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   BGH, 16.03.1984 - 2 StR 81/84   

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https://dejure.org/1984,2737
BGH, 16.03.1984 - 2 StR 81/84 (https://dejure.org/1984,2737)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1984 - 2 StR 81/84 (https://dejure.org/1984,2737)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1984 - 2 StR 81/84 (https://dejure.org/1984,2737)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der strafschärfenden Bewertung der Beibringung tödlicher Verletzungen durch die Angeklagte - Zulässigkeit der strafschärfenden Heranziehung gesetzgeberischer Erwägungen - Strafschärfende Berücksichtigung des Fehlens von Strafmilderungsgründen - Zulässigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 358
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.04.1962 - 4 StR 32/62

    Ehescheidungsklage - §§ 153, 26, 13 StGB, Garantenstellung

    Auszug aus BGH, 16.03.1984 - 2 StR 81/84
    Erwägungen, die den Gesetzgeber allgemein veranlaßt haben, eine Tat als "Verletzung der Rechtsordnung" unter Strafe zu stellen, dürfen indessen weder aus Gründen der Spezial- noch der Generalprävention noch einmal strafschärfend herangezogen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHSt 17, 321, 324 [BGH 06.04.1962 - 4 StR 32/62]; zuletzt BGH Urteil vom 1. Februar 1984-2 StR 354/83 -).
  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 218/82

    Sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit homosexuellen Handlungen -

    Auszug aus BGH, 16.03.1984 - 2 StR 81/84
    Das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes kann aber nicht strafschärfend ins Gewicht fallen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BGH Urteil vom 24. Juni 1982 - 4 StR 218/82 - m.w.N.).
  • BGH, 01.02.1984 - 2 StR 354/83

    Unerlaubter Erwerb der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen und wesentlicher

    Auszug aus BGH, 16.03.1984 - 2 StR 81/84
    Erwägungen, die den Gesetzgeber allgemein veranlaßt haben, eine Tat als "Verletzung der Rechtsordnung" unter Strafe zu stellen, dürfen indessen weder aus Gründen der Spezial- noch der Generalprävention noch einmal strafschärfend herangezogen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHSt 17, 321, 324 [BGH 06.04.1962 - 4 StR 32/62]; zuletzt BGH Urteil vom 1. Februar 1984-2 StR 354/83 -).
  • BGH, 25.09.2002 - 1 StR 347/02

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Tötungsdelikt - fehlende Versuche der

    Es ist daher nicht zulässig, bei der Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts strafschärfend zu berücksichtigen, daß der Täter den Eintritt des Todes des Opfers nicht zu verhindern versucht hat (vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vollendung 1; BGH NStZ 1984, 358 f; G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 3. Aufl. Rdn. 394).
  • BGH, 16.06.2020 - 4 StR 45/20

    Grundsätze der Strafzumessung (keine Strafschärfung wegen Fehlen eines

    Nach ständiger Rechtsprechung kann das Fehlen eines Milderungsgrundes aber nicht strafschärfend ins Gewicht fallen (vgl. zum Fehlen von Rettungsbemühungen BGH, Beschluss vom 16. März 1984 - 2 StR 81/84; vom 25. September 2002 - 1 StR 347/02, Rn. 5; vom 6. November 2013 - 1 StR 525/13, Rn. 5).
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