Rechtsprechung
BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82 |
Raumaufzeichnungen
Art. 13 GG, Unverwertbarkeit einer "Raumgesprächs"-Aufzeichnung (versehentlich nicht aufgelegter Telefonhörer bei Telefonüberwachung)
Volltextveröffentlichungen (6)
- DFR
Telefonüberwachung und Beweisverwertung
- Wolters Kluwer
Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Fassung der Heroinmengen zum Eigenverbrauch unter das unerlaubte Handeltreiben - Verwertbarkeit einer Aufzeichnung eines "Raumgesprächs" - Verletzlichkeit des Fernmeldegeheimnisses - Heimliches Aufnehmen des gesprochenen Wortes ...
- opinioiuris.de
Raumaufzeichnungen
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Unverwertbarkeit einer "Raumgesprächs"-Aufzeichnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 100a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 31, 296
- NJW 1983, 1569
- MDR 1983, 683
- NStZ 1983, 517
- StV 1983, 229
- JR 1984, 254
Wird zitiert von ... (24)
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
Auch der Bundesgerichtshof (vgl. BGHSt 31, 296) sehe das Mithören und Verwerten von Wohnungsgesprächen als Eingriff in den Wesensgehalt und Kernbereich privater Lebensgestaltung an. - BGH, 22.12.2011 - 2 StR 509/10
Zur Unverwertbarkeit von polizeilich abgehörten Selbstgesprächen
Der Grund für den absoluten Schutz eines Kernbereichs der Persönlichkeitsentfaltung besteht in der Eröffnung einer Möglichkeit für Menschen, sich in einem letzten Rückzugsraum mit dem eigenen Ich befassen zu können, ohne Angst davor haben zu müssen, dass staatliche Stellen dies überwachen (vgl. Senat, Urteil vom 16. März 1983 - 2 StR 775/82, BGHSt 31, 296, 299 f.). - BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06
Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren …
Solches wurde in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beispielsweise angenommen bei der Durchführung von Abhörmaßnahmen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Grundsätze (BGHSt 36, 396, 398 ff.) oder ohne richterliche Anordnung (BGHSt 31, 304, 306 f.; 35, 32, 34) oder zur gezielten Verleitung des Angeklagten zum unbewussten Schaffen von Anknüpfungstatsachen für ein Sachverständigengutachten (BGHSt 34, 39), ferner bei der Einbeziehung eines Raumgesprächs zwischen Eheleuten in die Telefonüberwachung (BGHSt 31, 296) und bei akustischer Wohnraumüberwachung in einem nicht allgemein zugänglichen, als Wohnung zu bewertenden Vereinsbüro (BGHSt 42, 372, 377 zu § 100c Abs. 1 StPO a.F.) und in einem Krankenzimmer (BGHSt 50, 206).
- EGMR, 03.05.2001 - 31827/96
Verstoß gegen die Grundsätze des fairen Verfahrens wegen des Zwangs der Vorlegung …
Dies schließt eine erweiternde Auslegung dieser Bestimmung aus (BGHSt 26, 298 [303]; 31, 296 [298]).Von dem dort früher verwendeten Begriff des "Fernmeldeverkehrs", der der Senatsentscheidung BGHSt 31, 296 zugrunde lag, unterscheidet sich dieser durch Art. 2 Abs. 9 Nr. 2 des Begleitgesetzes zum Telekommunikationsgesetz (BGBl 1997 I S. 3108) eingeführte Begriff namentlich dadurch, daß er die Vorgänge des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Nachrichten jeglicher Art, also grundsätzlich den gesamten Datenverkehr mittels Telekommunikationsanlagen umfaßt (vgl. dazu Bär CR 1993, 578 [582]; CR 1998, 434 [435]).
Voraussetzung für eine der Überwachung nach § 100a StPO unterfallende Telekommunikation ist daher, daß sich eine Person einer Telekommunikationsanlage bedient, d. h. Kommunikation mittels einer solchen Anlage vornimmt (vgl. auch BGHSt 31, 296 [297]).
Zu dem in BGHSt 31, 296 entschiedenen Fall besteht insoweit ein Unterschied, als dort weder die Verbindung mit dem Anschluß eines Dritten durch den Betroffenen selbst hergestellt noch ihre versehentliche Aufrechterhaltung durch ihn verursacht wurde.
Anders als in dem in BGHSt 31, 296 entschiedenen Fall war es weder örtlich noch nach dem Kreis seiner Teilnehmer einem engen, als höchstpersönlich.
Diese Gesichtspunkte ergeben hier ein eindeutiges Überwiegen des staatlichen Aufklärungsinteresses gegenüber dem Persönlichkeitsrecht der Angeklagten; mit dem in BGHSt 31, 296 ff. entschiedenen Fall ist die vorliegende Fallgestaltung nicht vergleichbar.
- BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85
Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das …
Die gerichtlich angeordnete heimliche Aufnahme des Gesprächs des Angeklagten mit dem Leiter der Justizvollzugsanstalt war ein Eingriff in das verfassungsrechtlich verbürgte Persönlichkeitsrecht am eigenen Wort (vgl. BGHSt 14, 358 [BGH 14.06.1960 - 1 StR 638/59]; 31, 296, 299; BVerfGE 34, 238).Aus ähnlichen Erwägungen hat der Bundesgerichtshof schon für den Bereich des Fernmeldeverkehrs eine erweiternde Auslegung dieser Vorschriften abgelehnt (BGHSt 31, 296, 298).
Deshalb und im Hinblick auf den hohen Rang des auch durch § 201 StGB geschützten Persönlichkeitsrechts am nichtöffentlich gesprochenen Wort ist es geboten, insoweit ein Verwertungsverbot anzunehmen (…vgl. Leineweber a.a.O. S. 40;… zur Unverwertbarkeit einer durch Täuschung erlangten Schriftprobe für ein Sachverständigengutachten: Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 93 Rdn. 6, Pelchen in KK § 93 Rdn. 3, Paulus in KMR, 7. Aufl. § 93 Rdn. 2; vgl. ferner BGHSt 14, 358, 364 f. [BGH 14.06.1960 - 1 StR 638/59]; 31, 296; 31, 304, 308; Gössel JZ 1984, 361 ff.).
- BGH, 14.03.2003 - 2 StR 341/02
BGH bestätigt Verwertbarkeit eines Hintergrundgespräches
Ein unverwertbares Raumgespräch im Sinne der Senatsentscheidung BGHSt 31, 296 habe nicht vorgelegen, da der Angeklagte Y. willentlich die Verbindung zur Mailbox des K. hergestellt habe; es komme nicht darauf an, aus welchen Gründen er eine ordnungsgemäße Beendigung unterließ.Es habe sich bei der Aufzeichnung daher um einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die grundrechtlich geschützte Privatsphäre gehandelt, der wie im Fall BGHSt 31, 296 zur Unverwertbarkeit der Aufzeichnung führen müsse.
Von dem dort früher verwendeten Begriff des "Fernmeldeverkehrs", der der Senatsentscheidung BGHSt 31, 296 zugrunde lag, unterscheidet sich dieser durch Art. 2 Abs. 9 Nr. 2 des Begleitgesetzes zum Telekommunikationsgesetz (BGBl 1997 I S. 3108) eingeführte Begriff namentlich dadurch, daß er die Vorgänge des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Nachrichten jeglicher Art, also grundsätzlich den gesamten Datenverkehr mittels Telekommunikationsanlagen umfaßt (vgl. dazu Bär CR 1993, 578, 582; CR 1998, 434, 435).
Voraussetzung für eine der Überwachung nach § 100 a StPO unterfallende Telekommunikation ist daher, daß sich eine Person einer Telekommunikationsanlage bedient, d. h. Kommunikation mittels einer solchen Anlage vornimmt (vgl. auch BGHSt 31, 296, 297).
Zu dem in BGHSt 31, 296 entschiedenen Fall besteht insoweit ein Unterschied, als dort weder die Verbindung mit dem Anschluß eines Dritten durch den Betroffenen selbst hergestellt noch ihre versehentliche Aufrechterhaltung durch ihn verursacht wurde.
Anders als in dem in BGHSt 31, 296 entschiedenen Fall war es weder örtlich noch nach dem Kreis seiner Teilnehmer einem engen, als höchstpersönlich zu bezeichnenden Lebenskreis zuzuordnen, welcher eine besonders hohe Eingriffsschwelle für staatliche Eingriffe erfordert.
Diese Gesichtspunkte ergeben hier ein eindeutiges Überwiegen des staatlichen Aufklärungsinteresses gegenüber dem Persönlichkeitsrecht der Angeklagten; mit dem in BGHSt 31, 296 ff. entschiedenen Fall ist die vorliegende Fallgestaltung nicht vergleichbar.
- BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02
Unzulässige Erhebung von Verfahrensrügen (pauschale Beanstandung der Verwertung …
Dies schließt eine erweiternde Auslegung dieser Bestimmung aus (BGHSt 26, 298, 303; 31, 296, 298). - BGH, 24.04.2008 - 1 StR 169/08
Überwachung von "Hintergrundgesprächen" (Telekommunikationsüberwachung; …
Insoweit unterscheidet sich dieser Sachverhalt auch von dem der Aufzeichnung eines Raumgesprächs nach Abschluss eines Telefonats, weil danach kein zu überwachender Telekommunikationsvorgang mehr stattfindet (vgl. hierzu BGHSt 31, 296, 297). - OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07
Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen …
Solches wurde in der Rechtsprechung des BGH beispielsweise angenommen bei der Durchführung von Abhörmaßnahmen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Grundsätze (BGHSt 36, 396) oder ohne richterliche Anordnung zwecks Selbstbelastung (BGHSt 31, 304) oder zur gezielten Verleitung des Angeklagten zum unbewussten Schaffen von Anknüpfungstatsachen für ein Sachverständigengutachten (BGHSt 34, 39), ferner bei der Einbeziehung eines Raumgesprächs zwischen Eheleuten in die Telefonüberwachung (BGHSt 31, 296) und bei akustischer Wohnraumüberwachung in einem nicht allgemein zugänglichen, als Wohnung zu bewertenden Vereinsbüro (BGHSt 42, 372) und in einem Krankenzimmer (BGHSt 50, 206; zu allem BGH NJW 2007, 2269, 2271). - LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2000 - LVerfG 5/98
Akustische Wohnraumüberwachung - sog. Großer Lauschangriff
Der Bundesgerichtshof hat in der Kommunikation zwischen Ehepartnern einen solchen Kernbereich gesehen (BGHSt 31, 296, 299 f. = NJW 1983, 1569, 1570). - OLG Hamm, 02.12.2008 - 4 Ss 466/08
Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Beweisverwertungsverbot
- BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87
Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung; Verwertbarkeit eines Geständnisses …
- OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08
Beweisverwertungsverbot wegen Verstoß gegen Richtervorbehalt bei Blutentnahme …
- BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2001 - 2 BGs 42/01
Telekommunikationsüberwachung; TÜ; Telefonüberwachung; Mobilfunktelefon; …
- BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an …
- OLG Celle, 12.05.2009 - 2 Ws 103/09
Telekommunikationsüberwachung zur Vollstreckung eines Sicherungshaftbefehls
- OLG Jena, 25.11.2008 - 1 Ss 230/08
Unzulässigkeit der Blutentnahme ohne richterliche Anordung und zur Nichtannahme …
- BGH, Ermittlungsrichter, 31.07.1995 - 1 BGs 625/95
"Durchsuchung" einer Mailbox (heimlicher, elektronischer Zugriff; Einmaligkeit; …
- LG Bochum, 22.04.2008 - 2 Qs 10/08
Verwertungsverbot bei der strafbaren Beschaffung von Beweismitteln durch …
- OLG Karlsruhe, 29.05.2008 - 1 Ss 151/07
Annahme eines Beweisverwertungsverbots hinsichtlich des Ergebnisses einer ohne …
- OLG Brandenburg, 23.11.1995 - 2 Ss OWi 130 B/95
- OLG Düsseldorf, 25.01.1995 - 1 Ws 904/94
- OLG Stuttgart, 24.05.1995 - 1 Ws 88/95
- LG Saarbrücken, 04.01.1988 - 5 Qs 149/87
Zur Wirkung des Durchsuchungsbeschlusses gegenüber dem Ehegatten des …