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   BGH, 24.03.1999 - 2 StR 637/98 (3)   

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https://dejure.org/1999,3275
BGH, 24.03.1999 - 2 StR 637/98 (3) (https://dejure.org/1999,3275)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1999 - 2 StR 637/98 (3) (https://dejure.org/1999,3275)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1999 - 2 StR 637/98 (3) (https://dejure.org/1999,3275)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Prozesskostenhilfe in der Revisionsinstanz für die Abwehr einer im Adhäsionsverfahren geltend gemachten Schmerzensgeldforderung; Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Strafverfahren; Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    StPO § 404 Abs. 5 Satz 1; ; StPO § 406 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 397 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 325
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.10.1998 - 2 StR 436/98

    Aufrechterhaltung des Schmerzensgeldanspruch aus Adhäsionsverfahren durch

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - 2 StR 637/98
    Hat das Tatgericht dem Verletzten ein Schmerzensgeld zugesprochen und beanstandet das Revisionsgericht lediglich dessen Bemessung, so muß es zwar die Entscheidung zur Höhe aufheben, kann jedoch die Zuerkennung des Schmerzensgeldanspruchs dem Grunde nach aufrechterhalten (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Oktober 1998 - 2 StR 436/98 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 13.12.1995 - 2 StR 637/95

    Adhäsionsverfahren - Schmerzensgeld - Wirtschaftliche Verhältnisse - Unbillige

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - 2 StR 637/98
    Maßgebend für die Höhe des Schmerzensgeldes sind nicht nur die Schwere der Tat und die durch sie verursachten Gesundheitsschäden des Verletzten, sondern regelmäßig auch die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer (BGHR StGB § 403 Anspruch 3, 4; BGH StV 1996, 473).
  • BGH, 17.12.1999 - 3 StR 524/99

    Vergewaltigung

    Daß der Täter dabei nicht mit dem Geschlechtsteil einzudringen braucht, um das Regelbeispiel zu erfüllen, hat der Bundesgerichtshof schon mehrfach ausgesprochen (BGH, Beschl. vom 24. März 1999 - 1 StR 685/98 (Finger in den After), Beschl. vom 24. März 1999 - 2 StR 637/98 (Finger in die Scheide) - jeweils mitgeteilt bei Pfister NStZ-RR 1999, 325; vgl. auch BGH, Urt. vom 18. November 1999 -4 StR 389/99).
  • LG Essen, 29.04.2020 - 25 KLs 32/19

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

    Denn das Eindringen mit einem Finger in den Scheidenvorhof ist eine dem Beischlaf ähnliche Handlung i.S.v. § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2017, Az.: 2 StR 345/17, BeckRS 2017, 139514; BGHSt 56, 223-226, juris, Rn. 6 a.E. und BGH, Beschluss vom 24.03.1999, Az.: 2 StR 637/98 bei Pfister in NStZ-RR 1999, 325).
  • BGH, 17.12.1999 - 2 StR 574/99

    Zulässige Ziele der Nebenklage; Bestellung eines Rechtsanwalts auf Antrag des

    Für das Adhäsionsverfahren kann Prozeßkostenhilfe in der Revisionsinstanz nicht bewilligt werden, weil das Rechtsmittel der Nebenklägerin gemäß § 406 a StPO unzulässig ist (vgl. Senatsbeschl. vom 24. März 1999 - 2 StR 637/98 und zum früheren Recht BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 6, 9, 12, 14).
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