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   BGH, 10.01.2018 - 2 StR 76/17   

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https://dejure.org/2018,6806
BGH, 10.01.2018 - 2 StR 76/17 (https://dejure.org/2018,6806)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2018 - 2 StR 76/17 (https://dejure.org/2018,6806)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2018 - 2 StR 76/17 (https://dejure.org/2018,6806)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 24 StPO
    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen in die Unvoreingenommenheit aufgrund der Verhandlungsführung des abgelehnten Richters: vorläufige Bewertung der Sach- und Rechtslage durch den Richter, Hinweis auf eine erdrückende Beweislage; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO, § 338 Nr. 3 StPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 26a Abs. 2 Satz 1 StPO, § 27 Abs. 1 StPO, § 76 Abs. 1 Satz 2 GVG, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge betreffend die Fehlerhaftigkeit der Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs des Angeklagten gegen den Vorsitzenden der Strafkammer als unzulässig wegen Verspätung

  • rewis.io

    Keine Unvoreingenommenheit eines Richters bei Hinweis auf Bedeutung eines Geständnisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrüge betreffend die Fehlerhaftigkeit der Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs des Angeklagten gegen den Vorsitzenden der Strafkammer als unzulässig wegen Verspätung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ablehnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der gesetzliche Richter - und die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 732
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 02.09.2015 - 2 StR 49/15

    Hinweis auf Veränderung eines rechtlichen Gesichtspunkts (Änderung der

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 2 StR 76/17
    Nach Aufhebung dieses Urteils und Zurückverweisung der Sache durch Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - 2 StR 49/15 - (StV 2016, 272 f.) hat das Landgericht den Angeklagten nunmehr wegen Beihilfe zum Betrug in neun tateinheitlichen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10

    Befangenheitsrüge gegen Schöffen wegen der vorschnellen Übernahme eines

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 2 StR 76/17
    Eine vorläufige Bewertung der Sach- und Rechtslage durch einen Richter ist grundsätzlich nicht zu beanstanden (BGH, Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 571/10, NStZ 2011, 590, 591 mwN).
  • BGH, 09.09.2014 - 5 StR 53/14

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Befangenheitsantrags durch gesetzlich nicht

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 2 StR 76/17
    Eine solche Entscheidung über die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig hätte indes sowohl von der Strafkammer in der Besetzung mit dem abgelehnten Richter (§ 26a Abs. 2 Satz 1 StPO) und den Schöffen (BGH, Beschluss vom 9. September 2014 - 5 StR 53/14, NStZ 2015, 175) als auch von der Strafkammer in der Besetzung mit drei Berufsrichtern ohne den abgelehnten Richter (§ 27 Abs. 1 StPO) und ohne Schöffen (§ 76 Abs. 1 Satz 2 GVG) erlassen werden können.
  • BGH, 10.12.1997 - 3 StR 441/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 2 StR 76/17
    Nicht zu beanstanden ist es hingegen, wenn der Vorsitzende, gegebenenfalls auch in nachdrücklicher Form, auf das nach dem gegebenen Sachstand zu erwartende Verfahrensergebnis hinweist oder die Bedeutung eines Geständnisses für die Strafzumessung hervorhebt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1997 - 3 StR 441/97, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 12; Urteil vom 2. März 2004 - 1 StR 574/03, NStZ-RR 2004, 208, 209).
  • BGH, 27.08.2008 - 2 StR 261/08

    Strafklageverbrauch (Zusammentreffen in einem Handlungsteil; unerlaubtes

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 2 StR 76/17
    Ist keine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG im Ablehnungsverfahren festzustellen, hat das Revisionsgericht nach Beschwerdegrundsätzen über das Ablehnungsgesuch zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161, 162; Senat, Beschluss vom 27. August 2008 - 2 StR 261/08, NStZ 2009, 223, 224; Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 2 StR 479/08, NStZ-RR 2009, 142; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 338 Rn. 28).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 2 StR 76/17
    aa) Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters ist bei dem Ablehnenden berechtigt, wenn er bei einer verständigen Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, welche die gebotene Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (BGH, Urteil vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334, 341).
  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 2 StR 76/17
    Eine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG kann im Einzelfall allerdings auch vorliegen, wenn das Tatgericht über das Ablehnungsgesuch fehlerhaft in der Besetzung mit dem abgelehnten Richter entschieden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 218).
  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06

    Mitteilung der Angriffsrichtung bei einer Verfahrensrüge

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 2 StR 76/17
    Ist keine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG im Ablehnungsverfahren festzustellen, hat das Revisionsgericht nach Beschwerdegrundsätzen über das Ablehnungsgesuch zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161, 162; Senat, Beschluss vom 27. August 2008 - 2 StR 261/08, NStZ 2009, 223, 224; Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 2 StR 479/08, NStZ-RR 2009, 142; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 338 Rn. 28).
  • BGH, 15.05.2007 - 3 StR 132/07

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Drängen zum Geständnis bei

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 2 StR 76/17
    Aus der Verhandlungsführung des abgelehnten Richters kann sich im Einzelfall ein berechtigtes Misstrauen in dessen Unvoreingenommenheit ergeben, wenn er den Angeklagten bedrängt, zur Sache auszusagen oder ein Geständnis abzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - 3 StR 132/07, NStZ 2007, 711, 712).
  • BGH, 02.03.2004 - 1 StR 574/03

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 2 StR 76/17
    Nicht zu beanstanden ist es hingegen, wenn der Vorsitzende, gegebenenfalls auch in nachdrücklicher Form, auf das nach dem gegebenen Sachstand zu erwartende Verfahrensergebnis hinweist oder die Bedeutung eines Geständnisses für die Strafzumessung hervorhebt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1997 - 3 StR 441/97, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 12; Urteil vom 2. März 2004 - 1 StR 574/03, NStZ-RR 2004, 208, 209).
  • BGH, 13.03.1997 - 1 StR 793/96

    Besorgnis der Befangenheit, wenn der Schöffe Mitglied der Vertreterversammlung

  • BGH, 08.03.1995 - 5 StR 434/94

    Wahrnehmung der Rechte des Angeklagten durch die Strafverteidigung, wenn der

  • BGH, 12.12.2008 - 2 StR 479/08

    Unbegründete Befangenheitsrügen (gesetzlicher Richter; Willkür; absoluter

  • BayObLG, 09.04.2020 - 205 StRR 1779/19

    Richter müssen Vorgänge in Der Hauptverhandlung regungslos verfolgen

    Hierüber hat das Revisionsgericht nach Beschwerdegrundsätzen zu entscheiden (vgl. z.B. BGH NStZ 2018, 732, Rn. 10, 15 bei juris).

    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein "vernünftiger" oder "verständiger" Angeklagter (vgl. z.B. BGH NStZ 2018, 732, Rn. 16 bei juris).

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