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   BGH, 21.03.1984 - 2 StR 634/83   

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https://dejure.org/1984,1632
BGH, 21.03.1984 - 2 StR 634/83 (https://dejure.org/1984,1632)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1984 - 2 StR 634/83 (https://dejure.org/1984,1632)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1984 - 2 StR 634/83 (https://dejure.org/1984,1632)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Unverzüglichkeit des Ablehnungsgesuchs als Voraussetzung des Befangenheitsantrags

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung - Verstoß gegen das Waffengesetz - Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs - Ablehnung eines Richters nach Beginn der Vernehmung eines Angeklagten zur Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 371
  • StV 1984, 318
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51

    Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben

    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - 2 StR 634/83
    Der Senat verweist hierzu auf BGHSt 3, 40, 43 ff. [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51] Möglicherweise kommt insoweit nur Steuerhehlerei (evtl. in der Form der Gewerbsmäßigkeit) in Betracht.

    Die Verurteilung als Bandentäter setzt voraus, daß der Angeklagte zeitlich und örtlich bei der Tatausführung mit dem oder den anderen Bandenmitgliedern zusammengewirkt hat (vgl. BGHSt 3, 40, 42 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51]; 7, 33 ff [BGH 10.11.1954 - 5 StR 476/54]).

    Bandenmäßige Aktivitäten nach Beendigung der betreffenden Tat begründen nicht die Anwendbarkeit des § 397 Abs. 2 Nr. 1 AO a.F. In diesem Zusammenhang könnten wiederum die Ausführungen in BGHSt 3, 40, 43 ff von Bedeutung sein.

  • BGH, 18.04.1978 - 5 StR 692/77

    Steuerhinterziehung, Betrug, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das

    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - 2 StR 634/83
    In diesem Zusammenhang ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77 - (veröffentlicht in GA 1978, 278 ff) zu beachten.

    Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen in der Regel die Höhe der verkürzten Steuern und - für jede Steuerart - deren Berechnung im einzelnen angegeben werden (BGH GA 1978, 278 ff).

  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - 2 StR 634/83
    Die Verurteilung als Bandentäter setzt voraus, daß der Angeklagte zeitlich und örtlich bei der Tatausführung mit dem oder den anderen Bandenmitgliedern zusammengewirkt hat (vgl. BGHSt 3, 40, 42 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51]; 7, 33 ff [BGH 10.11.1954 - 5 StR 476/54]).
  • BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70

    Anforderungen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - 2 StR 634/83
    Es darf die im Ablehnungsgesuch enthaltene Begründung nach Beschwerdegrundsätzen würdigen (BGHSt 23, 265 ff).
  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 342/80

    Einmaliges Schießen als rechtlich selbständige Handlung neben der Ausübung der

    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - 2 StR 634/83
    Die Annahme von Tatmehrheit zwischen den Verstößen gegen das WaffG ist fehlerhaft (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 342/80).
  • BGH, 01.09.1982 - 3 StR 185/82

    Annahme mehrerer selbstständiger Taten bei Hinterziehung von Steuern

    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - 2 StR 634/83
    Im Falle einer Hinterziehung verschiedener Steuerarten kann Tateinheit gegeben sein, wenn der Täter bei der Abgabe einer falschen Erklärung für eine Steuerart davon ausgeht, das Finanzamt werde sie auch für eine andere Steuerart mitheranziehen, und er dies will (BGH NStZ 1983, 29).
  • BGH, 23.11.1954 - 2 StR 292/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - 2 StR 634/83
    Die Verurteilung als Bandentäter setzt voraus, daß der Angeklagte zeitlich und örtlich bei der Tatausführung mit dem oder den anderen Bandenmitgliedern zusammengewirkt hat (vgl. BGHSt 3, 40, 42 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51]; 7, 33 ff [BGH 10.11.1954 - 5 StR 476/54]).
  • BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen

    Sie hatte zunächst einzelne, dafür typische Verfahrensvorgänge unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen; so waren Gegenstand der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die Besorgnis richterlicher Befangenheit (vgl. u. a. BGHSt 37, 99; 37, 298; NJW 1982, 1712; 1996, 1355; StV 1984, 318; NStZ 1985, 36; 1991, 348), die nach § 136 a StPO unzulässige Willensbeeinflussung (vgl. u. a. BGHSt 14, 189; 20, 268; NJW 1990, 1921), die Verletzung des fairen Verfahrens (vgl. u. a. BGHSt 36, 210; 37, 10; 42, 191; NStZ 1994, 196), die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs (vgl. BGHSt 38, 102; 42, 46) und die Verletzung des Beweisantragsrechts (BGHSt 40, 287).
  • BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Zwar war die Ablehnung nicht verspätet (vgl. BGH, Strafverteidiger 1984, 318), ihre Verwerfung als unzulässig somit nicht gerechtfertigt.
  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90

    Befangenheit durch Urteilsabsprache

    Das gilt um so mehr, wenn - wie hier - durch Pressionen und durch den tatsächlichen Verfahrensablauf deutlich gemacht wird, daß die beteiligten Richter bemüht sind, die genannten Vorstellungen zu verwirklichen, und wenn der Verdacht besteht, der Richter habe etwas zu verschweigen, weil er sich entgegen seiner dienstlichen Verpflichtung nicht umfassend erklärt (vgl. BGH StV 1984, 318).
  • BGH, 14.02.1992 - 2 StR 254/91

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Antrag auf

    Ihm ist vielmehr eine gewisse Zeit zum Überlegen und zum Abfassen seines Gesuchs zu bewilligen (vgl. BGH StV 1991, 49) und es ist ihm ausreichend zu ermöglichen, die Berechtigung seiner Bedenken gegen die Unvoreingenommenheit des betreffenden Richters mit seinem Verteidiger zu erörtern (vgl. BGH NStZ 1984, 371).
  • KG, 01.11.2018 - 3 Ws (B) 253/18

    Rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren: Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines

    Zu berücksichtigten ist hierbei, dass dem Angeklagten stets eine angemessene Überlegungsfrist und die ausreichende Möglichkeit einzuräumen ist, sich mit seinem Verteidiger zu beraten (BGH NStZ 1984, 371).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 7 Qs 89/09

    Strafvereitelung: Stellung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter durch den

    Ihm ist außerdem die Möglichkeit einzuräumen, die Berechtigung solcher Bedenken mit dem Verteidiger zu erörtern, um die Aussichten eines Ablehnungsgesuchs abschätzen zu können (BGH NStZ 1984, 371).
  • BGH, 28.09.1990 - 2 StR 289/90

    Zur Rechtzeitigkeit des Ablehnungsgesuchs als Voraussetzung des

    Ihm ist vielmehr eine gewisse Zeit zum Überlegen und zum Abfassen seines Gesuchs zu bewilligen (vgl. BGH NStZ 1982, 291, 292) und es ist ihm ausreichend zu ermöglichen, die Berechtigung seiner Bedenken gegen die Unvoreingenommenheit des betreffenden Richters mit seinem Verteidiger zu erörtern (vgl. BGH NStZ 1984, 371).
  • OLG Köln, 26.01.1988 - Ss 650/87

    Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Mißtrauen

    Der "Unverzüglichkeit" steht jedoch nicht entgegen, daß sich der Angeklagte zuvor mit seinem Verteidiger bespricht (BGH NStZ 1984, 371; Wendisch in: Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 25 Rn. 19).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 7 Qs 91/09

    Strafvereitelung: Stellung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter durch den

    Ihm ist außerdem die Möglichkeit einzuräumen, die Berechtigung solcher Bedenken mit dem Verteidiger zu erörtern, um die Aussichten eines Ablehnungsgesuchs abschätzen zu können (BGH NStZ 1984, 371).
  • BGH, 28.09.1990 - 2 StR 189/90

    Unverzüglichkeit eines Ablehnungsgesuchs; Besorgnis der Befangenheit

    Ihm ist vielmehr eine gewisse Zeit zum Überlegen und zum Abfassen seines Gesuchs zu bewilligen (vgl. BGH NStZ 1982, 291, 292) und es ist ihm ausreichend zu ermöglichen, die Berechtigung seiner Bedenken gegen die Unvoreingenommenheit des betreffenden Richters mit seinem Verteidiger zu erörtern (vgl. BGH NStZ 1984, 371).
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