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BGH, 03.04.2014 - 2 StR 652/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 400 Abs. 1 StPO
Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit einer Begründung bei Einlegung der Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344 Abs. 2 S. 2
Erforderlichkeit einer Begründung bei Einlegung der Revision - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Klassischer (Anwalts)Fehler X: Die Nebenklagerevision, oder: "Herr Kollege, lassen Sie es…”
- beck-blog (Kurzinformation)
(Verteidigerfehler:) Revision zu (schlapp) begründet!
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Nebenklage begründet Revision nicht (ausreichend)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.02.2007 - 5 StR 444/06
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Intelligenzminderung und …
Auszug aus BGH, 03.04.2014 - 2 StR 652/13
Weiterhin kann ein Nebenkläger die Nichtanordnung einer Maßregel im Sicherungsverfahren beanstanden, ohne dass dem § 400 Abs. 1 StPO entgegenstünde (BGH Beschl. v. 1. Februar 2007 - 5 StR 444/06;… Meyer-Goßner StPO 56. Aufl. § 400 Rn. 1). - BGH, 01.08.2013 - 2 StR 242/13
Unzulässige Revision; Auslegung
Auszug aus BGH, 03.04.2014 - 2 StR 652/13
Dem Vorbringen der Revision ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch die Sachrüge zu entnehmen, für die dem Vortrag des Revisionsführers zweifelsfrei zu entnehmen sein muss, dass eine Nachprüfung in sachlichrechtlicher Hinsicht begehrt wird; dafür genügt es nicht, wenn - wie hier - lediglich das Ziel des Rechtsmittels dargelegt wird und jede weitere Begründung unterbleibt (vgl. BGH Beschl. v. 24. Oktober 2012 - 4 StR 325/12 m.w.N.; s. auch BGH Beschl. v. 1. August 2013 - 2 StR 242/13).". - BGH, 24.10.2012 - 4 StR 325/12
Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)
Auszug aus BGH, 03.04.2014 - 2 StR 652/13
Dem Vorbringen der Revision ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch die Sachrüge zu entnehmen, für die dem Vortrag des Revisionsführers zweifelsfrei zu entnehmen sein muss, dass eine Nachprüfung in sachlichrechtlicher Hinsicht begehrt wird; dafür genügt es nicht, wenn - wie hier - lediglich das Ziel des Rechtsmittels dargelegt wird und jede weitere Begründung unterbleibt (vgl. BGH Beschl. v. 24. Oktober 2012 - 4 StR 325/12 m.w.N.; s. auch BGH Beschl. v. 1. August 2013 - 2 StR 242/13).".
- OLG Hamm, 17.11.2016 - 1 RVs 85/16
Revision; Zulässigkeit; Sachrüge
Dafür genügt es nicht, wenn mit der beantragten Aufhebung und Zurückverweisung des angefochtenen Urteils lediglich ein - theoretisch auch mit einer Verfahrensrüge erreichbares - Ziel des Rechtsmittels dargelegt wird, und jede weitere Begründung unterbleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 03.04.2014 - 2 StR 652/13 -, Rn. 3, juris;… Meyer-Goßner in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 344 Rn. 11;… Gericke in: KK-StPO, 7. Aufl. § 344 Rn. 26). - BGH, 23.07.2020 - 5 StR 177/20
Zulässigkeit einer Revision in einem Strafverfahren
Dafür genügt es nicht, wenn - wie hier - allein das Ziel des Rechtsmittels dargelegt wird und jede weitere Begründung unterbleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 StR 652/13 mwN). - OLG Hamm, 17.10.2019 - 1 RVs 66/19
Revision im Strafverfahren; Anforderungen an eine Revisionsbegründung; …
Denn für die Annahme einer Sachrüge ist es nicht hinreichend, wenn mit der Revision lediglich ein - theoretisch auch mit einer Verfahrensrüge erreichbares - Ziel des Rechtsmittels dargelegt wird, und jede weitere Begründung unterbleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 03.04.2014 - 2 StR 652/13 -, Rn. 3, juris;… Meyer-Goßner in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 344 Rn. 11;… Gericke in: KK-StPO, 8. Aufl. § 344 Rn. 26).