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   BGH, 03.05.2006 - 2 StR 64/06   

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https://dejure.org/2006,6862
BGH, 03.05.2006 - 2 StR 64/06 (https://dejure.org/2006,6862)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2006 - 2 StR 64/06 (https://dejure.org/2006,6862)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2006 - 2 StR 64/06 (https://dejure.org/2006,6862)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer formgerechten Revisionsbegründung; Protokollierung eines Revisionsvorbringens des Angeklagten selbst durch den Rechtspfleger nach formgerechter und fristgerechter Abgabe zweier Revisionsbegründungen ...

  • Judicialis

    StPO § 44; ; StPO § 345 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44
    Keine Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 585
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90

    Überschreitung der Grenzen zulässiger Rechtsberatung durch bewusste Erteilung

    Auszug aus BGH, 03.05.2006 - 2 StR 64/06
    Der Bundesgerichtshof hat von diesem Grundsatz Ausnahmen zugelassen, wenn etwa Akteneinsicht nicht rechtzeitig gewährt oder der Rechtspfleger bei der Protokollierung der Revisionsbegründung den Mangel verschuldet hat (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 6).
  • BVerfG, 16.12.2016 - 2 BvR 2422/16

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bei

    In diesen Fällen gebietet es das Grundrecht auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG), dass der Beschwerdeführer zuvor die Möglichkeit erhält, über das Verfahren der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Korrektur zu erreichen, falls die den förmlichen Anforderungen des § 345 Abs. 2, § 344 Abs. 2 StPO nicht entsprechende Begründung der Revision auf ein Versäumnis des Rechtspflegers und nicht auf ein Verschulden des Beschwerdeführers zurückzuführen sein sollte (vgl. BVerfGK 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2006 - 2 BvR 1612/06 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, NJW 2013, S. 446 ; vgl. auch BGH, Beschluss vom 3. Mai 2006 - 2 StR 64/06 -, NStZ 2006, S. 585).
  • BGH, 11.06.2008 - 5 StR 192/08

    Unbegründeter Antrag auf Wiedereinsetzung zur Anbringung von Verfahrensrügen

    Der Angeklagte macht zwar Schwierigkeiten bei der Protokollierung geltend - "ich (musste) quasi jeden Punkt gegenüber der Rechtspflegerin vertreten, erläutern und verteidigen" (Antragsschrift S. 6) - indes keine Umstände, die einen Anspruch auf Nachbesserung wegen Pflichtverletzung der Rechtspflegerin rechtfertigen könnten (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 6; BGH NStZ 2006, 585).
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