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   BGH, 21.01.2014 - 2 StR 650/13   

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https://dejure.org/2014,2453
BGH, 21.01.2014 - 2 StR 650/13 (https://dejure.org/2014,2453)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2014 - 2 StR 650/13 (https://dejure.org/2014,2453)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2014 - 2 StR 650/13 (https://dejure.org/2014,2453)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 S 2 StGB, § 267 StPO
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Anforderungen an die Darlegung der Erfolgsaussicht einer neuen Therapie nach mehreren erfolglos absolvierten Therapien in den letzten 14 Jahren

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an gerichtliche Feststellungen hinsichtlich einer hinreichend konkreten Aussicht eines Behandlungserfolges; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Anforderungen an die Darlegung der Erfolgsaussicht einer neuen Therapie nach mehreren erfolglos absolvierten Therapien in den letzten 14 Jahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 S. 2; StGB § 67 Abs. 2 S. 2
    Anforderungen an gerichtliche Feststellungen hinsichtlich einer hinreichend konkreten Aussicht eines Behandlungserfolges; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rückfall des Täters nach einer Therapie spricht nicht grundsätzlich gegen Erfolgsaussicht einer neuen Therapie

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.04.2011 - 4 StR 7/11

    Sexueller Missbrauch eines Kindes und schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes

    Auszug aus BGH, 21.01.2014 - 2 StR 650/13
    Zwar steht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Tatsache, dass ein Täter bereits eine Therapie absolviert hat und rückfällig geworden ist, der Erfolgsaussicht einer neuen Therapie regelmäßig nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - 4 StR 7/11 mwN).

    Die gleichwohl für eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht sprechenden Gesichtspunkte, zu denen auch der - vom Landgericht freilich nicht erörterte - Grad der Therapiewilligkeit des Angeklagten gehört (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - 4 StR 7/11 mwN), hätten daher einer eingehenderen Darlegung in den Urteilsgründen bedurft.

  • BGH, 23.10.1996 - 4 StR 473/96

    Ablehnung einer Unterbringung wegen mangelnder Aussicht eines Behandlungserfolges

    Auszug aus BGH, 21.01.2014 - 2 StR 650/13
    Es kann auch dahin stehen, ob bei einem mehrfachen Therapieabbruch oder einem Rückfall nach jeweils erfolgreicher Absolvierung mehrerer Therapien in der Regel eine andere rechtliche Bewertung veranlasst ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1996 - 4 StR 473/96, NStZ-RR 1997, 131, 132).
  • BGH, 27.03.2013 - 4 StR 60/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (vorherige teilweise

    Auszug aus BGH, 21.01.2014 - 2 StR 650/13
    Hinzu kommt, dass der Entscheidung der Strafkammer keine präzise Prognose hinsichtlich der voraussichtlich notwendigen Dauer des Maßregelvollzugs zu Grunde liegt, die zudem bei der Bemessung des vorweg zu vollziehenden Teils der Freiheitsstrafe (§ 67 Abs. 2 Satz 2 StGB) zu berücksichtigen ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. März 2013 - 4 StR 60/13).
  • BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15

    Rechtfertigung durch Besitzkehr (keine Besitzschutzrechte bei strafbarem Besitz);

    Sie allein vermögen die Annahme einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht aber nicht zu belegen, wenn nach den Feststellungen - wie hier - auch gewichtige prognoseungünstige Faktoren bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - 5 StR 37/14, NStZ 2014, 315; Beschluss vom 21. Januar 2014 - 2 StR 650/13, Rn. 5 ff.).
  • BGH, 10.04.2014 - 5 StR 37/14

    Anforderungen an die Prognose der Erfolgsaussicht bei der Anordnung der

    a) Bei dem seit frühester Jugend Betäubungsmittel konsumierenden Angeklagten ist eine Vielzahl von Therapieabbrüchen bzw. Rückfällen nach Absolvierung von Therapien zu verzeichnen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 1996 - 4 StR 473/96, NStZ-RR 1997, 131, 132; vom 21. Januar 2014 - 2 StR 650/13).
  • BGH, 08.05.2018 - 2 StR 72/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Abgrenzung); verminderte

    Dieser Hinweis vermag jedoch für sich genommen die Annahme einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht nicht zu tragen, wenn und soweit nach den Feststellungen auch gewichtige prognoseungünstige Faktoren bestehen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 2 StR 650/13, BGHR StGB § 64 Abs. 2 Erfolgsaussicht 2).
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