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   BGH, 31.03.1999 - 2 StR 82/99   

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https://dejure.org/1999,3760
BGH, 31.03.1999 - 2 StR 82/99 (https://dejure.org/1999,3760)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1999 - 2 StR 82/99 (https://dejure.org/1999,3760)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1999 - 2 StR 82/99 (https://dejure.org/1999,3760)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
    Vorsatz bezüglich der Menge beim Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 467
  • StV 1999, 432
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 05.07.2017 - 2 StR 110/17

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (bedingter Vorsatz eines Kuriers

    Ist ihm bei dieser Sachlage die tatsächliche Menge der Betäubungsmittel gleichgültig, so handelt er mit bedingtem Vorsatz bezüglich der tatsächlich transportierten Gesamtmenge (vgl. Senat, Beschluss vom 31. März 1999 - 2 StR 82/99, NStZ 1999, 467; BGH, Urteil vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03, NStZ-RR 2004, 281).

    Gegen einen bedingten Vorsatz können im Einzelfall Umstände sprechen, die dem Kurier die Überzeugung zu vermitteln vermögen, sein Auftraggeber habe ihm in Bezug auf die Betäubungsmittelmenge die Wahrheit gesagt (vgl. Senat, Beschluss vom 31. März 1999 - 2 StR 82/99, NStZ 1999, 467).

    Sollte der neue Tatrichter Zweifel an der subjektiven Tatseite hinsichtlich der Mehrmenge nicht zu überwinden vermögen, wird er zu prüfen haben, ob dem Angeklagten insoweit Fahrlässigkeit zur Last fällt (vgl. Senat, Beschluss vom 31. März 1999 - 2 StR 82/99, NStZ 1999, 467; BGH, Urteil vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03, NStZ-RR 2004, 281).

  • BGH, 21.04.2004 - 1 StR 522/03

    Verwertungsverbot bei unterbliebener Belehrung nach § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO und

    Gegen einen derartigen bedingten Vorsatz können aber Umstände sprechen, die dem Kurier die Überzeugung zu vermitteln vermögen, sein Auftraggeber habe ihm die Wahrheit gesagt (vgl. nur BGH NStZ 1999, 467).
  • BGH, 21.08.2019 - 1 StR 218/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Vorsatz

    Ist ihm bei dieser Sachlage die tatsächliche Menge der Betäubungsmittel gleichgültig, so handelt er mit bedingtem Vorsatz bezüglich der tatsächlich transportierten Gesamtmenge (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17 Rn. 8 und vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03 Rn. 10; Beschluss vom 31. März 1999 - 2 StR 82/99 Rn. 6).
  • LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18

    Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten

    Lässt er sich auf ein solches Unternehmen ohne genaue Angaben zur Menge ein, weil ihm die zu transportierende Menge gleichgültig ist, dann liegt es auf der Hand, dass er die Einfuhr der tatsächlichen Menge billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Beschl. v. 31.03.1999 - 2 StR 82/99, juris; BGH NStZ-RR 2004, 281; BGH, Urt. v. 05.07.2017 - 2 StR 110/17, juris.).

    Entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft lässt sich aus der oben unter IV. 1. b) angeführten Rechtsprechung (BGH, Beschl. v. 31.03.1999 - 2 StR 82/99, juris; BGH NStZ-RR 2004, 281; BGH, Urt. v. 05.07.2017 - 2 StR 110/17, juris sowie BGH NStZ-RR 1997, 121; OLG München NStZ-RR 2006, 55) zum bedingten Vorsatz eines Drogenkuriers, der weder auf die Menge des ihm übergebenen Rauschgiftes Einfluss nehmen kann, noch diese Menge überprüft, für den Vorsatz bezüglich der Art des transportierten Rauschgifts nichts herleiten.

  • BGH, 12.09.2019 - 5 StR 325/19

    Strafschärfende Berücksichtigung einer vom Vorsatz nicht erfassten

    a) Zwar ist die Beweiswürdigung zu der Frage, welche Betäubungsmittelmenge vom Vorsatz des Angeklagten erfasst war, eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabes (vgl. zum bedingten Vorsatz bezüglich derartiger Mehrmengen BGH, Urteile vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17, und vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03; Beschluss vom 31. März 1999 - 2 StR 82/99, NStZ 1999, 467) noch nicht zu beanstanden.
  • BGH, 08.02.2022 - 1 StR 401/21

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Vorsatz des

    Ist ihm bei dieser Sachlage die tatsächliche Menge der Betäubungsmittel gleichgültig, so handelt er mit bedingtem Vorsatz bezüglich der tatsächlich transportierten Gesamtmenge (vgl. BGH, Urteile vom 21. August 2019 - 1 StR 218/19 Rn. 13; vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17 Rn. 8 und vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03 Rn. 10; Beschluss vom 31. März 1999 - 2 StR 82/99 Rn. 6).
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