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   BGH, 08.04.2009 - 2 StR 64/09   

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https://dejure.org/2009,14615
BGH, 08.04.2009 - 2 StR 64/09 (https://dejure.org/2009,14615)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2009 - 2 StR 64/09 (https://dejure.org/2009,14615)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2009 - 2 StR 64/09 (https://dejure.org/2009,14615)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 200
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.02.2001 - 2 StR 487/00

    Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 08.04.2009 - 2 StR 64/09
    Eine derartige Rechenoperation ist unzulässig, da es sich bei der Findung der angemessenen Gesamtstrafe um einen eigenständigen Strafzumessungsvorgang handelt, dem jeder Schematismus fremd ist (vgl. BGH NStZ 2001, 365, 366; NStZ-RR 2003, 295).
  • BGH, 12.02.2003 - 2 StR 451/02

    Gesamtstrafenbildung (höherer Wert des Zusammenhangs der Einzeltaten als der

    Auszug aus BGH, 08.04.2009 - 2 StR 64/09
    Eine derartige Rechenoperation ist unzulässig, da es sich bei der Findung der angemessenen Gesamtstrafe um einen eigenständigen Strafzumessungsvorgang handelt, dem jeder Schematismus fremd ist (vgl. BGH NStZ 2001, 365, 366; NStZ-RR 2003, 295).
  • BGH, 13.02.2018 - 4 StR 585/17

    Bildung einer Gesamtstrafe (erforderliche Strafzumessungsüberlegungen:

    Da der Summe der Einzelstrafen bei der Bestimmung der Gesamtstrafe zumeist nur ein geringes Gewicht zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 StR 451/02, NStZ-RR 2003, 295 (Ls); siehe auch BGH, Beschluss vom 8. April 2009 - 2 StR 64/09, NStZ-RR 2009, 200), ist eine nähere Begründung aber erforderlich, wenn sich die Gesamtstrafe der durch § 54 Abs. 2 Satz 1 StGB bestimmten Obergrenze des Strafrahmens annähert und sich die Gründe hierfür nicht von selbst aus den Feststellungen ergeben (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, aaO, 107; Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, aaO, 271; Urteil vom 6. Oktober 1955 - 3 StR 279/55, aaO, 210 f.; siehe dazu auch BGH, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 StR 410/10, NStZ 2011, 32 (zur starken Erhöhung der Einsatzstrafe)).
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