Rechtsprechung
   BGH, 25.04.1953 - 2 StR 780/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,1442
BGH, 25.04.1953 - 2 StR 780/51 (https://dejure.org/1953,1442)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1953 - 2 StR 780/51 (https://dejure.org/1953,1442)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1953 - 2 StR 780/51 (https://dejure.org/1953,1442)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,1442) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 1153 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 423/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.04.1953 - 2 StR 780/51
    Die Verurteilung aus § 354 StGB kann daher nicht bestehen bleiben; das Urteil war im ganzen aufzuheben, da Tateinheit mit § 242 StGB angenommen war und nunmehr die Frage zu prüfen ist, ob tateinheitlich mit § 242 StGB die Bestimmung des § 133 StGB (möglicherweise auch § 299 StGB) verletzt ist; vgl. übrigens zu § 133 Abs. 2 StGB BGHSt 1, 388.
  • RG, 31.08.1940 - 3 D 202/40

    1. Zum Begriffe des Beamten i. S. des § 359 StGB. 2. Der Tatbestand der schweren

    Auszug aus BGH, 25.04.1953 - 2 StR 780/51
    Hiernach sind als Beamte im Sinne des § 359 StGB und als Postbeamte im Sinne des § 354 StGB nicht nur die ins Beamtenverhältnis berufenen Personen anzusehen, sondern auch auf Arbeitsvertrag angestellte Personen, wenn sie bei einer öffentlichen Verwaltung, z.B. bei der Postverwaltung, mit Diensten und Verrichtungen öffentlichrechtlicher Art betraut sind, wenn ihnen also Aufgaben übertragen sind, die aus der Staatsgewalt abgeleitet und unmittelbar oder mittelbar staatlichen Zwecken zu dienen bestimmt sind (vgl. z.B. aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts RGSt 39, 232, 49, 113; 51, 65; 51, 399; 54, 202; 74, 251, und für den Postaushelfer, wenn er nicht nur mechanische, handwerkliche Dienste verrichtet: RG im Recht 1915, 1250, 2416).
  • RG, 30.10.1906 - IV 354/06

    Ist der nach § 20 der Geschäftsordnung für die Königlich Sächsischen

    Auszug aus BGH, 25.04.1953 - 2 StR 780/51
    Hiernach sind als Beamte im Sinne des § 359 StGB und als Postbeamte im Sinne des § 354 StGB nicht nur die ins Beamtenverhältnis berufenen Personen anzusehen, sondern auch auf Arbeitsvertrag angestellte Personen, wenn sie bei einer öffentlichen Verwaltung, z.B. bei der Postverwaltung, mit Diensten und Verrichtungen öffentlichrechtlicher Art betraut sind, wenn ihnen also Aufgaben übertragen sind, die aus der Staatsgewalt abgeleitet und unmittelbar oder mittelbar staatlichen Zwecken zu dienen bestimmt sind (vgl. z.B. aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts RGSt 39, 232, 49, 113; 51, 65; 51, 399; 54, 202; 74, 251, und für den Postaushelfer, wenn er nicht nur mechanische, handwerkliche Dienste verrichtet: RG im Recht 1915, 1250, 2416).
  • RG, 27.11.1917 - V 821/17

    1. Wann sind Postaushelfer Beamte im Sinne des § 359 StGB.? Ist die mehr oder

    Auszug aus BGH, 25.04.1953 - 2 StR 780/51
    Hiernach sind als Beamte im Sinne des § 359 StGB und als Postbeamte im Sinne des § 354 StGB nicht nur die ins Beamtenverhältnis berufenen Personen anzusehen, sondern auch auf Arbeitsvertrag angestellte Personen, wenn sie bei einer öffentlichen Verwaltung, z.B. bei der Postverwaltung, mit Diensten und Verrichtungen öffentlichrechtlicher Art betraut sind, wenn ihnen also Aufgaben übertragen sind, die aus der Staatsgewalt abgeleitet und unmittelbar oder mittelbar staatlichen Zwecken zu dienen bestimmt sind (vgl. z.B. aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts RGSt 39, 232, 49, 113; 51, 65; 51, 399; 54, 202; 74, 251, und für den Postaushelfer, wenn er nicht nur mechanische, handwerkliche Dienste verrichtet: RG im Recht 1915, 1250, 2416).
  • BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15

    Amtsträgerstellung (Voraussetzungen: selbstständige Wahrnehmung öffentlicher

    Rein mechanische oder nur untergeordnete Hilfstätigkeiten, wie zum Beispiel Reinigungs- oder Schreibarbeiten (vgl. zum strafrechtlichen Beamtenbegriff des § 359 StGB aF: Senat, Urteil vom 25. April 1953 - 2 StR 780/51, NJW 1953, 1153; RG, Urteil vom 29. Oktober 1898 - 3409/98, RGSt 31, 293) innerhalb der öffentlichen Verwaltung begründen daher keine Amtsträgereigenschaft (vgl. Fischer, StGB, 63. Aufl., § 11 Rn. 23c).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht