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   BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71   

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https://dejure.org/1972,96
BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71 (https://dejure.org/1972,96)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1972 - 2 StR 679/71 (https://dejure.org/1972,96)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1972 - 2 StR 679/71 (https://dejure.org/1972,96)
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Fahrerflucht - Finnendolch

§ 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation, Schutzwehr - Trutzwehr

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Verhalten eines zur Notwehr Berechtigten bei Mitverschulden des Angriffs durch Provokation - Möglichkeiten eines Angegriffenen zur Trutzwehr mit einer lebensgefährlichen Waffe - Rückgriff auf die Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 53

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 356
  • NJW 1972, 1821
  • MDR 1972, 791
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.09.1957 - 2 StR 310/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71
    Dabei wird er geringe Beeinträchtigungen und Verletzungen hinzunehmen haben (vgl. BGH Urt. vom 8. Juli 1964 - 2 StR 166/64 und Urt. vom 6. September 1957 - 2 StR 310/57, angeführt bei Dallinger MDR 1958, 12).
  • BGH, 17.07.1964 - 2 StR 166/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71
    Dabei wird er geringe Beeinträchtigungen und Verletzungen hinzunehmen haben (vgl. BGH Urt. vom 8. Juli 1964 - 2 StR 166/64 und Urt. vom 6. September 1957 - 2 StR 310/57, angeführt bei Dallinger MDR 1958, 12).
  • BGH, 14.07.1971 - 2 StR 308/71

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge -

    Auszug aus BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71
    Er ist grundsätzlich nicht genötigt, auf die Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel zurückzugreifen, wenn deren Wirkung für die Abwehr zweifelhaft ist (BGH GA 1968, 182 mit Nachweisen; BGH Urteil vom 14. Juli 1971 - 2 StR 308/71).
  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    a) Eine Einschränkung des Notwehrrechts des Angeklagten im Blick auf eine etwaige Provokation M. s durch vorwerfbares Vorverhalten würde voraussetzen, daß dieses Vorverhalten rechtswidrig oder wenigstens sozialethisch zu mißbilligen wäre; zudem müßte zwischen ihm und dem rechtswidrigen Angriff des M. ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang bestehen (vgl. zu diesen Erfordernissen: BGHSt 27, 336, 338; 42, 97, 101; siehe auch BGHSt 24, 356, 358 f.; 26, 143, 145; BGH NStZ 1998, 508; NStZ-RR 1999, 40, 41; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, aaO § 32 Rdn. 54, 59; Tröndle/ Fischer aaO § 32 Rdn. 24).
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99

    Festnahmerecht nach § 127 StPO

    d) Die Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge wäre dann rechtlich zutreffend, wenn der Angeklagte im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung, ohne durch die Gegenwehr des D. in eine Notwehrlage versetzt und im Rahmen eigenen Notwehrrechts dazu veranlaßt worden zu sein, den Würgegriff angelegt hätte (vgl. BGHSt 24, 356, 357 f.; BGH NJW 1991, 503, 504; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung. 8; BGH, Urteil vom 11. Januar 1983 - 1 StR 742/82).

    Er war nicht gehalten, auf die Anwendung weniger gefährlicher Abwehrmittel zurückzugreifen, wenn deren Wirkung für die Abwehr zweifelhaft war; auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang brauchte er sich nicht einzulassen (st.Rspr., vgl. BGHSt 24, 356, 358; 25, 229, 230; 27, 336, 337; BGH NStZ 1998, 508, 509 m.w.N.).

  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12

    Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem

    Da das Notwehrrecht nicht nur dem Schutz der bedrohten Individualrechtsgüter des Angegriffenen, sondern auch der Verteidigung der durch den rechtswidrigen Angriff negierten Rechtsordnung dient (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 1972 - 2 StR 679/71, BGHSt 24, 356, 359), kommen als alternativ in Betracht zu ziehende Abwehrhandlung grundsätzlich nur Maßnahmen in Betracht, die die bedrohte Rechtsposition gegen den Angreifer durchsetzen.
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