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   BGH, 23.03.1994 - 2 StR 67/94   

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https://dejure.org/1994,2506
BGH, 23.03.1994 - 2 StR 67/94 (https://dejure.org/1994,2506)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1994 - 2 StR 67/94 (https://dejure.org/1994,2506)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1994 - 2 StR 67/94 (https://dejure.org/1994,2506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sachverständiger - Gutachten - Unwahrheit - Behauptung - Arzt - Rücksprache - Befangenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 74

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 388
  • StV 1994, 411
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 04.07.2018 - 2 StR 485/17

    Zuständigkeit für die sofortige Beschwerde

    Das Revisionsgericht ist dabei an die vom Tatrichter festgestellten Tatsachen gebunden (vgl. zur Dolmetscherablehnung BGH, Beschluss vom 28. August 2007 1 StR 331/07, NStZ 2008, 50; zur Sachverständigenablehnung Senat, Beschluss vom 23. März 1994 2 StR 67/94, BGHR StPO § 74 Ablehnungsgrund 3; BGH, Beschluss vom 22. Juli 2014 3 StR 302/14, BGHR StPO § 74 Abs. 1 Satz 1 Befangenheit 6).
  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur

    Es entscheidet - ohne eigene Ermittlungen - als Rechtsfrage, ob die Strafkammer über das Ablehnungsgesuch ohne Verfahrensfehler und mit ausreichender Begründung befunden hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. September 2007 - 1 StR 407/07, NStZ 2008, 229; BGH, Beschluss vom 23. März 1994 - 2 StR 67/94, NStZ 1994, 388; bei Becker NStZ-RR 2002, 66 mwN).
  • BGH, 10.01.2018 - 1 StR 437/17

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit (Zeitpunkt des

    Aus diesem Grunde muss das Tatgericht in seinem Beschluss darlegen, von welchen Tatsachen es ausgeht (BGH, Beschluss vom 23. März 1994 - 2 StR 67/94, NStZ 1994, 388; Urteil vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00, NStZ-RR 2002, 66; Beschlüsse vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, StV 2011, 728, 731 Rn. 24 mwN; vom 22. Juli 2014 - 3 StR 302/14, BGHR StPO § 74 Abs. 1 Satz 1 Befangenheit 6 und vom 31. Januar 2017 - 4 StR 531/16).
  • BGH, 12.09.2007 - 1 StR 407/07

    Gerügte Behinderung der Verteidigung bei der Auseinandersetzung mit einem

    Es entscheidet als Rechtsfrage, ob die Strafkammer über das Ablehnungsgesuch ohne Verfahrensfehler und mit ausreichender Begründung befunden hat (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1994, 388; BGH bei Becker NStZ-RR 2002, 66 m. w. N.).
  • BGH, 22.07.2014 - 3 StR 302/14

    Rechtsfehlerhaft abgelehnter Befangenheitsantrag gegen einen Sachverständigen

    Aus diesem Grunde muss das Tatgericht in seinem Beschluss darlegen, von welchen Tatsachen es ausgeht (BGH, Beschluss vom 23. März 1994 - 2 StR 67/94, NStZ 1994, 388).
  • BGH, 06.04.2011 - 2 StR 73/11

    Strafverfahren: Sachverständigenablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Bewusst falsche Angaben des Sachverständigen über Ermittlungen vor oder bei Erstellung des Gutachtens können zwar grundsätzlich einen solchen Verstoß begründen (vgl. BGH NStZ 1994, 388); die bloße Nichtoffenlegung einer Erkenntnisquelle, wie sie das Landgericht dem Sachverständigen vorwirft, reicht hierfür aber nicht aus.
  • BGH, 18.08.1999 - 1 StR 186/99

    Totschlag; Schuldunfähigkeit; Verminderte Schuldfähigkeit; Zulässigkeit der

    Das Revisionsgericht entscheidet als Rechtsfrage, ob über das Ablehnungsgesuch ohne Verfahrensfehler und mit ausreichender Begründung entschieden wurde (BGH NStZ 1994, 388).
  • OLG Hamm, 18.12.2017 - 3 Ws 498/17

    Einstweilige Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; dringender Tatverdacht;

    Auch das Revisionsgericht wird seine Bewertung des gerügten Verfahrensfehlers auf der Grundlage dieser Tatsachen treffen, denn es ist an die Tatsachen gebunden, die der Tatrichter seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (KK-Senge, StPO, 7. Aufl., § 74, Rdnr. 17; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 74, Rdnr. 21); geprüft wird nur, ob das Ablehnungsgesuch ohne Verfahrensfehler und mit ausreichender Begründung zurückgewiesen worden ist (BGH, Beschluss vom 23. März 1994 - 2 StR 67/94, NStZ 1994, 388).
  • BGH, 20.08.2013 - 1 StR 115/13

    Begründetheit der Revision bei mangelnder Feststellung eines Rechtsfehlers zum

    Allein diese Rechts frage ist aber revisionsrechtlich zu überprüfen, an die vom Tatrichter festgestellten Tatsachen ist das Revisionsgericht hingegen gebunden (BGH, Beschlüsse vom 23. März 1994 - 2 StR 67/94, NStZ 1994, 388 und vom 12. September 2007 - 1 StR 407/07, NStZ 2008, 229).
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