseinandersetzung mit der Möglichkeit einer verminderten …
Auszug aus BGH, 23.03.1990 - 2 StR 61/90
Einen gesicherten Erfahrungssatz, daß psychoseabhängige Motive das Hemmungsvermögen stärker beeinträchtigen als "nicht krankhafte" gibt es nicht (vgl. auch BGH, Beschl. v. 2. November 1981 - 1 StR 676/81; Venzlaff ZStW 88, 57, 60; Schreiber NStZ 1981, 46, 48; Bauer und Thoss NJW 1982, 307). - BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87
Verwertbarkeit tagebuchartiger Aufzeichnungen
Auszug aus BGH, 23.03.1990 - 2 StR 61/90
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ungestörtes Leistungsverhalten kein ausreichender Beweis für intaktes Hemmungsvermögen (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 2; Bewußtseinsstörung 1; Alkoholauswirkungen 1; Blutalkoholkonzentration 1, 4, 11). - BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87
Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit
Auszug aus BGH, 23.03.1990 - 2 StR 61/90
Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung darauf hingewiesen, daß das in §§ 20, 21 StGB aufgeführte Merkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit solche Veränderungen der Persönlichkeit erfaßt, die nicht pathologisch bedingt sind (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 3, 6, 9).
- BGH, 20.07.1988 - 2 StR 348/88
Betrug bei Immobiliengeschäften - Erfordernis der "Stoffgleichheit" zwischen dem …
Auszug aus BGH, 23.03.1990 - 2 StR 61/90
Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung darauf hingewiesen, daß das in §§ 20, 21 StGB aufgeführte Merkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit solche Veränderungen der Persönlichkeit erfaßt, die nicht pathologisch bedingt sind (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 3, 6, 9). - BGH, 15.11.1988 - 4 StR 518/88
Neurotische Persönlichkeitsstörung als andere schwere seelische Abartigkeit im …
Auszug aus BGH, 23.03.1990 - 2 StR 61/90
Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung darauf hingewiesen, daß das in §§ 20, 21 StGB aufgeführte Merkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit solche Veränderungen der Persönlichkeit erfaßt, die nicht pathologisch bedingt sind (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 3, 6, 9). - BGH, 02.05.1989 - 5 StR 153/89
Beurteilung der Auswirkung von Unfällen mit Gehirnbeteiligung auf die …
Auszug aus BGH, 23.03.1990 - 2 StR 61/90
Dem Eingeständnis der Angeklagten, sie habe sich voll verantwortlich gefühlt, kommt ebenfalls keine wesentliche Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschl. v. 2. Mai 1989 - 5 StR 153/89). - RG, 14.02.1929 - II 1442/28
Zur Frage der strafrechtlichen Zurechnungsfähigkeit, insbesondere der freien …
Auszug aus BGH, 23.03.1990 - 2 StR 61/90
Bereits das Reichsgericht hat dargelegt, daß einem Täter selbst dann, wenn er geplant und geordnet handelt, die Fähigkeit fehlen kann, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvorstellungen gegeneinander abzuwägen und danach seinen Willensentschluß zu bilden (RGSt 63, 46 ff).
- BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97
Überbürdung der durch die Revision des Angeklagten der Nebenklägerin und der …
Davon werden solche schwere Veränderungen der Persönlichkeit erfaßt, die nicht pathologisch bedingt sind, also im medizinischen Sinne keine Krankheit darstellen (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 9, 14; st. Rspr.). - BGH, 22.08.2001 - 1 StR 316/01
Schwere andere seelische Abartigkeit (Verneinung einer Beeinträchtigung der …
Auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen kann die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvorstellungen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluß zu bilden (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 14, 25; BGH StV 2000, 17; BGH StraFo 2001, 249 m.w.N.).Bei dem Merkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit war nämlich in erster Linie zu prüfen, ob die Angeklagte allein infolge ihrer Persönlichkeitsstörung in der fraglichen Zeit einem zur Tat führenden starken Motivationsdruck ausgesetzt war, wie er sonst in vergleichbaren Situationen bei anderen Straftätern nicht vorhanden ist, und ob dadurch ihre Fähigkeit, sich normgerecht zu verhalten, deutlich vermindert war (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 14; BGH StV 2000).
- BGH, 20.02.2001 - 5 StR 3/01
Narzißtische Persönlichkeitsstörung; Erhebliche Verminderung der …
Hier war nämlich in erster Linie zu prüfen, ob der Angeklagte allein infolge seiner abnormen Persönlichkeit in der fraglichen Zeit einem zur Tat führenden starken Motivationsdruck ausgesetzt war, wie er sonst in vergleichbaren Situationen bei anderen Straftätern nicht vorhanden ist, und ob dadurch seine Fähigkeit, sich normgerecht zu verhalten, deutlich vermindert war (vgl. BGHR StGB § 21 - seelische Abartigkeit 14).
- BGH, 04.06.1997 - 2 StR 188/97
Anforderungen an die Erörterung einer verminderte Schuldfähigkeit begründenden …
Entscheidend ist für den vorliegenden Fall, ob die Angeklagte infolge einer abnormen Persönlichkeit zur Zeit der Tat einem zur Tat führenden starken Motivationsdruck ausgesetzt war, wie er sonst in vergleichbaren Fällen bei anderen Straftätern nicht vorhanden ist, und ob dabei ihre Fähigkeit, sich von der Rechtspflicht zu gebotenem Handeln motivieren zu lassen, deutlich vermindert war (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 14). - BGH, 04.12.2007 - 5 StR 398/07
Rechtsfehlerhafter Ausschluss einer verminderten Schuldfähigkeit bei antisozialer …
Soweit das Landgericht eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund der Persönlichkeitsstörung im Hinblick auf das gezielte und koordinierte Handeln des Angeklagten ausgeschlossen hat, ist diese Begründung ebenfalls nicht tragfähig (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 14, 23). - BGH, 28.11.2001 - 5 StR 434/01
Mord; verminderte Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit; schwere andere seelische …
- BGH, 01.08.1990 - 2 StR 299/90
Sachrüge gegen Anordnung der Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus - …
Diese Formulierungen sind aber in Verbindung mit der Rechtsprechung zu sehen, nach der eine "schwere andere seelische Abartigkeit" im Sinne von § 20 StGB auch dann zum Ausschluß oder zur erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führen kann, wenn sie nicht "krankhaft" (d. h. pathologisch bedingt) ist, jedoch in ihrem Schweregrad den krankhaften seelischen Störungen gleichwertig ist, das Hemmungsvermögen des Täters gleichermaßen vermindert hat (vgl. BGHSt 34, 22, 24 f, 28;… BGHR StGB § 21, seelische Abartigkeit 3, 6, 8, 9; BGH…, Urt. vom 26. Juni 1990 - 1 StR 281/90 - und Beschl. vom 23. März 1990 - 2 StR 61/90). - BGH, 19.10.2011 - 2 StR 172/11
Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Rechtsbegriff; …
Dabei handelt es sich um Faktoren, die unter Berücksichtigung des festgestellten Tatablaufes sowie der Angaben des Angeklagten zu den Taten und zu seiner Motivation gewichtige objektive Anhaltspunkte für die Beurteilung der Erheblichkeit einer etwaigen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit darstellen, auch wenn ungestörtes Leistungsverhalten allein kein ausreichender Beweis für ein intaktes Hemmungsvermögen darstellt (vgl. nur BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 14). - BGH, 20.08.2008 - 5 StR 334/08
Nicht hinreichend erörterte Möglichkeit der Schuldunfähigkeit bei Brandstiftung …
Von einer solchen Prüfungspflicht war das Landgericht auch nicht etwa im Hinblick auf das "überlegte und geplante Handeln des Angeklagten" enthoben (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 14, 23). - BGH, 25.06.1997 - 2 StR 244/97
Anforderungen an die Unterbringungsanordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Zu prüfen war, ob der Angeklagte infolge einer abnormen Persönlichkeit zur Zeit der Taten einem diese mitverursachenden so starken Motivationsdruck ausgesetzt war, wie er sonst in vergleichbaren Fällen bei anderen Straftätern nicht vorhanden ist (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 14). - BGH, 23.02.2000 - 5 StR 38/00
Mord; Schuldunfähigkeit; Auffällige narzißtische und zwanghafte …
- BGH, 19.11.1999 - 2 StR 521/99
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- BGH, 09.06.1998 - 5 StR 106/98
Sexueller Missbrauch von Kindern - Unterbringung in einem psychiatrischen …
- BGH, 21.01.1994 - 2 StR 712/93
Verminderung des Hemmungvermögens durch erhebliche Persönlichkeitsstörungen, …
Rechtsprechung
BGH, 29.03.1990 - 2 StR 61/90 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schweren anderen Abartigkeit - Persönlichkeitveränderung - Psychose
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 20
Verfahrensgang
- BGH, 23.03.1990 - 2 StR 61/90
- BGH, 29.03.1990 - 2 StR 61/90
Papierfundstellen
- StV 1990, 302