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   BGH, 15.12.1976 - 2 StR 622/76   

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https://dejure.org/1976,5155
BGH, 15.12.1976 - 2 StR 622/76 (https://dejure.org/1976,5155)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1976 - 2 StR 622/76 (https://dejure.org/1976,5155)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1976 - 2 StR 622/76 (https://dejure.org/1976,5155)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung eindeutig sexualbezogener Taten von bloßen, groben Zudringlichkeiten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.1962 - 5 StR 522/62

    Unzüchtige Handlungen - Zungenküsse aus Sinnenlust

    Auszug aus BGH, 15.12.1976 - 2 StR 622/76
    Nach den Feststellungen hatte der Angeklagte, als er von dem Mädchen abließ, diesem gegenüber - auch bei Berücksichtigung der Gewaltanwendung - noch keine Handlungen begangen, die als eindeutig sexualbezogen über den Rahmen grober Zudringlichkeit hinausgegangen waren und deshalb den Vorwurf der sexuellen Nötigung im Sinne des § 178 StGB rechtfertigen könnten (vgl. BGHSt 18, 169).
  • BGH, 17.08.1988 - 2 StR 346/88

    Sexuelle Handlung - Umarmung - Küssen - Entkleiden - Penis - Geöffnete Hose -

    Der Versuch, sie zu umarmen und zu küssen, stellte zwar eine grobe Zudringlichkeit dar, war aber selbst noch keine sexuelle Handlung (BGH, Urteile vom 7. August 1975 - 4 StR 203/75 und 15. Dezember 1976 - 2 StR 622/76).
  • BGH, 19.09.1978 - 5 StR 514/78

    Definition von sexuellen Handlungen - Abgrenzung grober Zudringlichkeiten von

    Die festgestellten Handlungen müssen danach nicht über den Rahmen grober Zudringlichkeit hinausgegangen sein und müssen deshalb nicht ohne weiteres den Vorwurf strafbarer Sexualhandlungen rechtfertigen (vgl. BGHSt 18, 169; BGH Urt.v.15.12.1976 - 2 StR 622/76 -).
  • BGH, 17.09.1985 - 1 StR 380/85

    Voraussetzung für das Vorliegen eines minder schweren Falles - Erheblich

    Bei dieser Sachlage hat das Landgericht auch bei Berücksichtigung der Gewaltanwendung zu Recht in der beabsichtigten Tat noch keine Handlung gesehen, die als eindeutig sexualbezogen über den Rahmen grober Zudringlichkeit hinausgegangen wäre und deshalb den Vorwurf der versuchten sexuellen Nötigung rechtfertigen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1976 - 2 StR 622/76).
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