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   BGH, 01.04.1992 - 2 StR 614/91   

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BGH, 01.04.1992 - 2 StR 614/91 (https://dejure.org/1992,1241)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1992 - 2 StR 614/91 (https://dejure.org/1992,1241)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1992 - 2 StR 614/91 (https://dejure.org/1992,1241)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betrug durch einen Geschäftsführer einer GmbH bei Insolvenz - Anforderung an die Begründung eines Freispruchs - Vertrieb von gehobenen Geschenkartikeln durch eigenständig arbeitende Händler - Wiedergabe der Einlassungen des Angeklagten in den Urteilsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.09.1983 - 4 StR 550/83

    Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen Förderns der Prostitution,

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - 2 StR 614/91
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings schon wiederholt darauf hingewiesen, daß es einen Darstellungsmangel begründen kann, wenn in den Urteilsgründen die Einlassung des Angeklagten nicht wiedergegeben ist (BGH, Beschl. v. 27. September 1983 - 4 StR 550/83, Leitsatz StV 1984, 64; Beschl. v. 22. April und 19. August 1986 - 4 StR 162 und 404/86; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 5; offengelassen in BGH bei Dallinger MDR 1975, 198 und BGH StV 1984, 188; vgl. im übrigen auch OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323 und OLG Bremen StV 1987, 429); in einem Fall hat er auch das Fehlen einer zusammenhängenden Darstellung der Einlassung des Angeklagten - zu einem entscheidungserheblichen Punkt - beanstandet (BGH, Beschl. v. 24. August 1990 - 3 StR 311/90).
  • BGH, 24.08.1990 - 3 StR 311/90

    Annahme von dolus eventualis aufgrund nicht erfolgter umfassender Würdigung der

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - 2 StR 614/91
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings schon wiederholt darauf hingewiesen, daß es einen Darstellungsmangel begründen kann, wenn in den Urteilsgründen die Einlassung des Angeklagten nicht wiedergegeben ist (BGH, Beschl. v. 27. September 1983 - 4 StR 550/83, Leitsatz StV 1984, 64; Beschl. v. 22. April und 19. August 1986 - 4 StR 162 und 404/86; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 5; offengelassen in BGH bei Dallinger MDR 1975, 198 und BGH StV 1984, 188; vgl. im übrigen auch OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323 und OLG Bremen StV 1987, 429); in einem Fall hat er auch das Fehlen einer zusammenhängenden Darstellung der Einlassung des Angeklagten - zu einem entscheidungserheblichen Punkt - beanstandet (BGH, Beschl. v. 24. August 1990 - 3 StR 311/90).
  • BGH, 07.03.1984 - 3 StR 21/84

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit - Preisgabe wichtiger

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - 2 StR 614/91
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings schon wiederholt darauf hingewiesen, daß es einen Darstellungsmangel begründen kann, wenn in den Urteilsgründen die Einlassung des Angeklagten nicht wiedergegeben ist (BGH, Beschl. v. 27. September 1983 - 4 StR 550/83, Leitsatz StV 1984, 64; Beschl. v. 22. April und 19. August 1986 - 4 StR 162 und 404/86; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 5; offengelassen in BGH bei Dallinger MDR 1975, 198 und BGH StV 1984, 188; vgl. im übrigen auch OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323 und OLG Bremen StV 1987, 429); in einem Fall hat er auch das Fehlen einer zusammenhängenden Darstellung der Einlassung des Angeklagten - zu einem entscheidungserheblichen Punkt - beanstandet (BGH, Beschl. v. 24. August 1990 - 3 StR 311/90).
  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 448/90

    Formale Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen -

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - 2 StR 614/91
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings schon wiederholt darauf hingewiesen, daß es einen Darstellungsmangel begründen kann, wenn in den Urteilsgründen die Einlassung des Angeklagten nicht wiedergegeben ist (BGH, Beschl. v. 27. September 1983 - 4 StR 550/83, Leitsatz StV 1984, 64; Beschl. v. 22. April und 19. August 1986 - 4 StR 162 und 404/86; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 5; offengelassen in BGH bei Dallinger MDR 1975, 198 und BGH StV 1984, 188; vgl. im übrigen auch OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323 und OLG Bremen StV 1987, 429); in einem Fall hat er auch das Fehlen einer zusammenhängenden Darstellung der Einlassung des Angeklagten - zu einem entscheidungserheblichen Punkt - beanstandet (BGH, Beschl. v. 24. August 1990 - 3 StR 311/90).
  • OLG Bremen, 13.03.1987 - Ss 89/86
    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - 2 StR 614/91
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings schon wiederholt darauf hingewiesen, daß es einen Darstellungsmangel begründen kann, wenn in den Urteilsgründen die Einlassung des Angeklagten nicht wiedergegeben ist (BGH, Beschl. v. 27. September 1983 - 4 StR 550/83, Leitsatz StV 1984, 64; Beschl. v. 22. April und 19. August 1986 - 4 StR 162 und 404/86; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 5; offengelassen in BGH bei Dallinger MDR 1975, 198 und BGH StV 1984, 188; vgl. im übrigen auch OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323 und OLG Bremen StV 1987, 429); in einem Fall hat er auch das Fehlen einer zusammenhängenden Darstellung der Einlassung des Angeklagten - zu einem entscheidungserheblichen Punkt - beanstandet (BGH, Beschl. v. 24. August 1990 - 3 StR 311/90).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.1985 - 5 Ss OWi 6/85
    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - 2 StR 614/91
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings schon wiederholt darauf hingewiesen, daß es einen Darstellungsmangel begründen kann, wenn in den Urteilsgründen die Einlassung des Angeklagten nicht wiedergegeben ist (BGH, Beschl. v. 27. September 1983 - 4 StR 550/83, Leitsatz StV 1984, 64; Beschl. v. 22. April und 19. August 1986 - 4 StR 162 und 404/86; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 5; offengelassen in BGH bei Dallinger MDR 1975, 198 und BGH StV 1984, 188; vgl. im übrigen auch OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323 und OLG Bremen StV 1987, 429); in einem Fall hat er auch das Fehlen einer zusammenhängenden Darstellung der Einlassung des Angeklagten - zu einem entscheidungserheblichen Punkt - beanstandet (BGH, Beschl. v. 24. August 1990 - 3 StR 311/90).
  • OLG Bamberg, 22.02.2011 - 3 Ss 136/10

    Subjektiver Tatbestand bei exhibitionistischer Handlung und Erregung öffentlichen

    In jedem Fall muss die Begründung so abgefasst sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rspr., vgl. z.B. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2 bis 8, 10 und 13; BGH, Urteile vom 01.02.2007 - 4 StR 474/06; vom 04.02.2010 - 4 StR 487/09 und vom 11.02.2010 - 4 StR 433/09 = wistra 2010, 219 f. sowie zuletzt eingehend Senatsurteil vom 30.03.2010 - 3 Ss 100/09 = OLGSt StPO § 261 Nr. 19 = DAR 2011, 147 ff.).
  • BGH, 11.04.2018 - 5 StR 595/17

    Verurteilung wegen versuchten Betruges zum Nachteil des "IS" rechtskräftig

    a) Angesichts des Geständnisses des - im Übrigen in der Hauptverhandlung schweigenden - Angeklagten in seinem letzten Wort ("Ich wollte die betrügen und dann untertauchen') sowie der von der Strafkammer weiter aufgeführten Beweismittel auch zur inneren Tatseite begegnet es keinen durchgreifenden sachlich-rechtlichen Bedenken, dass das Landgericht die insoweit ebenfalls geständige Einlassung des Angeklagten im Ermittlungsverfahren lediglich zusammengefasst und an mehreren Stellen des Urteils wiedergegeben hat (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1999 - 3 StR 231/99, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Einlassung 1; für den Fall eines Freispruchs Urteile vom 1. April 1992 - 2 StR 614/91, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 8, und vom 20. Februar 2013 - 1 StR 320/12, NZWiSt 2013, 230, 231).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04

    Erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen bei Zwei-Personen-Verhältnissen

    Zwar ist den Ausführungen des Landgerichts kein feststehender Sachverhalt zu entnehmen (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 5, 8, 12), weil die aus den einzelnen Beweismitteln geschöpften Erkenntnisse und auch Umstände anderer Taten nicht ausdrücklich in eine Gesamtschau einbezogen werden (vgl. BGH wistra 2002, 430, 431 m.w.N.).
  • BGH, 20.02.2013 - 1 StR 320/12

    Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

    Im Rahmen der Beweiswürdigung sind sodann die Einlassungen der Angeklagten zwar nicht im Zusammenhang, sondern in Teilen jeweils an verschiedenen Stellen dargelegt worden (UA S. 13, 14, 15, 16, 21), was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Darstellungsmangel begründen kann (BGH, Urteile vom 11. Oktober 2011 - 1 StR 134/11; vom 1. April 1992 - 2 StR 614/91, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 8 mwN; Beschluss vom 24. August 1990 - 3 StR 311/90).

    Gemessen am Zweck des § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO liegt ein solcher Mangel aber nicht vor, wenn dem Revisionsgericht auch bei einer von diesen Maßstäben abweichenden Darstellung die Prüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung auf Rechtsfehler hinreichend möglich bleibt (BGH, Urteil vom 1. April 1992 - 2 StR 614/91, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 8).

  • BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05

    Verhältnis zwischen (leichtfertiger) Geldwäsche und (gewerbsmäßiger) Hehlerei

    Dass sie nicht in einem gesonderten Abschnitt der Urteilsgründe im Zusammenhang wiedergegeben sind, sondern bei der Beurteilung einzelner Beweisfragen "stückweise" mitgeteilt werden, ist kein Darstellungsmangel, solange dem Revisionsgericht die Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung auf Rechtsfehler möglich ist (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 8).
  • BGH, 30.09.2010 - 4 StR 150/10

    Untreue (Vermögensnachteil; Verwendung verbleibender Drittmittel;

    Zwar ist die Mitteilung der Einlassung des Angeklagten kein Selbstzweck, sondern dient vielmehr dazu, dem Revisionsgericht die Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung auf Rechtsfehler zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 1. April 1992 - 2 StR 614/91, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 8).
  • BGH, 17.02.1999 - 5 StR 494/98

    Freispruch des letzten Innenministers der DDR, Dr. Diestel, vom Vorwurf der

    Jedoch ermöglicht regelmäßig erst eine Auseinandersetzung mit der Einlassung in den Urteilsgründen dem Revisionsgericht die Nachprüfung, ob der Tatrichter den Anklagevorwurf zu Recht für nicht nachweisbar erachtet hat (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4, 7, 8).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 5 Ss 143/03

    Lückenhafte Urteilsgründe des freisprechenden Urteils bei Pornographieangeboten

    3. Soweit das Landgericht den Angeklagten von dem Vorwurf der Werbung für pornographische Schriften, § 184 Abs. 1 Nr. 5 StGB, freigesprochen hat, genügen die Urteilsgründe nicht den Anforderungen des § 267 StPO an ein freisprechendes Urteil (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 8, 9, 10; jeweils mwN): a) Wird der Angeklagte freigesprochen, so müssen die Urteilsgründe nach § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO ergeben, ob der Angeklagte für nicht überführt (Freispruch aus tatsächlichen Gründen) oder ob und aus welchen Gründen die für erwiesen angenommene Tat für nicht strafbar (Freispruch aus rechtlichen Gründen) erachtet worden ist.
  • BGH, 17.03.2005 - 5 StR 461/04

    Anforderung an die Darstellung und die Beweiswürdigung beim Freispruch vom

    Hierbei muß das Tatgericht zunächst diejenigen Tatsachen feststellen, die es für erwiesen erachtet, bevor es in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen weiteren Feststellungen nicht getroffen werden konnten (vgl. nur BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 4, 5, 7, 8).
  • BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93

    Anforderungen an die Entscheidungsgründe eines Urteils bei Freispruch aus

    Das Revisionsgericht muß insbesondere prüfen können, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, d.h. ob die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, ob sie gegen Denkgesetze verstößt oder ob der Tatrichter an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt hat (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4, 5, 7, 8).
  • BGH, 27.07.2000 - 4 StR 185/00

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil; Freispruch; Beweiswürdigung;

  • BGH, 23.01.1997 - 4 StR 526/96

    Fehlen einer Auseinandersetzung des Tatrichters mit den Äußerungen des

  • OLG Hamburg, 21.06.2006 - II-123/05

    Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans: Definition des Begriffs der

  • BGH, 25.11.1998 - 3 StR 334/98

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Zweifelssatz

  • BGH, 27.10.2004 - 5 StR 368/04

    Gewerbsmäßige und bandenmäßige Steuerhehlerei; Beweiswürdigung

  • OLG Bamberg, 30.03.2010 - 3 Ss 100/09

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Beweiswürdigung bei

  • BGH, 29.10.2003 - 5 StR 358/03

    Fehlerhafte und namentlich lückenhafte Beweiswürdigung bei Freispruch vom Vorwurf

  • BGH, 23.05.2002 - 3 StR 513/01

    Freispruch; Beweiswürdigung; Anforderungen an die Überzeugungsbildung (innere

  • OLG Bamberg, 25.04.2012 - 3 Ss OWi 468/12

    Inhalt eines freisprechenden Urteils im Bußgeldverfahren; Wirkung der Zweifel an

  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 705/93

    Prüfung einer betrügerischen Schädigung einer Kassenärztlichen Vereinigung durch

  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 418/04

    Gegenvorstellung gegen Verwerfungsbeschluss; nachträgliche Begründung eines

  • BGH, 26.11.2003 - 2 StR 293/03

    Vergewaltigung (Freispruch aus tatsächlichen Gründen: Beweiswürdigung,

  • BGH, 18.07.1995 - 1 StR 96/95

    Anwesenheit - Präsenz - Verteidiger - Angeklagter - Zeuge

  • BGH, 02.12.1994 - 2 StR 362/94

    Submissionsabsprache - Beweiswürdigung

  • BGH, 31.03.1994 - 1 StR 680/93

    Darstellungsmangel - Beweisbehauptung - Aufklärungsrüge - Widersprüchliche

  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 401/93

    Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen - Anforderungen an

  • KG, 16.07.1998 - 1 Ss 369/97
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