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   BGH, 15.11.2017 - 2 StR 74/17   

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https://dejure.org/2017,52890
BGH, 15.11.2017 - 2 StR 74/17 (https://dejure.org/2017,52890)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2017 - 2 StR 74/17 (https://dejure.org/2017,52890)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2017 - 2 StR 74/17 (https://dejure.org/2017,52890)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 46 Abs. 2 StGB
    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff des Mitführens einer Schusswaffe; Strafzumessung: kein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei strafschärfender Berücksichtigung der über den Grenzwert der geringen Menge ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 73c StGB

  • Wolters Kluwer

    Qualifikationstatbestand des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Mitsichführen einer Schusswaffe; Strafzumessung bei Überschreitung einer "nicht geringen Menge"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Qualifikationstatbestand des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de

    BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2
    Qualifikationstatbestand des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 518
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 394/16

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Auszug aus BGH, 15.11.2017 - 2 StR 74/17
    Hierfür genügt es, dass die Schusswaffe dem Täter in irgendeinem Stadium des Tathergangs zur Verfügung steht (vgl. Senat, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10; BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16).
  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 294/16

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 15.11.2017 - 2 StR 74/17
    Beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge darf nur die Tatbegehung mit einer "nicht geringen Menge' für sich genommen nicht bei der Strafzumessung berücksichtigt werden; jedoch kann das Maß der Überschreitung des Grenzwerts in die Strafzumessung einfließen, soweit es sich nicht lediglich um eine Überschreitung in einem Bagatellbereich handelt (vgl. Senat, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 294/16, NJW 2017, 2776, 2777 mit Anm. O?lakçio?lu).
  • BGH, 22.08.2017 - 3 StR 331/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beisichführen; jederzeitige

    Auszug aus BGH, 15.11.2017 - 2 StR 74/17
    Setzt sich die Tat aus mehreren Einzelakten zusammen, reicht es zur Tatbestandserfüllung aus, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (Senat, Beschluss vom 15. Januar 2013 - 2 StR 589/12, NStZ 2013, 663 f.; BGH, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 StR 331/17, StraFo 2017, 519).
  • BGH, 15.01.2013 - 2 StR 589/12

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 15.11.2017 - 2 StR 74/17
    Setzt sich die Tat aus mehreren Einzelakten zusammen, reicht es zur Tatbestandserfüllung aus, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (Senat, Beschluss vom 15. Januar 2013 - 2 StR 589/12, NStZ 2013, 663 f.; BGH, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 StR 331/17, StraFo 2017, 519).
  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 15.11.2017 - 2 StR 74/17
    Hierfür genügt es, dass die Schusswaffe dem Täter in irgendeinem Stadium des Tathergangs zur Verfügung steht (vgl. Senat, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10; BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16).
  • VGH Bayern, 17.01.2024 - 16a D 21.2138

    Polizeibeamtin, Entfernung aus dem Dienst, Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben

    Zum anderen darf selbst nach § 46 Abs. 3 StGB das Maß der Überschreitung des Grenzwertes zu Lasten des Angeklagten in die Strafzumessung einfließen, soweit es sich - wie hier - nicht lediglich um eine Überschreitung in einem Bagatellbereich handelt (vgl. BGH, U.v. 15.11.2017 - 2 StR 74/17 - juris Rn. 12; Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, Betäubungsmittelgesetz, 10. Aufl. 2022, Vorbem. Zu §§ 29 ff. Rn. 214; BGH, U.v. 15.3.2017 - 2 StR 294/16 - juris Rn. 16 zur 7, 5-fachen Überschreitung der nicht geringen Menge).
  • BGH, 23.10.2019 - 2 StR 294/19

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen bei räumlicher

    Setzt sich die Tat aus mehreren Einzelakten zusammen, so reicht es nach ständiger Rechtsprechung zur Tatbestandserfüllung aus, wenn der qualifizierende Umstand auch nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (vgl. Senat, Urteil vom 15. November 2017 - 2 StR 74/17, BeckRS 2017, 139279; BGH, Beschluss vom 28. November 2013 - 5 StR 576/13, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2 Gegenstand 1; Senat, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10 f., jeweils mwN).
  • BGH, 20.03.2018 - 3 StR 86/18

    Wertungsfehler bei gerichtlicher Annahme der deutlichen Überschreitung der

    Hierin liegt ein Wertungsfehler; denn eine derartige Überschreitung des Grenzwerts ist nicht ohne weiteres als erheblich einzustufen (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90, 91 ff., insbesondere Rn. 13; Urteil vom 15. November 2017 - 2 StR 74/17 Rn. 12 f., zitiert nach juris; ferner BGH, Urteil vom 22. November 2016 - 1 StR 329/16, NStZ-RR 2017, 47).
  • BGH, 07.03.2018 - 2 StR 127/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Danach ist die Berücksichtigung der Überschreitung der nicht geringen Menge um das Dreifache rechtlichen Bedenken nicht ausgesetzt (so schon Senat, Urteil vom 16. November 2017 - 2 StR 74/17).
  • LG Regensburg, 05.10.2020 - 7 KLs 140 Js 21415/19

    Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Der Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ist erfüllt, da der Angeklagte mit dem Butterflymesser im Schlafzimmer bei einem Teilakt des Handeltreibens, nämlich der Aufbewahrung der Betäubungsmittel (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.2017 - 2 StR 74/17), über eine gekorene Waffe verfügte, der er sich jederzeit, also ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeiten, bedienen konnte.
  • LG Aurich, 25.07.2018 - 11 KLs 14/18
    Zur Tatbestandserfüllung reicht insofern aus, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (BGH, Urteil vom 15.11.2017 - 2 StR 74/17).
  • BGH, 05.07.2022 - 2 StR 565/21

    Konkurrenzen (Betäubungsmitteldelikte: bewaffnetes Handeltreiben, Handeltreiben

    a) Wie von dem Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt, tragen die Feststellungen den Schuldspruch wegen bewaffneten Handeltreibens nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG nicht nur hinsichtlich der unmittelbar hinter dem Bartresen zusammen mit dem Nun-Chaku verwahrten Betäubungsmitteln, sondern auch in Bezug auf die an anderen Orten in der Wohnung aufbewahrten, zum Verkauf über den Tresen bestimmten Betäubungsmittel (vgl. Senat, Urteil vom 15. November 2017 - 2 StR 74/17).
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