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   BGH, 28.03.2007 - 2 StR 62/07   

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https://dejure.org/2007,5225
BGH, 28.03.2007 - 2 StR 62/07 (https://dejure.org/2007,5225)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2007 - 2 StR 62/07 (https://dejure.org/2007,5225)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07 (https://dejure.org/2007,5225)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Tenorierung bei Aufhebung von Feststellungen durch das Revisionsgericht; Aufhebung der dem Gesamtstrafenausspruch zugrunde liegenden Feststellungen; Voraussetzungen eines Heimtückemordes bei der Tötung der eigenen minderjährigen Kinder

  • Judicialis

    StPO § 353 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 353 Abs. 2
    Tenorierung bei Aufhebung von Feststellungen durch das Revisionsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1540
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 2 StR 62/07
    Unter diesen Umständen besteht - anders wäre es bei einer einheitlichen prozessualen Tat (BGHSt 24, 185 = JR 1972, 203 m. Anm. Meyer; BGHSt 28, 119, 121 = JR 1979, 299 m. Anm. Grünwald) - für den neuen Tatrichter keine Bindung an die Tatsachenfeststellungen, die dem nicht aufgehobenen Urteilsteil zugrunde liegen (vgl. Hanack aaO § 344 Rdn. 22, § 353 Rdn. 27; Meyer-Goßner aaO § 353 Rdn. 19; Wohlers aaO § 353 Rdn. 25 f; Frisch in SK-StPO vor § 296 Rdn. 287 ff).
  • BGH, 10.03.2006 - 2 StR 561/05

    Verurteilung wegen Tötung zweier Kinder teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 2 StR 62/07
    Auf die Revisionen der Nebenkläger hatte der Senat durch Urteil vom 10. März 2006 - 2 StR 561/05 - dieses Urteil "hinsichtlich der Tat zum Nachteil der Lisa-Marie K. sowie im Gesamtstrafenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben" und die Sache insoweit an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen, weil das Landgericht die Voraussetzungen eines "Heimtückemordes" verkannt hatte.
  • BGH, 25.10.1995 - 2 StR 433/95

    Berücksichtigung von Feststellungen zu wegen Verfolgungsverjährung eingestellter

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 2 StR 62/07
    Entsprechend wird die Aufhebung von Feststellungen nach überwiegender Praxis des Bundesgerichtshofs bei Aufhebung des Schuldspruchs mit der Formulierung "mit den Feststellungen aufgehoben" oder bei Teilaufhebungen mit den Worten "mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben" ausgesprochen, und nur wenn aus einem Bereich aufgehobener Feststellungen einzelne bestehen bleiben können, wird diese Teilaufrechterhaltung von Feststellungen ausdrücklich ausgesprochen (anders aber beispielsweise Urteil des 1. Strafsenats vom 13. Februar 2007 - 1 StR 574/06; vgl. im Übrigen auch BGHSt 41, 305 zur Verfahrensweise bei der Einstellung von Verfahren).
  • BGH, 13.02.2007 - 1 StR 574/06

    Besonders schwere Vergewaltigung (Tateinheit und mittäterschaftliche Zurechnung

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 2 StR 62/07
    Entsprechend wird die Aufhebung von Feststellungen nach überwiegender Praxis des Bundesgerichtshofs bei Aufhebung des Schuldspruchs mit der Formulierung "mit den Feststellungen aufgehoben" oder bei Teilaufhebungen mit den Worten "mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben" ausgesprochen, und nur wenn aus einem Bereich aufgehobener Feststellungen einzelne bestehen bleiben können, wird diese Teilaufrechterhaltung von Feststellungen ausdrücklich ausgesprochen (anders aber beispielsweise Urteil des 1. Strafsenats vom 13. Februar 2007 - 1 StR 574/06; vgl. im Übrigen auch BGHSt 41, 305 zur Verfahrensweise bei der Einstellung von Verfahren).
  • BGH, 09.11.1982 - 2 StR 589/82

    Anforderungen an die Feststellungen über eine Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 2 StR 62/07
    Das Fehlen von Feststellungen zur Tat ist ein sachlichrechtlicher Mangel, der auf die allgemeine Sachrüge hin zu beachten ist (vgl. BGH NStZ 1988, 309; Senatsbeschluss vom 9. November 1982 - 2 StR 589/82).
  • BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78

    Tragweite des Grundsatzes ne bis in idem - Bindung bei teilrechtskräftiger

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 2 StR 62/07
    Unter diesen Umständen besteht - anders wäre es bei einer einheitlichen prozessualen Tat (BGHSt 24, 185 = JR 1972, 203 m. Anm. Meyer; BGHSt 28, 119, 121 = JR 1979, 299 m. Anm. Grünwald) - für den neuen Tatrichter keine Bindung an die Tatsachenfeststellungen, die dem nicht aufgehobenen Urteilsteil zugrunde liegen (vgl. Hanack aaO § 344 Rdn. 22, § 353 Rdn. 27; Meyer-Goßner aaO § 353 Rdn. 19; Wohlers aaO § 353 Rdn. 25 f; Frisch in SK-StPO vor § 296 Rdn. 287 ff).
  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    Die Feststellungen sind indessen rechtsfehlerfrei getroffen und können daher bestehen bleiben (vgl. - auch zur Tenorierung - BGH NJW 2007, 1540).
  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 212/12

    Anforderung an zur Urteilsgrundlage gemachten Feststellungen und

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 20. Oktober 2011 (1 StR 354/11) ausdrücklich das angefochtene Urteil im Ausspruch über die Einzelstrafen sowie im Gesamtstrafenausspruch mit den Feststellungen aufgehoben (vgl. zur Tenorierung bei Aufhebung von Feststellungen durch das Revisionsgericht BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07).
  • BGH, 28.03.2012 - 2 StR 592/11

    Übernahme von Urteilsbestandteilen zu den persönlichen Verhältnissen des

    Nach Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs mit den zugehörigen Feststellungen durch das Revisionsgericht ist der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter gehalten, eigene Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten zu treffen und diese im Urteil mitzuteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 4 StR 467/03, StraFo 2004, 211; Senat, Beschluss vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07, NJW 2007, 1540, 1541; vgl. auch Appl, FS Rissing-van Saan, S. 35, 42).
  • BGH, 09.04.2015 - 4 StR 585/14

    Teilweise Aufhebung der Feststellungen durch das Revisionsgericht (Aufhebung

    Der Grundsatz der Einheitlichkeit des Urteils verbietet selbst dann widersprüchliche Feststellungen zur Person des Angeklagten und seinen Vorstrafen, wenn von der Teilaufhebung prozessual selbständige Taten betroffen waren (vgl. zu den Tatfeststellungen BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07, NJW 2007, 1540, 1541; Urteil vom 10. Mai 2007 - 4 StR 11/07).
  • BGH, 19.01.2021 - 4 StR 449/20

    Urteilsgründe (Fehlen eigener Feststellungen des neuen Tatrichters nach Aufhebung

    Es ist ein sachlich-rechtlicher Mangel, wenn der neue Tatrichter keine eigenen Feststellungen trifft, sondern sein Urteil fehlerhaft auf aufgehobene Feststellungen stützt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07 (zur Teilaufhebung von Feststellungen); Beschluss vom 29. Mai 2012 - 3 StR 156/12).
  • BGH, 22.08.2018 - 3 StR 128/18

    Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung aufgehobener Feststellungen nach

    Es stellt auch einen sachlich-rechtlichen Mangel dar, wenn das Tatgericht, welches nach der Aufhebung eines früheren Urteils mit den Feststellungen zu neuer Verhandlung und Entscheidung berufen ist, seinem Urteil - wie hier - nicht nur eigene, sondern auch aufgehobene Feststellungen zugrunde legt (BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2012 - 3 StR 156/12, juris Rn. 6; vom 15. März 1988 - 5 StR 87/88, NStZ 1988, 309; vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Tenorierung 1).
  • BGH, 24.10.2019 - 4 StR 528/19

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anknüpfungstatsachen aus Sachverständigengutachten);

    Es stellt einen sachlich-rechtlichen Mangel dar, wenn das Tatgericht, welches nach der Aufhebung eines früheren Urteils mit den Feststellungen zu neuer Verhandlung und Entscheidung berufen ist, seinem Urteil nicht nur eigene, sondern auch aufgehobene Feststellungen zugrunde legt (BGH, Beschlüsse vom 22. August 2018 - 3 StR 128/18, NStZ-RR 2018, 382 (Ls); vom 29. Mai 2012 - 3 StR 156/12, wistra 2012, 356; vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Tenorierung 1; vom 15. März 1988 - 5 StR 87/88, NStZ 1988, 309).
  • BGH, 25.06.2008 - 2 StR 176/08

    Intertemporales Strafrecht (milderes Gesetz; Anwendung als Ganzes);

    Der Senat hat die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen aufrechterhalten (vgl. Senat, NJW 2007, 1540).
  • BGH, 21.10.2020 - 4 StR 151/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Auswirkung der Aufhebung der

    Das Fehlen neuer Feststellungen ist ein sachlich-rechtlicher Mangel, der auf die allgemeine Sachrüge hin zu beachten ist (BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07, NJW 2007, 1540, 1541).
  • BGH, 08.09.2015 - 2 StR 304/15

    Aufhebung des Urteils im Strafausspruch (Bindung des neuen Tatgerichts an die

    Der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter ist gehalten, umfassend eigene Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten einschließlich der Vorstrafen zu treffen und diese in den Urteilsgründen mitzuteilen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Dezember 1971 - 2 StR 522/71, BGHSt 24, 274, 275; Beschluss vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07, NJW 2007, 1540, 1541; Beschluss vom 8. September 2015 - 2 StR 136/15, jeweils mwN).
  • BGH, 29.05.2012 - 3 StR 156/12

    Reichweite der Aufhebung von Feststellungen in der Revision

  • BGH, 08.09.2015 - 2 StR 136/15

    Aufhebung der Feststellungen durch das Revisionsgericht (Feststellungen des neuen

  • OLG Nürnberg, 03.08.2010 - 1 U 2437/08

    Preisgestaltung der N-ERGIE AG ist nicht zu beanstanden

  • BGH, 20.05.2020 - 2 StR 258/19

    Aufhebung des Urteils mit den Feststellungen

  • BGH, 27.05.2014 - 2 StR 428/13

    Aufrechterhaltung von Feststellungen nach Aufhebung des Urteils durch das

  • KG, 02.08.2018 - 2 Ws 131/18

    Aufrechterhaltung von Feststellungen im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • AG Saarlouis, 30.09.2011 - 24 C 1813/10
  • AG Saarlouis, 27.03.2009 - 24 C 1443/08
  • AG Saarlouis, 01.08.2013 - 24 C 1773/12
  • AG Saarlouis, 28.02.2011 - 24 C 220/10
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