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   BGH, 21.01.1987 - 2 StR 656/86   

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BGH, 21.01.1987 - 2 StR 656/86 (https://dejure.org/1987,2908)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1987 - 2 StR 656/86 (https://dejure.org/1987,2908)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1987 - 2 StR 656/86 (https://dejure.org/1987,2908)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des gemeinschaftlich geplanten Vorgehens - Vorhandensein eines gemeinschaftlichen Tatplans - Indizien für einen konkludent vereinbarten gemeinschaftlichen Tatplan - Gewaltsame Erzwingung von Geschlechtsverkehr - Freiheitsberaubung zur Ermöglichung gewaltsamen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.09.1964 - 1 StR 272/64

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen als Sache der Strafkammer - Gewalt

    Auszug aus BGH, 21.01.1987 - 2 StR 656/86
    Wenn dies der Fall war und der Angeklagte damit (auch) den Zweck verfolgte, Birgit am Verlassen des Raumes zu hindern (UA Bl. 75) und mißbrauchen zu können (vgl. z.B. Karatas UA Bl. 35: "Du kommst hier nicht raus"), konnte bereits die Freiheitsberaubung die in der Vorschrift vorausgegesetzte Gewaltanwendung darstellen (BGH GA 1965, 57; 1981, 168; BGH bei Holtz in MDR 1976, 722; 1976, 812; BGH, Beschluß vom 19. Juni 1980 - 4 StR 148/80; vgl. auch BGH NJW 1981, 2204 - jeweils mit Nachweisen).

    Überdies kann je nach Sachlage bereits die Überwindung geringfügiger Gegenwehr (vgl. UA Bl. 67 gegenüber UA Bl. 39, 83) das Merkmal der Gewaltanwendung erfüllen (BGH NStZ 1985, 71; BGH GA 1965, 57; BGH, Urteil vom 8. Juli 1954 - 3 StR 876/53).

  • BGH, 25.03.1982 - 4 StR 705/81

    Straßenverkehrsgefährdung - Zweckwidriges Einsetzen eines Pkw - Eingriff in den

    Auszug aus BGH, 21.01.1987 - 2 StR 656/86
    Es genügt vielmehr, daß ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit besteht, demgegenüber vernünftiger Zweifel nicht laut werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1967, 359, 360; BGH, Urteile vom 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78 - vom 4. April 1979 - 2 StR 808/78 - vom 25. März 1982 - 4 StR 705/81 - vom 11. Januar 1984 - 2 StR 655/83 - und vom 10. September 1985 - 1 StR 292/85 - Hürxthal in KK § 261 Rdn. 2, 3 - jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 04.04.1979 - 2 StR 808/78

    Wertung des vom Angeklagten abgelegten Geständnisses - Bedeutung der von der

    Auszug aus BGH, 21.01.1987 - 2 StR 656/86
    Es genügt vielmehr, daß ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit besteht, demgegenüber vernünftiger Zweifel nicht laut werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1967, 359, 360; BGH, Urteile vom 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78 - vom 4. April 1979 - 2 StR 808/78 - vom 25. März 1982 - 4 StR 705/81 - vom 11. Januar 1984 - 2 StR 655/83 - und vom 10. September 1985 - 1 StR 292/85 - Hürxthal in KK § 261 Rdn. 2, 3 - jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 11.11.1966 - 4 StR 387/66

    Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage wegen schweren Raubes oder Hehlerei -

    Auszug aus BGH, 21.01.1987 - 2 StR 656/86
    Es genügt vielmehr, daß ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit besteht, demgegenüber vernünftiger Zweifel nicht laut werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1967, 359, 360; BGH, Urteile vom 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78 - vom 4. April 1979 - 2 StR 808/78 - vom 25. März 1982 - 4 StR 705/81 - vom 11. Januar 1984 - 2 StR 655/83 - und vom 10. September 1985 - 1 StR 292/85 - Hürxthal in KK § 261 Rdn. 2, 3 - jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 21.06.1978 - 2 StR 46/78

    Anforderungen an die für eine Veruteilung erforderliche richterliche Überzeugung

    Auszug aus BGH, 21.01.1987 - 2 StR 656/86
    Es genügt vielmehr, daß ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit besteht, demgegenüber vernünftiger Zweifel nicht laut werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1967, 359, 360; BGH, Urteile vom 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78 - vom 4. April 1979 - 2 StR 808/78 - vom 25. März 1982 - 4 StR 705/81 - vom 11. Januar 1984 - 2 StR 655/83 - und vom 10. September 1985 - 1 StR 292/85 - Hürxthal in KK § 261 Rdn. 2, 3 - jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 20.11.1986 - 4 StR 604/86

    Konkludente Drohung erfordert ein deutliches Erkennbarmachen des zu erwartenden

    Auszug aus BGH, 21.01.1987 - 2 StR 656/86
    Diese Wendungen und Erwägungen deuten darauf hin, daß es sich schon deshalb nicht zu der Überzeugung vom Vorhandensein eines gemeinschaftlichen Tatplans durchringen konnte, weil es eine ausdrückliche "Absprache" oder "Kundgabe" nicht festzustellen vermochte, jedoch nicht bedachte, daß alle Angeklagten oder einige von ihnen gemeinschaftliches - wenn auch in Einzelbeiträgen zu vollziehendes - Handeln "unausgesprochen", konkludent beschlossen haben konnten (vgl. BGH NStZ 1985, 70, 71; BGH, Beschluß vom 20. November 1986 - 4 StR 604/86).
  • BGH, 11.01.1984 - 2 StR 655/83

    Erfordernis mathematischer Gewissheit im Rahmen der richterlichen

    Auszug aus BGH, 21.01.1987 - 2 StR 656/86
    Es genügt vielmehr, daß ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit besteht, demgegenüber vernünftiger Zweifel nicht laut werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1967, 359, 360; BGH, Urteile vom 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78 - vom 4. April 1979 - 2 StR 808/78 - vom 25. März 1982 - 4 StR 705/81 - vom 11. Januar 1984 - 2 StR 655/83 - und vom 10. September 1985 - 1 StR 292/85 - Hürxthal in KK § 261 Rdn. 2, 3 - jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 10.09.1985 - 1 StR 292/85

    Erfordernis der Darlegung für die Gründe der Glaubwürdigkeit eines Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 21.01.1987 - 2 StR 656/86
    Es genügt vielmehr, daß ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit besteht, demgegenüber vernünftiger Zweifel nicht laut werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1967, 359, 360; BGH, Urteile vom 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78 - vom 4. April 1979 - 2 StR 808/78 - vom 25. März 1982 - 4 StR 705/81 - vom 11. Januar 1984 - 2 StR 655/83 - und vom 10. September 1985 - 1 StR 292/85 - Hürxthal in KK § 261 Rdn. 2, 3 - jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 08.07.1954 - 3 StR 876/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.01.1987 - 2 StR 656/86
    Überdies kann je nach Sachlage bereits die Überwindung geringfügiger Gegenwehr (vgl. UA Bl. 67 gegenüber UA Bl. 39, 83) das Merkmal der Gewaltanwendung erfüllen (BGH NStZ 1985, 71; BGH GA 1965, 57; BGH, Urteil vom 8. Juli 1954 - 3 StR 876/53).
  • BGH, 19.06.1980 - 4 StR 148/80

    Vergewaltigung und sexuelle Nötigung - Annahme von Tateinheit - Zusammenfallen

    Auszug aus BGH, 21.01.1987 - 2 StR 656/86
    Wenn dies der Fall war und der Angeklagte damit (auch) den Zweck verfolgte, Birgit am Verlassen des Raumes zu hindern (UA Bl. 75) und mißbrauchen zu können (vgl. z.B. Karatas UA Bl. 35: "Du kommst hier nicht raus"), konnte bereits die Freiheitsberaubung die in der Vorschrift vorausgegesetzte Gewaltanwendung darstellen (BGH GA 1965, 57; 1981, 168; BGH bei Holtz in MDR 1976, 722; 1976, 812; BGH, Beschluß vom 19. Juni 1980 - 4 StR 148/80; vgl. auch BGH NJW 1981, 2204 - jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81

    Androhung von Gewalt als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für den Leib - Fahren

  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 617/83

    Bindung des Richters an den gesetzlich vorgegebenen Strafrahmen - Anwendung der

  • BGH, 02.10.1984 - 4 StR 551/84

    Hinzukommen nach zweimaliger Vergewaltigung - § 177, § 25 Abs. 2 StGB, keine

  • BGH, 10.10.1984 - 3 StR 390/84

    Gewaltbegriff beim Tatbestand der Vergewaltigung - Verwirklichung des

  • BGH, 02.08.1995 - 2 StR 221/94

    Holzschutzmittel

    Die Feststellung der für das Strafverfahren bedeutsamen Tatsachen, insbesondere auch der Nachweis von Kausalzusammenhängen, verlangt keine absolute, von niemandem anzweifelbare Gewißheit; es genügt vielmehr ein mit den Mitteln des Strafverfahrens gewonnenes, nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das keinen vernünftigen Zweifel bestehen läßt (st. Rspr., vgl. nur BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 2).
  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere

    Schon das Einsperren in einen umschlossenen Raum reicht als Gewalt im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB aus, wenn es dazu dient, das Opfer am Verlassen des Raumes zu hindern und so die sexuellen Handlungen zu ermöglichen (BGH GA 1965, 57; 1981, 168; Urt. vom 21. Januar 1987 - 2 StR 656/86); an der notwendigen finalen Verknüpfung der Gewalt mit der sexuellen Handlung kann es dagegen fehlen, falls das Abschließen der Tür nur erfolgt, um ungestört zu sein und eine Entdeckung zu verhindern (BGH bei Miebach NStZ 1996, 123; Beschl. vom 24. August 1999 - 4 StR 339/99 - insoweit in NStZ 1999, 629 nicht abgedruckt).

    Darüber hinaus ist im Einzelfall das - mit nicht ganz unerheblicher Krafteinwirkung verbundene - Festhalten des Opfers ebenso wie die Überwindung von geringfügiger Gegenwehr als Gewalt zu qualifizieren (vgl. BGH, Beschl. vom 21. Januar 1987 - 2 StR 656/86; Urt. vom 6. September 1995 - 2 StR 363/95; Urt. vom 26. August 1997 - 1 StR 431/97; Beschl. vom 20. April 1999 - 4 StR 102/99); ausreichend sein kann je nach den Umständen des Falles auch das Packen an der Hand, das auf das Bett Stoßen oder das sich auf das Opfer Legen bzw. der Einsatz überlegener Körperkraft (BGH, Urt. vom 23. März 1997 - 1 StR 772/96 - insofern in NStZ 1997, 494 nicht abgedruckt; Beschl. vom 13. Juni 2002 - 5 StR 203/02).

  • BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93

    Keine Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs bei einer Körperverletzung mit

    Die - nicht ausschließbar - die maßgebliche Ursache für den Tod der Frau H... setzenden ersten Faustschläge des Angeklagten P... gegen den Kopf des Tatopfers sind auch dem Angeklagten S... zuzurechnen, denn beide Angeklagte handelten in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken auf Grund eines - zumindest stillschweigend gefaßten (vgl. BGHSt 37, 289, 292 m.w.Hinw.; BGHR StGB § 25 II Willensübereinstimmung 2, 3) - gemeinschaftlichen Tatentschlusses.
  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 343/96

    Zusammenschlagen bis zur Bewusstlosigkeit eines Diskobesuchers von zwei

    Haben hiernach aber beide Angeklagte in der festgestellten Art und Weise in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken aufgrund eines - zumindest stillschweigend gefaßten (vgl. BGHSt 37, 289, 292; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Willensübereinstimmung 2, 3) - gemeinschaftlichen Tatentschlusses gehandelt, so sind die die maßgebliche Ursache für den Tod des H. setzenden Faustschläge des Mitangeklagten Z. gegen den Kopf des Tatopfers auch dem Angeklagten S. zuzurechnen.
  • BGH, 29.04.1999 - 4 StR 3/99

    Mittäterschaftliche Begehung einer Vergewaltigung, wenn der Täter nicht selbst

    Die bisherigen Feststellungen ergeben auch nicht, daß er eine fortbestehende Freiheitsberaubung als Mittel der Gewalt zur Erzwingung des Geschlechtsverkehrs eingesetzt oder wenigstens den Umstand, daß das Opfer an der Flucht gehindert war, erkannt und sich zunutze gemacht hätte (vgl. BGHR § 177 Abs. 1 Gewalt 2, 7, 10; BGH, Urteil vom 21. Januar 1987 - 2 StR 656/86; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 177 Rdn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 29.10.2003 - 5 StR 358/03

    Fehlerhafte und namentlich lückenhafte Beweiswürdigung bei Freispruch vom Vorwurf

    Dabei haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich lediglich auf die Annahme einer bloß gedanklichen, abstrakttheoretischen Möglichkeit gründen (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 2, 22, 25).
  • BGH, 23.11.1993 - 1 StR 739/93

    Freiheitsberaubung als Gewaltanwendung - Beurteilung von Konkurrenzfragen -

    Die darin liegende Freiheitsberaubung stellt hier eine Gewaltanwendung im Sinne des § 177 StGB dar (vgl. BGH, Urt. vom 21. Januar 1987 - 2 StR 656/86 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.09.2022 - 2 StR 133/22

    Diebstahl (Beweiswürdigung: Zueignungsabsicht, Gesamtwürdigung);

    a) Im Hinblick auf eine gegebenenfalls mittäterschaftliche Zurechnung des Verhaltens der Zeugen H., B. und K. gemäß § 25 Abs. 2 StGB kann die erforderliche Willensübereinstimmung der Beteiligten nicht nur ausdrücklich durch "Absprache" oder "Kundgabe", sondern auch - noch während der Tatbegehung - stillschweigend oder durch schlüssiges Handeln hergestellt werden (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 21. Januar 1987 - 2 StR 656/86, BGHR § 25 Abs. 2 StGB Willensübereinstimmung 2; Murmann in SSW-StGB, 5. Aufl., § 25 Rn. 38 mwN).
  • BGH, 15.12.1993 - 2 StR 578/93

    Beweiswürdigung - Urteilsfeststellungen: Verneinung der Verdeckungsabsicht bei

    Es genügt vielmehr, daß ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit besteht, demgegenüber vernünftiger Zweifel nicht laut werden kann (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 2 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.2002 - 4 StR 524/01

    Überzeugungsbildung (keine zwingenden Schlüsse des Tatrichters)

    Die Staatsanwaltschaft verkennt, daß die Schlußfolgerungen des Tatrichters aus der Beweisaufnahme nicht zwingend zu sein brauchen; genügend ist, wenn sie - wie hier - möglich sind (BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 2).
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 493/95

    Erwägungen zur Beweiswürdigung - Wiedergabe im Urteil - Abweichende Darstellung -

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