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   BGH, 17.11.1978 - 2 StR 632/78   

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https://dejure.org/1978,9357
BGH, 17.11.1978 - 2 StR 632/78 (https://dejure.org/1978,9357)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1978 - 2 StR 632/78 (https://dejure.org/1978,9357)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1978 - 2 StR 632/78 (https://dejure.org/1978,9357)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Bindungswirkung der Festellungen des Tatrichters zum Schuldspruch

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 17.11.1978 - 2 StR 632/78
    In der neuen Hauptverhandlung wird die Strafkammer wiederum die Frage der Strafaussetzung unter Würdigung aller Gesamtumstände der Tat zu prüfen haben (vgl. BGHSt 24, 3, 5; 24, 360, 362; 25, 142).
  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen

    Auszug aus BGH, 17.11.1978 - 2 StR 632/78
    Dazu gehören alle Feststellungen zum Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorgangs und die Tatsachen, aus denen der Beweis hierfür abgeleitet wird (BGHSt 24, 274, 275; 28, 119).
  • BGH, 21.06.1972 - 3 StR 24/72

    Aussetzung höherer Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 17.11.1978 - 2 StR 632/78
    In der neuen Hauptverhandlung wird die Strafkammer wiederum die Frage der Strafaussetzung unter Würdigung aller Gesamtumstände der Tat zu prüfen haben (vgl. BGHSt 24, 3, 5; 24, 360, 362; 25, 142).
  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 51/73

    Überprüfung der besonderen Umstände in der Tat bei Bildung einer Gesamtstrafe -

    Auszug aus BGH, 17.11.1978 - 2 StR 632/78
    In der neuen Hauptverhandlung wird die Strafkammer wiederum die Frage der Strafaussetzung unter Würdigung aller Gesamtumstände der Tat zu prüfen haben (vgl. BGHSt 24, 3, 5; 24, 360, 362; 25, 142).
  • BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78

    Tragweite des Grundsatzes ne bis in idem - Bindung bei teilrechtskräftiger

    Auszug aus BGH, 17.11.1978 - 2 StR 632/78
    Dazu gehören alle Feststellungen zum Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorgangs und die Tatsachen, aus denen der Beweis hierfür abgeleitet wird (BGHSt 24, 274, 275; 28, 119).
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Beweiserhebungen, die darauf abzielen, bei einem rechtskräftigen Schuldspruch wegen einer fortgesetzten Tat die Anzahl der Einzelakte in Frage zu stellen, sind ebenso unzulässig wie solche, die die festgestellte Vorsatzart (BGHSt 10, 71, 73 f.), den Grad des Fahrlässigkeitsvorwurfes (BGH, Beschluß vom 17. November 1978 - 2 StR 632/78) oder das Maß der Pflichtwidrigkeit oder die festgestellte Schadenshöhe in Zweifel ziehen (BGH NStZ 1981, 448).

    Der geschichtliche Vorgang, der dem Schuldspruch zugrunde liegt, bildet ein geschlossenes Ganzes, aus dem nicht Einzelteile herausgegriffen und zum Gegenstand neuer, abweichender Feststellungen gemacht werden dürfen (BGH, Beschluß vom 17. November 1978 - 2 StR 632/78).

  • BGH, 12.06.2014 - 3 StR 139/14

    Innerprozessuale Bindungswirkung nicht aufgehobener Feststellungen bei Aufhebung

    Der geschichtliche Vorgang, der dem Schuldspruch zugrunde liegt, bildet ein geschlossenes Ganzes, aus dem nicht Einzelteile heraus gegriffen und zum Gegenstand neuer, abweichender Feststellungen gemacht werden dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 1978 - 2 StR 632/78; Urteile vom 14. Januar 1982 - 4 StR 642/81, NJW 1982, 1295 f. und vom 24. September 1987 - 4 StR 413/87, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 3; Beschlüsse vom 31. Oktober 1995 - 1 StR 454/95, NStZ-RR 1996, 203, 204; vom 17. November 1998 - 4 StR 528/98, NStZ 1999, 259, 260 und vom 16. Mai 2002 - 3 StR 124/02, bei Becker NStZ-RR 2003, 97, 101, juris Rn. 3 f.; Urteil vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 317, 318).
  • KG, 12.04.2017 - 3 Ws (B) 31/17

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen auf den Rechtsfolgenausspruch:

    Bei einem rechtskräftigen Schuldspruch sind etwa die festgestellte Vorsatzart (vgl. BGHSt 10, 71), der Grad des Fahrlässigkeitsvorwurfes (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 1978 - 2 StR 632/78 - und NJW 1982, 1295), das vom Erstgericht festgestellte Maß der Pflichtwidrigkeit oder die festgestellte Schadenshöhe bindend (vgl. BGH NStZ 1981, 448 und NJW 1982, 1295).
  • OLG Rostock, 22.12.2015 - 21 Ss OWi 198/15

    Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen: Bindungswirkung von tatrichterlichen

    Der geschichtliche Vorgang, der dem Schuldspruch zugrunde liegt, bildet ein geschlossenes Ganzes, aus dem nicht Einzelteile herausgegriffen und zum Gegenstand neuer, abweichender Feststellungen gemacht werden dürfen (BGH, Beschluss vom 17. November 1978 - 2 StR 632/78; BGHSt 30, 340, Rdz. 14 in juris).
  • BGH, 24.03.1981 - 1 StR 688/80

    Strafbarkeit wegen Betruges und Untreue - Voraussetzungen für eine

    Wie dieses zutreffend erwogen hat, war es, nachdem der Bundesgerichtshof die Verurteilung wegen Untreue im Schuldspruch bestätigt hatte, an alle doppelrelevanten Feststellungen gebunden (vgl. BGHSt 24, 274; Beschluß vom 17. November 1978 - 2 StR 632/78; Beschluß vom 23. Februar 1979 - 2 StR 728/78; Beschluß vom 28. November 1979 - 2 StR 637/79, bei Holtz MDR 1980, 275; BGH MDR 1981, 244).
  • BGH, 28.11.1979 - 2 StR 637/79

    Teilerfolg bei Revision des Angeklagten gegen Verurteilung wegen Sexualdelikten -

    Diese umfassen in erster Linie die Tatsachen, in denen die Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes zu finden sind, doch sind auch die weitergehenden Feststellungen zum Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorgangs und die Tatsachen, aus denen der Beweis hierfür abgeleitet wird, Grundlage des Schuldspruchs; sie bleiben deshalb auch dann aufrechterhalten, wenn sie als sogenannte doppelrelevante Tatsachen zugleich für den Strafausspruch Bedeutung haben (BGHSt 24, 274, 275; BGH, Beschluß vom 17. November 1978 - 2 StR 632/78).
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