Rechtsprechung
BGH, 15.04.2014 - 2 StR 626/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 29 Abs. 1, Abs. 5 BtMG; § 47 StGB; § 46 StGB
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (gerechter Schuldausgleich; Verhältnismäßigkeit; Gewerbsmäßigkeit); kurze Freiheitsstrafe - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 BtMG, § 46 StGB, § 47 StGB
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Strafzumessung für den Besitz von 0,5 g Marihuana - Wolters Kluwer
Darlegung der Eigennützigkeit der Drogenverkäufe i.R.d. unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; BtMG § 29 Abs. 5; StGB § 47
Darlegung der Eigennützigkeit der Drogenverkäufe i.R.d. unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
BTM-Strafrecht: Zur Strafzumessung bei Bagatelldelikten (hier Cannabis)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Strafzumessung II: 3 Monate für 0,5 g Marihuana-Besitz ggf. "kein gerechter Schuldausgleich”
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 14.05.2013 - 801 Js 19212/12
- BGH, 15.04.2014 - 2 StR 626/13
Papierfundstellen
- StV 2014, 611
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 04.11.2014 - 2 StR 300/14
Fehlerhafte Strafrahmenwahl beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln …
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass die zu verhängenden Strafen einen gerechten Schuldausgleich für die begangene Tat darstellen müssen und insoweit eine Freiheitsstrafe von einem Jahr in keinem Verhältnis mehr für das durch geringe Handelsmengen (von zum Teil lediglich 3 Gramm Marihuana) bei einer Wirkstoffkonzentration von nur 2 % THC geprägte Tatunrecht steht (vgl. BGH, StV 2014, 611). - BayObLG, 21.05.2019 - 203 StRR 594/19
Dauer der Freiheitsstrafe bei den Bagatelldelikten
Darunter fällt aber auch die Überprüfung, ob sich die Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, ob sie also in grobem Missverhältnis zu Tatunrecht und Tatschuld steht und gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt (OLG Nürnberg, Beschluss vom 07.07.2014, 2 OLG 2 Ss 170/14 - unveröffentlicht, OLG Hamm Beschluss vom 06.03.2014, III-1 RVs 10/14 - juris; BGH Beschluss vom 15.04.2014, 2 StR 626/13 - juris;… Fischer, StPO, 66. Auflage, § 46 Rn 146, 149a). - VGH Bayern, 24.07.2015 - 11 CS 15.1203
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen
Der Besitz von 0, 5 Gramm Marihuana stellt im Rahmen der Betäubungsmittelkriminalität ein Bagatelldelikt dar, weil er sich im untersten Bereich der geringen Menge bewegt (BGH, B.v. 15.4.2014 - 2 StR 626/13 - juris).