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   BGH, 20.05.1981 - 2 StR 666/80   

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https://dejure.org/1981,548
BGH, 20.05.1981 - 2 StR 666/80 (https://dejure.org/1981,548)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1981 - 2 StR 666/80 (https://dejure.org/1981,548)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1981 - 2 StR 666/80 (https://dejure.org/1981,548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer - Anforderungen an die Verfahrens- und Sachbeschwerde - Zulässigkeit einer vorläufigen Steuerfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 370; AbgO § 392

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 122
  • NJW 1981, 1970
  • MDR 1981, 777
  • StV 1981, 548
  • JR 1982, 85
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.09.1970 - 3 StR 155/69

    Arbeitgeber - Steuerhinterziehung - Vorsätzliches Unterlassen - Abgabe von

    Auszug aus BGH, 20.05.1981 - 2 StR 666/80
    Eine solche Verkürzung tritt dann ein, wenn der Steuergläubiger die ihm gebührende Steuer nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erhält (vgl. RGSt 60, 182, 186; BGHSt 23, 319, 322).

    § 392 AbgO aF bedarf deshalb zu seiner Anwendung der Ausfüllung durch steuergesetzliche Tatbestände (BGHSt 20, 177, 180; 23, 319, 322).

    Auch das Verschweigen erheblicher Tatsachen mit der Wirkung, daß die Steuerbehörde von der Steuerpflicht nicht oder nicht rechtzeitig Kenntnis erhält und deshalb von einer Veranlagung und Beitreibung der Steuer absieht, führt zur Steuerverkürzung (vgl. RGSt 71, 216; BGHSt 23, 319, 322; BGH NJW 1953, 1841, 1842).

  • BGH, 24.09.1953 - 4 StR 249/53
    Auszug aus BGH, 20.05.1981 - 2 StR 666/80
    Auch das Verschweigen erheblicher Tatsachen mit der Wirkung, daß die Steuerbehörde von der Steuerpflicht nicht oder nicht rechtzeitig Kenntnis erhält und deshalb von einer Veranlagung und Beitreibung der Steuer absieht, führt zur Steuerverkürzung (vgl. RGSt 71, 216; BGHSt 23, 319, 322; BGH NJW 1953, 1841, 1842).

    Dagegen spricht jedenfalls, daß er seit vielen Jahren unternehmerisch tätig ist (vgl. zur inneren Tatseite auch BGH NJW 1953, 1841, 1842; BayObLG NJW 1964, 2171).

  • BGH, 06.10.1953 - 1 StR 448/53
    Auszug aus BGH, 20.05.1981 - 2 StR 666/80
    Die Tat ist in dem Zeitpunkt vollendet, in dem die Veranlagungsarbeiten spätestens abgeschlossen worden wären (BGH Urteil vom 9. Oktober 1953 - 1 StR 448/53; BGH BStBl 1956 I S. 442).
  • BGH, 08.01.1965 - 2 StR 49/64

    Blankettgesetze - Blankettausfüllende Normen - Gesetz

    Auszug aus BGH, 20.05.1981 - 2 StR 666/80
    § 392 AbgO aF bedarf deshalb zu seiner Anwendung der Ausfüllung durch steuergesetzliche Tatbestände (BGHSt 20, 177, 180; 23, 319, 322).
  • BayObLG, 18.06.1964 - RReg. 4 St 97/64
    Auszug aus BGH, 20.05.1981 - 2 StR 666/80
    Dagegen spricht jedenfalls, daß er seit vielen Jahren unternehmerisch tätig ist (vgl. zur inneren Tatseite auch BGH NJW 1953, 1841, 1842; BayObLG NJW 1964, 2171).
  • RG, 22.04.1926 - II 139/26

    Enthält die bewußte Unterlassung der vorgeschriebenen Anmeldung und Vorauszahlung

    Auszug aus BGH, 20.05.1981 - 2 StR 666/80
    Eine solche Verkürzung tritt dann ein, wenn der Steuergläubiger die ihm gebührende Steuer nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erhält (vgl. RGSt 60, 182, 186; BGHSt 23, 319, 322).
  • RG, 13.05.1937 - 3 D 243/37

    1. Zum Begriffe der Steuerhinterziehung, namentlich auch derjenigen, die im

    Auszug aus BGH, 20.05.1981 - 2 StR 666/80
    Auch das Verschweigen erheblicher Tatsachen mit der Wirkung, daß die Steuerbehörde von der Steuerpflicht nicht oder nicht rechtzeitig Kenntnis erhält und deshalb von einer Veranlagung und Beitreibung der Steuer absieht, führt zur Steuerverkürzung (vgl. RGSt 71, 216; BGHSt 23, 319, 322; BGH NJW 1953, 1841, 1842).
  • BFH, 04.12.2012 - VIII R 50/10

    Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier

    Abgesehen davon setzt die Anwendung des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) voraus, dass der Steuerpflichtige dem FA steuerlich erhebliche Informationen vorenthält (vgl. BGH-Urteil vom 20. Mai 1981  2 StR 666/80, BGHSt 30, 122, 124).
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Unterläßt der Steuerpflichtige die Abgabe der Steuererklärung und unterbleibt deshalb die Steuerfestsetzung, so ist die Verkürzung zu dem Zeitpunkt vollendet, in dem das Finanzamt die Veranlagungsarbeiten für den Veranlagungszeitraum bei rechtzeitiger Einreichung der Erklärung abgeschlossen hätte (BGHSt 30, 122, 123; BGH, Beschluß vom 17. Juli 1979 - 5 StR 410/79).
  • BGH, 07.11.2001 - 5 StR 395/01

    Hinterziehung von Vermögensteuer; Beginn der Verfolgungsverjährung einer

    Bis zu diesem Zeitpunkt liege nur versuchte Steuerhinterziehung vor (vgl. BGHSt 30, 122, 123; 36, 105, 111; 37, 340, 344; BGH wistra 1999, 385).
  • BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90

    Prozessuale Offenbarungspflicht des Maklers über laufende Einnahmen - Vollendete

    Bis zu diesem Zeitpunkt liegt nur versuchte Steuerhinterziehung vor (BGHSt 30, 122, 123 [BGH 20.05.1981 - 2 StR 666/80]; 36, 105, 111 [BGH 01.02.1989 - 3 StR 450/88]; BGH Beschluß vom 17. Juli 1979 - 5 StR 410/79 - undUrteil vom 11. Dezember 1990 - 5 StR 519/90 - Kohlmann Steuerstrafrecht, 5. Aufl., § 370 AO Rdn 139.1 und 261 m.w.N.).
  • BFH, 12.04.2016 - VIII R 24/13

    Geringe Bedeutung einer gesonderten und einheitlichen Feststellung bei drohender

    aa) Nach der Rechtsprechung des BGH wird der Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO verwirklicht, wenn das Verschweigen des Täters --wie hier-- bewirkt, dass dem Finanzamt die Möglichkeit genommen wird, durch Aufforderung an die erklärungspflichtigen Gesellschafter, notfalls durch Schätzungen, eine erforderliche gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung herbeizuführen (s. BGH-Urteil vom 20. Mai 1981  2 StR 666/80, BGHSt 30, 122).
  • BGH, 28.10.1998 - 5 StR 500/98

    Vollendung der Steuerhinterziehung

    Bei Veranlagungssteuern ist eine Tat im Sinne von § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO nach der Rechtsprechung erst dann vollendet, wenn das zuständige Finanzamt die Veranlagungsarbeiten für den betreffenden Zeitraum im wesentlichen abgeschlossen hat(vgl. BGHSt 30, 122 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 02.08.2001 - 2 Ws 156/01

    Steuerhinterziehung, Einkommensteuerhinterziehung, Gewerbesteuerhinterziehung,

    Das ist nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" der Zeitpunkt, in dem die Veranlagungsarbeiten in dem betreffenden Finanzamtsbezirk im Wesentlichen, d.h. zu etwa 95 % abgeschlossen sind (vgl. BGHSt 30, 122 ff.; 36, 105, 111; BGH Wistra 1999, 385, 386; 2001, 194).
  • BGH, 23.02.2000 - 5 StR 570/99

    Tatbestandsirrtum und Vorsatz bei Steuerhinterziehung (Einkommensteuer);

    Für 1994 konnte das Verhalten des Angeklagten nicht durch den Zeitungsartikel vom 27. Juni 1996 beeinflußt worden sein, da der für die Vollendung und Beendigung der Tat maßgebliche Abschluß der Veranlagungsarbeiten der Finanzbehörden (vgl. BGHSt 30, 122, 123) bereits Ende Mai 1996 erfolgt war.
  • BGH, 11.12.1990 - 5 StR 519/90

    Steuerhinterziehung - Beendigung der Tat

    Für die Gewerbesteuern folgt dies daraus, dass das Finanzamt bis dahin die Festsetzung der Gewerbesteuer (§ 16 GewStG ) für das Jahr 1977 bei rechtzeitiger Einreichung der Steuererklärung abgeschlossen hätte (vgl. BGHSt 30, 122, 123; 36, 105, 111; Senatsbeschluss vom 17. Juli 1979 - 5 StR 410/79).
  • BGH, 13.09.2007 - 5 StR 292/07

    Anforderungen an die Berechnungsdarstellung bei Steuerhinterziehung (Ausnahme bei

    Auf dieser Grundlage kann der Senat nicht überprüfen, ob das Landgericht zurecht von einer vollendeten Hinterziehung der Gewerbesteuer ausgegangen ist (vgl. zur Tatvollendung bei Hinterziehung von Veranlagungssteuern durch Unterlassen BGHSt 36, 105, 111; 30, 122, 123; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 14; BGH wistra 1999, 385).
  • FG Hessen, 16.09.2003 - 13 K 29/00

    Festsetzungsverjährung; Einkommensteuerbescheid; Steuerhinterziehung; Hemmung;

  • OLG München, 01.10.2001 - 2 Ws 1070/01

    Haftanordnung wegen Steuerhinterziehung und Fluchtgefahr; Unbeschränkte

  • OLG Dresden, 03.03.1999 - 1 Ss 536/98

    Hinterziehung nicht festgesetzter Eingangsabgaben

  • FG Hessen, 16.09.2003 - 13 K 31/00

    Festsetzungsverjährung; Gewerbesteuermessbescheid; Steuerhinterziehung; Hemmung;

  • AG Halle/Saale, 02.04.2001 - 320 Ds 1203 Js 35156/97

    Abgrenzung zwischen Untreue und Bankrott; Tatbestand des vorsätzlichen Bankrotts;

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