Rechtsprechung
BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 252 StPO; § 52 StPO
Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht (erforderliche Belehrung des Zeugens über Reichweite des Bewertungsverbots bei erster Vernehmung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 StPO, § 57 StPO, § 252 StPO
Anfrage an die übrigen Strafsenate des BGH: Voraussetzungen der Verwertung einer während der richterlichen Vernehmung getätigten Zeugenaussage bei Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung - IWW
- Wolters Kluwer
Verwertung der früheren richterlichen Vernehmung eines Zeugen im Falle des Gebrauchmachens von seinem Zeugnisverweigerungsrecht in der Hauptverhandlung
- rewis.io
Anfrage an die übrigen Strafsenate des BGH: Voraussetzungen der Verwertung einer während der richterlichen Vernehmung getätigten Zeugenaussage bei Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung
- ra.de
- RA Kotz
Zeugnisverweigerungsrecht - Verwertung einer früheren richterlichen Vernehmung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 252
Verwertung der früheren richterlichen Vernehmung eines Zeugen im Falle des Gebrauchmachens von seinem Zeugnisverweigerungsrecht in der Hauptverhandlung - datenbank.nwb.de
Anfrage an die übrigen Strafsenate des BGH: Voraussetzungen der Verwertung einer während der richterlichen Vernehmung getätigten Zeugenaussage bei Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und -anmerkung)
2. Strafsenat des BGH - "Rebellensenat”? - nee, nur "Unruhestifter”
- beck-blog (Kurzinformation)
Qualifizierte Belehrung zeugnisverweigerungsberechtigter Zeugen: Da tut sich was !
- lto.de (Kurzinformation)
2. Strafsenat will Rechtsprechung erneut ändern
- lto.de (Kurzinformation)
2. Strafsenat ruft Großen Senat an - Müssen Ermittlungsrichter Zeugen qualifizierter belehren?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zeuge muss qualifiziert über verfahrensrechtliche Verwertbarkeit seiner Aussage im Ermittlungsverfahren belehrt werden
Besprechungen u.ä. (5)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Verbesserter Schutz für Zeugen und Angeklagte durch veränderte Auslegung des § 252 StPO?
- hiesige-meinung.de (Entscheidungsanmerkung)
Neue Besen kehren gut?
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und -anmerkung)
2. Strafsenat des BGH - "Rebellensenat”? - nee, nur "Unruhestifter”
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Qualifizierte Belehrung vor richterlicher Vernehmung eines angehörigen Zeugen
- zeitschrift-jse.de
, S. 95 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Senat stellt st. Rspr. zu § 252 StPO in Frage
Verfahrensgang
- LG Köln, 03.07.2013 - 105 Ks 18/12
- BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13
- BGH, 16.12.2014 - 4 ARs 21/14
- BGH, 08.01.2015 - 3 ARs 20/14
- BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14
- BGH, 27.01.2015 - 5 ARs 64/14
- BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13
- BGH, 24.02.2016 - 2 StR 656/13
- BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16
- BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 596
- NStZ-RR 2015, 48
- StV 2014, 717
- JR 2015, 338
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16
Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei …
Der 2. Strafsenat hatte daher die Absicht erklärt, seine eigene Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 31 f.) aufzugeben und gemäß § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG bei den übrigen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs angefragt, ob diese der beabsichtigten Änderung der bisherigen Rechtsprechung zustimmen oder an entgegenstehender Rechtsprechung festhalten (Beschluss vom 4. Juni 2014 - 2 StR 656/13, NStZ 2014, 596).Während er in seinem ursprünglichen Anfragebeschluss dargelegt hatte, die in der Rechtsprechung anerkannte Möglichkeit der Vernehmung einer früheren richterlichen Vernehmungsperson führe zu einer Austarierung von öffentlichem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung und den die Regelung der §§ 52, 252 StPO tragenden Schutzzwecküberlegungen, die auch heute noch - trotz der hiergegen in der Literatur seit jeher erhobenen Einwendungen - gerechtfertigt erscheine und auch nicht zu einer bedenklichen Einschränkung von Zeugenrechten führe (BGH, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 2 StR 656/13, NStZ 2014, 596), hat er demgegenüber in seinem Vorlagebeschluss vom 24. Februar 2016 die Meinung vertreten, die Bedenken schon gegen die grundsätzliche Zulassung einer Verwertung der bei einem Richter getätigten Aussage von aussageverweigerungsberechtigten Zeugen trotz Widerspruchs in der Hauptverhandlung hätten erhebliches Gewicht.
- BGH, 24.02.2016 - 2 StR 656/13
Rücknahme einer Divergenzvorlage
Er sieht sich durch Rechtsprechung des 1., 4. und 5. Senats gehindert, der Revision auf die Formalrüge hin stattzugeben und hatte daher mit Beschluss vom 4. Juni 2014 (StV 2014, 717 ff.) bei den übrigen Senaten angefragt, ob diese der beabsichtigten Änderung der bisherigen Rechtsprechung zustimmen oder an entgegenstehender Rechtsprechung festhalten. - BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13
Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Verbot der Verwertung einer …
Er sieht sich durch die Rechtsprechung des 1., 4. und 5. Senats gehindert, der Revision auf die Formalrüge hin stattzugeben, und hat daher mit Beschluss vom 4. Juni 2014 (StV 2014, 717 ff.) bei den übrigen Senaten angefragt, ob diese der beabsichtigten Änderung der bisherigen Rechtsprechung zustimmen oder an entgegenstehender Rechtsprechung festhalten.
- BGH, 27.01.2015 - 5 ARs 64/14
Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten …
Auf den Anfragebeschluss des 2. Strafsenats vom 4. Juni 2014 - 2 StR 656/13 - erklärt der Senat, dass er an seiner entgegenstehenden Rechtsprechung festhält. - BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14
Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten …
"Die Verwertung einer früheren richterlichen Vernehmung eines Zeugen, der erst in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, durch Vernehmung der richterlichen Vernehmungsperson ist nur dann zulässig, wenn dieser Richter den Zeugen nicht nur über sein Zeugnisverweigerungsrecht, sondern auch qualifiziert über die Möglichkeit der Einführung und Verwertung seiner Aussage im weiteren Verfahren belehrt hat." Er hat daher mit Beschluss vom 4. Juni 2014 - 2 StR 656/13 - angefragt, ob dieser Rechtsauffassung zugestimmt wird oder an entgegenstehender Rechtsprechung festgehalten wird. - OLG Hamburg, 08.03.2018 - 1 Ws 114/17
Eröffnung des Hauptverfahrens im Fall häuslicher Gewalt: Beweisverwertungsverbot …
aa) Die von § 252 StPO vorgesehene Rechtsfolge eines Verlesungsverbots wird als allgemeines Beweisverwertungsverbot verstanden (vgl. nur BGH, Beschl. v. 4. Juni 2014 - 2 StR 656/13, NStZ 2014, 596 m.w.N. zur st. Rspr.; ausdrücklich offen gelassen hingegen zuletzt vom Großen Senat für Strafsachen, Beschl. v. 15. Juli 2016 - GSSt 1/16, BGHSt 61, 221, 230). - BGH, 10.02.2015 - 1 StR 20/15
Zeugnisverweigerungsrecht (Genehmigung der Verwertung der Aussage im …
Anders als die Revision meint, gehört zum Inhalt dieser Belehrung nicht, dass die Angaben des Zeugen vor dem Ermittlungsrichter auch ohne seine Zustimmung in der Hauptverhandlung verwertet werden können; eine solche "qualifizierte" Belehrung soll nach Auffassung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs durch den Ermittlungsrichter bei der Vernehmung eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen erfolgen, damit diese Angaben trotz späterer Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung verwertet werden können (vgl. BGH, Anfragebeschluss vom 4. Juni 2014 - 2 StR 656/13, NStZ 2014, 596; abweichend hierzu BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2014 - 4 ARs 21/14, NStZ-RR 2015, 48, vom 8. Januar 2015 - 3 ARs 20/14 und vom 14. Januar 2015 - 1 ARs 21/14).In der Hauptverhandlung muss hingegen der dann das Zeugnis verweigernde Zeuge lediglich ausdrücklich darauf hingewiesen werden, welche Konsequenzen die Gestattung der Verwertung seiner früheren vor der Polizei getätigten Angaben hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 2 StR 656/13, NStZ 2014, 596, 598).
- OVG Hamburg, 28.06.2016 - 4 Bf 97/15
Fahrtenbuchauflage bei Berufung des Fahrzeughalters auf sein …
Das Zeugnisverweigerungsrecht dient jedoch nicht primär dem Schutz des Täters der Ordnungswidrigkeit vor einer Verfolgung, sondern insbesondere dem Schutz des Zeugen - hier also des Klägers - vor Konfliktlagen (vgl. BGH, Beschl. v. 4.6.2014, 2 StR 656/13, NStZ 2014, 426, juris).
Rechtsprechung
BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 252 StPO
Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen: Tötung aus Wut, Ärger, Hass oder Rache); Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht (kein umfassendes Verwertungsverbot: zulässige Vernehmung ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 211 Abs 2 StGB
Mordmordmerkmal "niedere Beweggründe": Tötung des Ehegatten aus Eifersucht - IWW
- Wolters Kluwer
Beruhen der Antriebsregungen des Täters auf einer niedrigen Gesinnung bzgl. Tötung der Ehefrau aus niedrigen Beweggründen; Vernehmung eines Richters über den Inhalt der Aussage eines Zeugen i.R.d. Verwertungsverbots; Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht
- rewis.io
Mordmordmerkmal "niedere Beweggründe": Tötung des Ehegatten aus Eifersucht
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 211 Abs. 2; StPO § 52; StPO § 252
Beruhen der Antriebsregungen des Täters auf einer niedrigen Gesinnung bzgl. Tötung der Ehefrau aus niedrigen Beweggründen; Vernehmung eines Richters über den Inhalt der Aussage eines Zeugen i.R.d. Verwertungsverbots; Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht - datenbank.nwb.de
Mordmordmerkmal "niedere Beweggründe": Tötung des Ehegatten aus Eifersucht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 03.07.2013 - 105 Ks 18/12
- BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13
- BGH, 16.12.2014 - 4 ARs 21/14
- BGH, 08.01.2015 - 3 ARs 20/14
- BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14
- BGH, 27.01.2015 - 5 ARs 64/14
- BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13
- BGH, 24.02.2016 - 2 StR 656/13
- BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16
- BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13
Papierfundstellen
- NStZ 2018, 527
- StV 2017, 516 (Ls.)
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19
Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im "Berliner Raser-Fall"
aa) Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zu einer Tat "niedrig' sind und - in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag - als verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Umstände der Tat, der Lebensverhältnisse des Täters, der Persönlichkeit des Täters und seiner Beziehung zum Opfer, zu erfolgen (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527; vom 30. Oktober 2008 - 4 StR 352/08, NStZ 2009, 210; vom 19. Oktober 2001 - 2 StR 259/01, BGHSt 47, 128, 130). - LG Cottbus, 09.06.2017 - 21 Ks 1/17
Tötungsdelikt: Verurteilung eines Ausländers wegen Totschlag oder Mord bei …
Dies ist nicht der Fall, wenn der Täter außerstande ist, sich von seinen gefühlsmäßigen und triebhaften Regungen frei zu machen (st. Rspr.; vgl. nur BGH Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13 m. w. N., zitiert nach juris). - BGH, 18.07.2018 - 4 StR 170/18
Mord (Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln); Brandstiftung (Begriff der Hütte); …
Das neue Tatgericht wird Gelegenheit haben, bei der Strafzumessung und der Bestimmung des Schuldumfangs bezüglich des versuchten Tötungsdelikts auch das Vorliegen des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe in den Blick zu nehmen (vgl. zu einer aus Eifersucht erfolgten Tötung BGH, Urteile vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13; vom 1. März 2012 - 3 StR 425/11, NStZ 2012, 691, 692; Beschluss vom 21. Dezember 2000 - 4 StR 499/00, StV 2001, 571; vgl. zur Tötung des "Nebenbuhlers' BGH…, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, juris Rn. 13).
- BGH, 25.01.2023 - 1 StR 284/22 Hinsichtlich beider von dem Landgericht in Betracht gezogenen Beweggründe, der Rache wegen der vorausgegangenen Trennung durch die Geschädigte (vgl. hierzu nur BGH, Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13 Rn. 6 f. …und Beschluss vom 6. Dezember 2022 - 5 StR 479/22 Rn. 3 f.) und der Rache wegen der erlittenen Untersuchungshaft (für den Fall der Tötung aus Rache für eine belastende wahrheitsgemäße Zeugenaussage vgl. BGH…, Urteil vom 1. September 2005 - 4 StR 290/05 Rn. 10), kommt grundsätzlich - vorbehaltlich einer Berücksichtigung der Einzelfallumstände - eine Bewertung als niedrig im Sinne des Tatbestands des Mordes in Betracht.
- BGH, 31.07.2018 - 1 StR 260/18
Mord aus niedrigen Beweggründen (erforderliche Gesamtwürdigung; subjektive …
Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig' sind und in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag als verachtenswert erscheinen, hat auf Grund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Umstände der Tat, der Lebensverhältnisse des Täters und seiner Persönlichkeit zu erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, StV 2017, 516; Urteil vom 19. Oktober 2001 - 2 StR 259/01, BGHSt 47, 128, 130).Bei einer Tötung aus Wut, Ärger, Hass oder Rache kommt es darauf an, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, StV 2017, 516 mwN).
In subjektiver Hinsicht muss hinzukommen, dass der Täter die Umstände, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung in sein Bewusstsein aufgenommen hat und, soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen in Betracht kommen, diese gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern kann (BGH, Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, StV 2017, 516 mwN).
- LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20
Coronavirus, SARS-CoV-2, Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, …
Niedrige Beweggründe liegen nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn die Motive einer Tötung nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen, d.h. wenn die Beweggründe für die Tat in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag verachtenswert erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 02.12.1987, Az. 2 StR 559/87; Urteil vom 18.10.1995, Az. 2 StR 341/95; Urteil vom 11.01.2000, Az. 1 StR 505/99; Urteil vom 02.02.2000, Az. 2 StR 550/99; Urteil vom 03.09.2002, Az. 5 StR 139/02; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18; Urteil vom 28.11.2018, Az. 5 StR 379/18).Die Beurteilung erfordert eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren; hierbei sind insbesondere das Verhältnis zwischen Anlass und Tat, die Vorgeschichte der Tat, eine den Täter oder das Opfer treffende Verantwortung an einer Konflikteskalation und das unmittelbar vorherrschende Tatmotiv im Zusammenhang mit sonstigen Beweggründen, Handlungsantrieben und Einstellungen des Täters gegenüber der Person und dem Lebensrecht des Opfers zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.04.2007, Az. 5 StR 548/06; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18; Urteil vom 28.11.2018, Az. 5 StR 379/18; Beschluss vom 12.09.2019, Az. 5 StR 399/19; Urteil vom 11.05.2022, Az. 2 StR 445/21).
Bei normalpsychologischen Tatantrieben hängt die Einordnung der Beweggründe als niedrig davon ab, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (vgl. BGH, Urteil vom 30.08.2012, Az. 4 StR 84/12; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18; Urteil vom 28.11.2018, Az. 5 StR 379/18); das ist beispielsweise der Fall, wenn die tatmotivierende Gefühlsregung jedes nachvollziehbaren Grundes entbehrt (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2000, Az. 4 StR 499/00; Urteil vom 28.01.2003, Az. 5 StR 310/02; Urteil vom 01.03.2012, Az. 3 StR 425/11).
Die Tötung des Intimpartners, der sich vom Täter abwenden will oder abgewandt hat, muss nicht zwangsläufig als durch niedrige Beweggründe motiviert bewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2005, Az. 4 StR 243/05; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18); nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegen diese zum Beispiel nicht vor, wenn Gefühle der Verzweiflung und Ausweglosigkeit bestimmend sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2003, Az. 3 StR 149/03; Urteil vom 09.09.2003, Az. 1 StR 153/03; Beschluss vom 10.09.2003, Az. 5 StR 373/03; Urteil vom 19.06.2008, Az. 4 StR 105/08; Urteil vom 23.08.2006, Az. 1 StR 266/06; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13); dies kann insbesondere der Fall sein bei der Enttäuschung des Täters über ein subjektiv als demütigend empfundenes Verlassenwerden (vgl. BGH, Urteil vom 09.09.2003, Az. 5 StR 126/03; Beschluss vom 22.01.2004, Az. 4 StR 319/03; Urteil vom 25.07.2006, Az. 5 StR 97/06; Beschluss vom 07.05.2019, Az. 1 StR 150/19).
- BGH, 06.12.2022 - 5 StR 479/22
Niedrige Beweggründe bei Tötung des Partners (Trennung; übersteigertes …
Ergibt sich das Tötungsmotiv aus einer Trennung vom Ehe-, Lebens- oder Intimpartner, kann für einen niedrigen Beweggrund sprechen, dass der Täter dem anderen Teil aus übersteigertem Besitzdenken das Lebensrecht abspricht (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20, NStZ 2021, 226 mwN), den berechtigten Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben bestrafen will (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2020 - 5 StR 543/19, NStZ 2020, 617 mwN) oder dass er handelt, weil er die Trennung nicht akzeptiert und eifersüchtig ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527). - BGH, 12.09.2019 - 5 StR 399/19
Wut, Ärger, Hass und Rache als niedrige Beweggründe (Gesamtwürdigung; niedrige …
Dies ist nicht der Fall, wenn der Täter außer Stande ist, sich von seinen gefühlsmäßigen und triebhaften Regungen freizumachen (BGH, Beschluss vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527). - BGH, 25.09.2019 - 5 StR 222/19
Niedriger Beweggrund bei Tötung zur Wiederherstellung der Familienehre (objektive …
Dies ist nicht der Fall, wenn der Täter außer Stande ist, sich von seinen gefühlsmäßigen und triebhaften Regungen freizumachen (BGH, Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527). - LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20
Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot, …
Niedrige Beweggründe liegen nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn die Motive einer Tötung nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen, d.h. wenn die Beweggründe für die Tat in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag verachtenswert erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 02.12.1987, Az. 2 StR 559/87; Urteil vom 18.10.1995, Az. 2 StR 341/95; Urteil vom 11.01.2000, Az. 1 StR 505/99; Urteil vom 02.02.2000, Az. 2 StR 550/99; Urteil vom 03.09.2002, Az. 5 StR 139/02; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18; Urteil vom 28.11.2018, Az. 5 StR 379/18).Die Beurteilung erfordert eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren; hierbei sind insbesondere das Verhältnis zwischen Anlass und Tat, die Vorgeschichte der Tat, eine den Täter oder das Opfer treffende Verantwortung an einer Konflikteskalation und das unmittelbar vorherrschende Tatmotiv im Zusammenhang mit sonstigen Beweggründen, Handlungsantrieben und Einstellungen des Täters gegenüber der Person und dem Lebensrecht des Opfers zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.04.2007, Az. 5 StR 548/06; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18; Urteil vom 28.11.2018, Az. 5 StR 379/18).
Bei normalpsychologischen Tatantrieben hängt die Einordnung der Beweggründe als niedrig davon ab, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (vgl. BGH, Urteil vom 30.08.2012, Az. 4 StR 84/12; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18; Urteil vom 28.11.2018, Az. 5 StR 379/18); das ist beispielsweise der Fall, wenn die tatmotivierende Gefühlsregung jedes nachvollziehbaren Grundes entbehrt (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2000, Az. 4 StR 499/00; Urteil vom 28.01.2003, Az. 5 StR 310/02).
Die Tötung des Intimpartners, der sich vom Täter abwenden will oder abgewandt hat, muss nicht zwangsläufig als durch niedrige Beweggründe motiviert bewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2005, Az. 4 StR 243/05; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18); nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegen diese zum Beispiel nicht vor, wenn Gefühle der Verzweiflung und Ausweglosigkeit bestimmend sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2003, Az. 3 StR 149/03; Urteil vom 09.09.2003, Az. 1 StR 153/03; Beschluss vom 10.09.2003, Az. 5 StR 373/03; Urteil vom 19.06.2008, Az. 4 StR 105/08; Urteil vom 23.08.2006, Az. 1 StR 266/06; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13); dies kann insbesondere der Fall sein bei der Enttäuschung des Täters über ein subjektiv als demütigend empfundenes Verlassenwerden (vgl. BGH, Urteil vom 09.09.2003, Az. 5 StR 126/03; Beschluss vom 22.01.2004, Az. 4 StR 319/03; Urteil vom 25.07.2006, Az. 5 StR 97/06; Beschluss vom 07.05.2019, Az. 1 StR 150/19).
- LG Kiel, 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21
Tat in Dänischenhagen: Lebenslang für Zahnarzt nach Dreifachmord
- BGH, 12.11.2019 - 1 StR 370/19
Mord aus niedrigen Beweggründen (Einstufung eines Tatmotives als niedrig)
- LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21
Leistungen, Hauptverhandlung, Aufenthaltserlaubnis, Einreise, Cannabis, …
- BGH, 20.05.2021 - 6 StR 142/20
Mord (niedrige Beweggründe: keine verständliche Reaktion; Ehrenkodex; …
- BGH, 15.06.2022 - 6 StR 23/22
Mord (sonstige niedrige Beweggründe; Gesamtwürdigung: Vorgeschichte der Tat, …
- BGH, 04.03.2020 - 1 StR 32/20
Heimtückemord (Arglosigkeit des Opfers bei offen feindseligem Auftreten des …
- LG Aachen, 29.05.2018 - 52 Ks 10/18
Mord, Heimtücke, niedrige Beweggründe, fremder Kulturkreis, Ehrenmord, besondere …
- LG Flensburg, 05.02.2019 - I Ks 3/18
Mord aus sonstigen niedrigen Beweggründen aufgrund von Eifersucht und des …
- BGH, 24.01.2019 - 4 StR 261/18
Urteilsgründe (Erfordernis einer sachlichen Form)
- LG Flensburg, 27.01.2020 - I Ks 115 Js 10256/19
Rechtsprechung
BGH, 24.02.2016 - 2 StR 656/13 |
Volltextveröffentlichungen (21)
- HRR Strafrecht
§ 132 Abs. 2 GVG
Rücknahme einer Divergenzvorlage - HRR Strafrecht
§ 132 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1; Abs. 4 GVG; § 252 StPO; § 52 StPO
Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen (ausnahmsweise Entbehrlichkeit eines vorherigen Anfrageverfahrens); Vorlagen an den Großen Senat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage (Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung); Verbot der Verwertung ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 132 Abs. 2, 4 GVG, §§ ... 252, 52 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 StPO, § 52 StPO, § 252 StPO, § 163a Abs. 5 StPO, § 163 Abs. 3 StPO, § 251 Abs. 1, Abs. 2 StPO, § 52 Abs. 1 StPO, Art. 2 Abs. 1 GG, §§ 52, 252 StPO, Art. 6 Abs. 3 Buchst. d EMRK, § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG, § 132 Abs. 4 GVG, Abs. 4 GVG, § 132 Abs. 5 Satz 2 aF GVG
- IWW
- Wolters Kluwer
Rücknahme eines Vorlagebeschlusses
- Wolters Kluwer
Umfassendes Verwertungsverbot bzgl. der Aussage eines vor der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen bei Zeugnisverweigerung erst in der Hauptverhandlung; Ausschluss jeder Verwertung der bei einer früheren Vernehmung gemachten Aussage eines Zeugen; Grenzen der ...
- ra.de
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- rechtsportal.de
Rücknahme eines Vorlagebeschlusses
- rechtsportal.de
Rücknahme eines Vorlagebeschlusses
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- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation, Auszüge und Diskussion)
"Rebellensenat"/2. Strafsenat gibt nicht auf und bessert nach - ob das dem Großen Senat dann reicht?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zeugnisverweigerung erst in der Hauptverhandlung
Besprechungen u.ä.
- Burhoff online Blog (Kurzinformation, Auszüge und Diskussion)
"Rebellensenat"/2. Strafsenat gibt nicht auf und bessert nach - ob das dem Großen Senat dann reicht?
Verfahrensgang
- LG Köln, 03.07.2013 - 105 Ks 18/12
- BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13
- BGH, 16.12.2014 - 4 ARs 21/14
- BGH, 08.01.2015 - 3 ARs 20/14
- BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14
- BGH, 27.01.2015 - 5 ARs 64/14
- BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13
- BGH, 24.02.2016 - 2 StR 656/13
- BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16
- BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13
Rechtsprechung
BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 132 Abs. 2 GVG; § 252 StPO; § 52 StPO; Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK
Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht (erforderliche Belehrung des Zeugens über Reichweite des Bewertungsverbots bei erster Vernehmung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 132 Abs. 2 GVG, §§ ... 252, 52 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 StPO, § 52 StPO, § 252 StPO, § 163a Abs. 5 StPO, § 163 Abs. 3 StPO, § 251 Abs. 1, Abs. 2 StPO, § 52 Abs. 1 StPO, Art. 2 Abs. 1 GG, §§ 52, 252 StPO, Art. 6 Abs. 3 Buchst. d EMRK
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Einführung und Verwertung der früheren Aussage eines erst in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machenden Zeugen
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3; StPO § 52 Abs. 3
Zulässigkeit der Einführung und Verwertung der früheren Aussage eines erst in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machenden Zeugen - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
"Rebellensenat"/2. Strafsenat des BGH macht Ernst: Verwertungsverbot vor den Großen Senat
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zeugnisverweigerungsrecht - und die frühere Aussage vor einem Richter
- Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling)
(Kurzinformation)
Qualifizierte Belehrung bei ermittlungsrichterlicher Vernehmung eines angehörigen Zeugen
Besprechungen u.ä. (2)
- fau.de
(Entscheidungsbesprechung)
Qualifizierte Belehrung bei ermittlungsrichterlicher Vernehmung eines angehörigen Zeugen
- zis-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
Eine Antwort auf die Vorlagefrage zu § 252 StPO (Wiss. Mitarbeiterin Dr. Laura Katharina Sophia Neumann; ZIS 2016, 121-129)
Verfahrensgang
- LG Köln, 03.07.2013 - 105 Ks 18/12
- BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13
- BGH, 16.12.2014 - 4 ARs 21/14
- BGH, 08.01.2015 - 3 ARs 20/14
- BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14
- BGH, 27.01.2015 - 5 ARs 64/14
- BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13
- BGH, 24.02.2016 - 2 StR 656/13
- BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16
- BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13
Papierfundstellen
- NStZ 2015, 710
- NStZ-RR 2016, 332
Wird zitiert von ...
- BGH, 14.10.2015 - 1 StR 56/15
Fall Mollath: Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen
Die Aufgabe eines Strafverfahrens liegt in der justizförmigen Prüfung, ob gegen den Angeklagten ein staatlicher Strafanspruch besteht (vgl. BVerfGE 80, 244, 255; 95, 96, 140; BGH, Beschluss vom 24. November 1961 - 1 StR 140/61, BGHSt 16, 374, 378; und vom 18. März 2015 - 2 StR 656/13, Rn. 13, NJW-Spezial 2015, 569 f.).