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   BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78   

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https://dejure.org/1979,52
BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78 (https://dejure.org/1979,52)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1979 - 2 StR 743/78 (https://dejure.org/1979,52)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78 (https://dejure.org/1979,52)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Aussichtslosigkeit einer Entziehungskur - Mangelnde Vollstreckung der richterlichen Entscheidung aufgrund fehlender Vollzugseinrichtungen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Unterbringung von Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 64

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 327
  • NJW 1979, 1941
  • MDR 1979, 684
 
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Wird zitiert von ... (126)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 20.09.1977 - Ss 362/77
    Auszug aus BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78
    Ist aber im Zeitpunkt des Urteils nicht abzusehen, wie sich die Vollziehung der Maßregel im Ergebnis auswirken wird, so fehlt es damit schon an einer eindeutigen Grundlage für die Beurteilung, ob der Angeklagte durch das Unterlassen der Maßregelanordnung beschwert ist (vgl. OLG Köln NJW 1978, 2350 [OLG Köln 20.09.1977 - Ss 362/77]).
  • BGH, 04.02.1966 - 4 StR 583/65

    Verurteilung wegen schweren Rückfalldiebstahls - Folgen einer fehlenden

    Auszug aus BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78
    Die Frage, ob eine Entziehungskur aussichtslos erscheint, ist nach der Persönlichkeit des Verurteilten zu beantworten; so kann sich die Aussichtslosigkeit ergeben, wenn der Täter bereits mehrere erfolglose Kuren hinter sich hat und auch eine weitere Kur keine bessere Aussicht verspricht, der Täter seiner Sucht also unheilbar verfallen ist (so für den früheren Rechtszustand BGH, Urteil vom 4. Februar 1966 - 4 StR 583/65 -).
  • BGH, 18.01.1955 - 5 StR 499/54
    Auszug aus BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78
    Ein Angeklagter kann eine Entscheidung nur dann anfechten, wenn er durch sie beschwert ist (BGHSt 7, 153); eine solche Beschwer ist im vorliegenden Fall nicht gegeben.
  • LG Bonn, 23.08.1976 - 13 Qs 127/75
    Auszug aus BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78
    Nach allem kann der Auffassung, daß die Bejahung der Aussichtslosigkeit der Behandlung in derartigen Fällen zwar "äußerst bedenklich, aber eindeutig geboten" sei (Roxin a.a.O. Rdn. 103; vgl. LG Bonn NJW 1977, 345 f [LG Bonn 23.08.1976 - 13 Qs 127/75 II]ür die Einrichtungen nach § 93 a JGG), nicht gefolgt werden.
  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 56/15

    Fall Mollath: Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen

    Es genügt nicht, wenn ihn nur der Inhalt der Urteilsgründe in irgendeiner Weise belastet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1955 - 5 StR 499/54, BGHSt 7, 153 ff. (Freisprechung aus sachlichen Gründen); Urteil vom 26. März 1959 - 2 StR 566/58, BGHSt 13, 75, 76 f. (Einstellung wegen Verjährung); Beschluss vom 24. November 1961 - 1 StR 140/61, BGHSt 16, 374, 376 ff.; Urteil vom 4. Mai 1970 - AnwSt (R) 6/69, BGHSt 23, 257, 259 (Verurteilung vor dem Ehrengericht); Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327, 330 f. (Nichtanordnung der Maßregel nach § 64 StGB); Beschluss vom 18. August 2015 - 3 StR 304/15 (Nichtanordnung der Maßregel nach § 63 StGB); KG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 Ws 252/14 - 141 AR 316/14; OLG München NJW 1981, 2208; zuvor bereits RGSt 4, 355, 359).

    An dieser Stelle fügt sich der Grundsatz der Tenorbeschwer in die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte überdies zwanglos ein, denn eine Ausnahme von der Formalbeschwer für extrem gelagerte Fälle, in denen sich die Belastung des Angeklagten aus Begleitumständen, etwa der Wortwahl des Tatgerichts, ergibt, sieht bereits die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit jeher vor (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1955 - 5 StR 499/54, BGHSt 7, 153 ff.; Beschluss vom 24. November 1961 - 1 StR 140/61, BGHSt 16, 374; vgl. BGHSt 13, 75, 77; 16, 374; 23, 257, 259; 28, 327, 330; Beschluss vom 18. August 2015 - 3 StR 304/15).

  • BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84

    Leichtfertige Verursachung des Todes; Ermessung bei Unterbringung in einer

    Liegen die Voraussetzungen des § 64 StGB vor, so hat das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anzuordnen (BGHSt 28, 327 f; BGH, Urteil vom 9. Dezember 1980 - 1 StR 583/80).
  • BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1019/01

    Freiheit der Person (Vollstreckungsreihenfolge; Unterbringung in einer

    (3) Einem eindeutigen Gesetzesbefehl darf die Gefolgschaft nicht deshalb versagt werden, weil die Exekutive nicht die zu seiner Durchführung erforderlichen Mittel bereit hält (vgl. BGHSt 28, 327 ).
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