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   BGH, 19.05.2020 - 2 StR 7/20   

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https://dejure.org/2020,24832
BGH, 19.05.2020 - 2 StR 7/20 (https://dejure.org/2020,24832)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2020 - 2 StR 7/20 (https://dejure.org/2020,24832)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 2 StR 7/20 (https://dejure.org/2020,24832)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen: Strukturierung der Beweiswürdigung im Strafurteil; Eigentümlichkeiten in Sprache und Gedankenführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Anforderungen an die strafgerichtliche Beweiswürdigung; Berücksichtigung des beschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs; Würdigung des eingeholten Glaubwürdigkeitsgutachtens

  • datenbank.nwb.de

    Sexueller Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen: Strukturierung der Beweiswürdigung im Strafurteil; Eigentümlichkeiten in Sprache und Gedankenführung

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 321
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 22.11.2022 - 2 StR 262/22
    Insbesondere bei einer umfangreicheren Beweiswürdigung ist darauf Bedacht zu nehmen, diese durch eine erkennbare Struktur - etwa eine Gliederung - klar und nachvollziehbar zu machen; ein klarer sprachlicher Ausdruck (zur gebotenen Klarheit in Sprache und Darstellung vgl. Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 30. Aufl., Rn. 207 ff., 228 ff.) dient der notwendigen intersubjektiven Vermittelbarkeit der bestimmenden Beweisgründe (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19 Rn. 4, NStZ-RR 2020, 258, und vom 19. Mai 2020 - 2 StR 7/20 je mwN).
  • BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21

    Beweiswürdigung (Zeugenaussage: teilweises Glauben des Zeugen, Notwendigkeit

    Eine sorgfältige Inhaltsanalyse (vgl. zu den insoweit bestehenden Erfordernissen BGH, Urteil vom 13. Oktober 2020 ? 1 StR 299/20, NStZ-RR 2021, 24; Beschluss vom 19. Mai 2020 ? 2 StR 7/20, insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2020, 321; MüKo-StPO/Miebach, § 261 Rn. 220) fehlt ebenso wie eine Würdigung der Entstehungsgeschichte ihrer Angaben und einer möglichen Aussagemotivation.
  • BGH, 13.10.2020 - 1 StR 299/20

    Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation: erforderliche

    Erforderlich sind vor allem eine sorgfältige Inhaltsanalyse, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben (vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 2 StR 7/20 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 16.12.2021 - 3 StR 302/21

    Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Tatrichterliche Sachkunde bezüglich der

    Erforderlich sind vor allem eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben des Belastungszeugen, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2021 - 1 StR 109/21, juris Rn. 10; Urteile vom 17. Februar 2021 - 2 StR 222/20, juris Rn. 7; vom 13. Oktober 2020 - 1 StR 299/20, NStZ-RR 2021, 24; Beschlüsse vom 6. August 2020 - 1 StR 178/20, NStZ 2021, 184 Rn. 8; vom 19. Mai 2020 - 2 StR 7/20, juris Rn. 4 mwN; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 100 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 261 Rn. 11a mwN).
  • BayObLG, 12.07.2021 - 202 StRR 76/21

    Besondere Anforderungen an Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und auch in einer Gesamtschau gewürdigt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 17.02.2021 - 2 StR 222/20, bei juris; 13.10.2020 - 1 StR 299/20 = NStZ-RR 2021, 24; Beschluss vom 06.08.2020 - 1 StR 178/20 = NStZ 2021, 184; 19.05.2020 - 2 StR 7/20 = NStZ-RR 2020, 321; 13.05.2020 - 2 StR 367/19, bei juris; 07.04.2020 - 4 StR 622/19, bei juris; 12.02.2020 - 1 StR 612/19 = StV 2020, 444, 29.01.2020 - 4 StR 434/19, bei juris).
  • BGH, 24.02.2021 - 1 StR 489/20

    Beweiswürdigung von Zeugenaussagen (Zeuge vom Hörensagen,

    In einer solchen Konstellation muss sich das Tatgericht konkret mit den Ausführungen des Sachverständigen auseinandersetzen und seine Auffassung tragfähig sowie nachvollziehbar begründen, um zu belegen, dass es mit Recht das bessere Fachwissen für sich in Anspruch nimmt, nachdem es zuvor glaubte, sachverständiger Beratung zu bedürfen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - 2 StR 7/20 Rn. 7 und vom 2. Dezember 2014 - 4 StR 381/14 Rn. 9 f.).
  • BGH, 12.08.2021 - 1 StR 162/21

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Beweiswürdigung bei

    Es bedarf insoweit - dies hat auch das Landgericht nicht verkannt - einer besonders sorgfältigen Würdigung der Aussage des Belastungszeugen, insbesondere einer genauen Inhaltsanalyse, einer Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, einer Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs sowie einer Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Oktober 2020 - 1 StR 299/20 Rn. 8; Beschluss vom 19. Mai 2020 - 2 StR 7/20 Rn. 4 mwN; vgl. dazu auch Schluckebier in SSW-StPO, 4. Aufl., § 261 Rn. 39).
  • BGH, 03.08.2022 - 4 StR 62/22
    Erforderlich sind vor allem eine sorgfältige Inhaltsanalyse, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 3 StR 302/21, NStZ 2022, 372 Rn. 36; Urteil vom 13. Oktober 2020 - 1 StR 299/20 Rn. 8; Beschluss vom 19. Mai 2020 - 2 StR 7/20 Rn. 4 mwN).
  • LG Arnsberg, 25.03.2021 - 4 Ks 10/20
    Erforderlich sind vor allem eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs, sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben (BGH, Beschluss vom 19.05.2020 - 2 StR 7/20).
  • LG Arnsberg, 25.03.2021 - II4-Ks10/20
    Erforderlich sind vor allem eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs, sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben (BGH, Beschluss vom 19.05.2020 - 2 StR 7/20).
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