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   BGH, 23.02.1994 - 2 StR 623/93   

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https://dejure.org/1994,8251
BGH, 23.02.1994 - 2 StR 623/93 (https://dejure.org/1994,8251)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1994 - 2 StR 623/93 (https://dejure.org/1994,8251)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1994 - 2 StR 623/93 (https://dejure.org/1994,8251)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Straftat - Milderungsgrund - Besondere Umstände - Freiheitsstrafe - Bewährung

Papierfundstellen

  • StV 1995, 20
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Braunschweig, 25.02.2015 - 1 Ss 13/15

    Strafaussetzung zur Bewährung wegen Vorliegens besonderer Umstände i.S.d. § 56

    Ergeben sich nach Auffassung des Tatrichters auch unter Beachtung der für den Angeklagten sprechenden sonstigen Milderungsgründe keine besonderen Umstände i.S.d. § 56 Abs. 2 StGB, die eine Strafaussetzung rechtfertigen, so kann die dem Angeklagten zu stellende günstige Sozialprognose den Ausschlag zugunsten der Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung geben (vgl. BGH, Beschluss v. 23.02.1994 - 2 StR 623/93 -, juris).
  • BGH, 13.01.2015 - 4 StR 445/14

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung (günstige

    Denn nach ständiger Rechtsprechung kann die Frage einer günstigen Sozialprognose auch für die Beurteilung bedeutsam sein, ob Umstände von besonderem Gewicht im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB vorliegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 1994 - 2 StR 623/93, StV 1995, 20, vom 28. Juni 1995 - 2 StR 284/95, und vom 9. April 1997, aaO; Urteil vom 20. Januar 2000 - 4 StR 365/99).
  • BGH, 09.04.1997 - 2 StR 44/97

    Erfordernis der Ermittlung der Sozialprognose bei der Prüfung, ob eine

    Denn nach ständiger Rechtsprechung kann die Frage einer günstigen Sozialprognose auch für die Beurteilung bedeutsam sein, ob Umstände von besonderem Gewicht im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB vorliegen (vgl. BGH, Beschluß vom 28. Juni 1995 - 2 StR 284/95 - BGH, Beschluß vom 23. Februar 1994 - 2 StR 623/93 - BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafaussetzung 2 jeweils m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 23.11.2020 - 17 KLs 14/19
    Von daher liegt eine günstige Sozialprognose im Sinne des § 56 Abs. 1 StGB vor, die ihrerseits als positiver Umstand auch bei Fehlen weiterer besonderer Umstände im Rahmen der Gesamtwürdigung den Ausschlag zugunsten der Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung geben kann (vgl. BGH, Beschluss v. 23. Februar 1994 - 2 StR 623/93, in: juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 1 Ss 13/15, in: juris), aus.
  • OLG Hamm, 05.04.2005 - 1 Ss 79/05

    Strafaussetzung zur Bewährung; günstige Sozialprognose; besondere Umstände

    Reichen nach Auffassung des Tatrichters die für den Angeklagten sprechenden sonstigen Milderungsgründe nicht zur Bejahung besonderer Umstände i.S.d. § 56 Abs. 2 StGB aus, kann eine dem Angeklagten zu stellende günstige Sozialprognose den Ausschlag zugunsten der Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung geben (vgl. BGH StV 1995, 20; OLG Hamm a.a.O.).
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