Rechtsprechung
   BGH, 16.07.1980 - 2 StR 78/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2087
BGH, 16.07.1980 - 2 StR 78/80 (https://dejure.org/1980,2087)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1980 - 2 StR 78/80 (https://dejure.org/1980,2087)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80 (https://dejure.org/1980,2087)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,2087) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Blutalkoholkonzentration anhand der Menge des getrunkenen Alkohols - Äussere und innere Kennzeichen des Individualgeschehens als zusätzlich Beweisanzeichen zur Ermittlung der Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderten Schuldfähigkeit - Schuldunfähigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Strafprozeßrecht: Fehlerhafte Beweiswürdigung im Strafverfahren

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.07.1977 - 3 StR 248/77

    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit - Stündlicher

    Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 78/80
    Bei einem solchen Grad der Alkoholisierung kann nach medizinischer Erfahrung selbst bei trinkgewohnten Tätern Schuldunfähigkeit regelmäßig nicht ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 1977 - 1 StR 844/76 - Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 - und vom 7. September 1978 - 4 StR 467/78 -).

    Neben dem bloßen Blutalkoholwert kommt vielmehr bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Straftäters vor allem der Prüfung aller äußeren und inneren Kennzeichen des Individualgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung Bedeutung zu (BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 - Urteil vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78 m.w.N.).

    Daß der Angeklagte, wie im Urteil ausgeführt ist, beim Verlassen der Gaststätte "Binding-Stube" keinerlei Anzeichen von Trunkenheit hat erkennen lassen, daß er bei der Tat zu überlegtem und zweckentsprechendem Handeln in der Lage war und daß er sich auch noch bei dem sich anschließenden Besuch des Café O. situationsangepaßt verhalten konnte, das sind Umstände, die, sofern der Grad der Alkoholisierung in etwa festgestellt werden kann, bei der Prüfung der Schuldfähigkeit nur zusätzlich als Beweisanzeichen gewertet werden dürfen (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 - und Urteile vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78 - sowie vom 4. Januar 1978 - 2 StR 459/77 -).

  • BGH, 23.05.1978 - 1 StR 131/78

    Augenscheineinnahme am Tatort im Rahmen einer Aufklärungspflicht - Verminderte

    Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 78/80
    Neben dem bloßen Blutalkoholwert kommt vielmehr bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Straftäters vor allem der Prüfung aller äußeren und inneren Kennzeichen des Individualgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung Bedeutung zu (BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 - Urteil vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78 m.w.N.).

    Diese Prüfung kann im Einzelfall zu dem Ergebnis führen, daß trotz der hochgradigen Alkoholisierung die Anwendung des § 20 StGB nicht gerechtfertigt ist (BGH GA 1974, 344; BGH, Urteile vom 24. August 1976 - 1 StR 459/76 und vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78).

    Daß der Angeklagte, wie im Urteil ausgeführt ist, beim Verlassen der Gaststätte "Binding-Stube" keinerlei Anzeichen von Trunkenheit hat erkennen lassen, daß er bei der Tat zu überlegtem und zweckentsprechendem Handeln in der Lage war und daß er sich auch noch bei dem sich anschließenden Besuch des Café O. situationsangepaßt verhalten konnte, das sind Umstände, die, sofern der Grad der Alkoholisierung in etwa festgestellt werden kann, bei der Prüfung der Schuldfähigkeit nur zusätzlich als Beweisanzeichen gewertet werden dürfen (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 - und Urteile vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78 - sowie vom 4. Januar 1978 - 2 StR 459/77 -).

  • BGH, 24.08.1976 - 1 StR 459/76

    Rechtliche Folgen einer auf ein Schreibversehen gestützten Verfahrensrüge -

    Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 78/80
    Diese Prüfung kann im Einzelfall zu dem Ergebnis führen, daß trotz der hochgradigen Alkoholisierung die Anwendung des § 20 StGB nicht gerechtfertigt ist (BGH GA 1974, 344; BGH, Urteile vom 24. August 1976 - 1 StR 459/76 und vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78).
  • BGH, 01.03.1977 - 1 StR 844/76

    Umfang tatrichterlicher Begründungspflicht im Falle verminderter Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 78/80
    Bei einem solchen Grad der Alkoholisierung kann nach medizinischer Erfahrung selbst bei trinkgewohnten Tätern Schuldunfähigkeit regelmäßig nicht ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 1977 - 1 StR 844/76 - Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 - und vom 7. September 1978 - 4 StR 467/78 -).
  • BGH, 07.09.1978 - 4 StR 467/78

    Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung - Anforderungen an die Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 78/80
    Bei einem solchen Grad der Alkoholisierung kann nach medizinischer Erfahrung selbst bei trinkgewohnten Tätern Schuldunfähigkeit regelmäßig nicht ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 1977 - 1 StR 844/76 - Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 - und vom 7. September 1978 - 4 StR 467/78 -).
  • BGH, 04.01.1978 - 2 StR 459/77

    Revisionserfolg gegen Verurteilung wegen Totschlags aufgrund durchgreifender

    Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 78/80
    Daß der Angeklagte, wie im Urteil ausgeführt ist, beim Verlassen der Gaststätte "Binding-Stube" keinerlei Anzeichen von Trunkenheit hat erkennen lassen, daß er bei der Tat zu überlegtem und zweckentsprechendem Handeln in der Lage war und daß er sich auch noch bei dem sich anschließenden Besuch des Café O. situationsangepaßt verhalten konnte, das sind Umstände, die, sofern der Grad der Alkoholisierung in etwa festgestellt werden kann, bei der Prüfung der Schuldfähigkeit nur zusätzlich als Beweisanzeichen gewertet werden dürfen (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 - und Urteile vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78 - sowie vom 4. Januar 1978 - 2 StR 459/77 -).
  • BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82

    Einschätzung der Blutalkoholkonzentration anhand der Trinkmenge - Fehlen des

    Bei einem solchen Grad der Alkoholisierung kann nach medizinischer Erfahrung zwar selbst bei trinkgewohnten Tätern, zu denen der Angeklagte offensichtlich gehörte, Schuldunfähigkeit regelmäßig nicht ausgeschlossen werden (BGH, Urteile vom 1. März 1977 - 1 StR 844/76 - und vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80; Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 - und vom 7. September 1978 - 4 StR 467/78).

    Neben dem bloßen Blutalkoholwert kommt vielmehr bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Straftäters vor allem der Prüfung aller äußeren und inneren Kennzeichen des Individualgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung entscheidende Bedeutung zu (BGH, Urteile vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78 - und vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80).

    Diese Prüfung kann im Einzelfall zu dem Ergebnis führen, daß trotz hochgradiger Alkoholisierung die Anwendung des § 20 StGB nicht gerechtfertigt ist (BGH GA 1974, 344; BGH, Urteile vom 24. August 1976 - 1 StR 459/76, vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78 - und vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80).

  • BGH, 16.06.1987 - 1 StR 214/87

    Blutalkohol - Tringewohnt - Schuldfähigkeit - Zwangsläufige Schuldunfähigkeit bei

    Häufig wird die Sachkunde des Gerichts zur Beurteilung nicht ausreichen und ein Sachverständiger erforderlich sein (vgl. BGH GA 1984, 124; BGH NStZ 1982, 243 und 376; BGH, Urteile vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80, vom 25. Juli 1978 - 1 StR 260/78, vom 1. März 1977 - 1 StR 844/76; Beschlüsse vom 7. September 1978 - 4 StR 467/78, vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77; vgl. auch BGH, Urt. vom 6. März 1987 - 2 StR 652/86 [Leits.
  • BGH, 21.10.1981 - 2 StR 264/81

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts; Nichtverwerten von Lichtbildern;

    Zwar braucht planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten des Täters ebensowenig wie dessen ungetrübte Erinnerung an das Tatgeschehen der Annahme einer erheblichen Verminderung seines Hemmungsvermögens entgegenzustehen (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH bei Holtz MDR 1976, 632, 633; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1980 - 2 StR 257/80 - und 11. Juni 1981 - 1 StR 14/81 - Urteile vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80 - und 7. Oktober 1981 - 2 StR 356/81 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht