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   BGH, 22.07.2014 - 2 StR 84/14   

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https://dejure.org/2014,24603
BGH, 22.07.2014 - 2 StR 84/14 (https://dejure.org/2014,24603)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2014 - 2 StR 84/14 (https://dejure.org/2014,24603)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - 2 StR 84/14 (https://dejure.org/2014,24603)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 StGB, § 176a Abs 2 Nr 1 StGB
    Strafzumessung bei sexuellem Kindesmissbrauch: Berücksichtigung von erheblichen psychischen Tatfolgen bei einer Tatserie

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anlastung von psychischen Schäden als Folge aller Taten des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes i.R.d. Gesamtstrafenbildung

  • rewis.io

    Strafzumessung bei sexuellem Kindesmissbrauch: Berücksichtigung von erheblichen psychischen Tatfolgen bei einer Tatserie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2
    Anlastung von psychischen Schäden als Folge aller Taten des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes i.R.d. Gesamtstrafenbildung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 340
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.07.1993 - 4 StR 316/93

    Berücksichtigung von schweren psychischen Schäden des Tatopfers hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 22.07.2014 - 2 StR 84/14
    Sind die psychischen Schäden dagegen Folge aller Taten, wovon die Strafkammer hier offenbar ausgeht, so können sie dem Angeklagten nur einmal, nämlich bei der Gesamtstrafenbildung, angelastet werden (BGH, Beschlüsse vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107 f. und vom 20. Juli 1993 - 4 StR 316/93; Senatsurteil vom 9. Juli 2014 - 2 StR 574/13 mwN).
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97

    Erhebliche psychische Folgen der Tat bei der Geschädigten als strafschärfende

    Auszug aus BGH, 22.07.2014 - 2 StR 84/14
    Sind die psychischen Schäden dagegen Folge aller Taten, wovon die Strafkammer hier offenbar ausgeht, so können sie dem Angeklagten nur einmal, nämlich bei der Gesamtstrafenbildung, angelastet werden (BGH, Beschlüsse vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107 f. und vom 20. Juli 1993 - 4 StR 316/93; Senatsurteil vom 9. Juli 2014 - 2 StR 574/13 mwN).
  • BGH, 09.07.2014 - 2 StR 574/13

    Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung von psychischen Tatfolgen beim Opfer)

    Auszug aus BGH, 22.07.2014 - 2 StR 84/14
    Sind die psychischen Schäden dagegen Folge aller Taten, wovon die Strafkammer hier offenbar ausgeht, so können sie dem Angeklagten nur einmal, nämlich bei der Gesamtstrafenbildung, angelastet werden (BGH, Beschlüsse vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107 f. und vom 20. Juli 1993 - 4 StR 316/93; Senatsurteil vom 9. Juli 2014 - 2 StR 574/13 mwN).
  • BGH, 09.01.2018 - 5 StR 541/17

    Einwilligungsfähigkeit bei Minderjährigen (gefährliche Körperverletzung;

    Er bezieht sich dabei auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Beeinträchtigungen des Opfers durch eine Mehrheit von Taten dem Täter nur dann mit vollem Gewicht bei den Einzeltaten angelastet werden dürfen, wenn sie unmittelbare Folge der Einzeltaten sind; sind sie dagegen Folge aller Taten, so können sie nur einmal, nämlich bei der Gesamtstrafenbildung, gewichtet werden (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107 f.; vom 22. Juli 2014 - 2 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 340).
  • BGH, 06.09.2022 - 6 StR 274/22

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Einzelstrafen und

    Derartige durch mehrere Taten herbeigeführte Folgen dürfen dem Täter mit vollem Gewicht zwar dann bei den Einzelstrafen angelastet werden, wenn sie unmittelbare Folge der jeweiligen Taten sind; resultieren sie hingegen aus allen Taten insgesamt, so können sie nur einmal bei der Gesamtstrafenbildung gewichtet werden (st. Rpsr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2022 - 4 StR 449/21; vom 18. Februar 2021 - 2 StR 7/21; vom 9. Januar 2018 - 5 StR 541/17, NStZ 2018, 537, 538; vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107; vom 22. Juli 2014 - 2 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 340).
  • BGH, 25.04.2018 - 2 StR 194/17

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Beweiswürdigung in Fällen von

    Beeinträchtigungen, die sich erst aus der Vielzahl der Taten ergeben, können erst bei der Gesamtstrafenbildung gewichtet werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 - 2 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 340, und vom 12. September 2017 - 2 StR 101/17).
  • BGH, 12.04.2016 - 2 StR 483/15

    Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung psychischer Schäden beim Opfer)

    Sind sie dagegen unmittelbare Folge allein einzelner Taten, so können sie mit ihrem vollen Gewicht nur in diesen Fällen, nicht aber in gleicher Weise auch bei der Bemessung sämtlicher anderer Einzelstrafen in Ansatz gebracht werden (vgl. nur Senat, NStZ 2014, 701; NStZ-RR 2014, 340).
  • BGH, 28.09.2022 - 2 StR 550/21

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung psychischer Tatfolgen:

    Sind sie nur Folge aller Taten, so können sie dem Angeklagten nur einmal, nämlich bei der Bildung der Gesamtstrafe, angelastet werden (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 2 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 340 mwN).
  • BGH, 12.09.2017 - 2 StR 101/17

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Folgen mehrerer Taten)

    Sind sie dagegen unmittelbare Folge allein einzelner Taten, so können sie mit ihrem vollen Gewicht nur in diesen Fällen, nicht aber in gleicher Weise auch bei der Bemessung sämtlicher anderer Einzelstrafen und bei der Gesamtstrafenbildung in Ansatz gebracht werden (Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 2 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 340, 341; vom 9. Juli 2014 2 StR 574/13, NStZ 2014, 701 mwN).
  • BGH, 14.01.2020 - 4 StR 265/19

    Erhebung eines Sachverständigengutachtens zur Schuldfähigkeit i.R.d. sexuellen

    Soweit die Strafkammer dem Angeklagten auch bei der Begründung der Einzelstrafen angelastet hat, dass die Nebenklägerin "über einen längeren Zeitraum hinweg gelitten hat' und noch weiter stark unter den Folgen der Taten leiden wird' (UA 72 f.), liegt darin kein durchgreifender Rechtsverstoß (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25. April 2018 - 2 StR 194/17, NStZ 2019, 42 Rn. 14; Beschluss vom 22. Juli 2014 - 2 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 340 mwN).
  • BGH, 06.04.2016 - 2 StR 306/15

    Bildung einer Gesamtstrafe (Berücksichtigung der Folgen sämtlicher Taten in ihrem

    Dann aber dürfen diese Folgen dem Angeklagten nur einmal, bei der Gesamtstrafenbildung, nicht aber bei der Bemessung sämtlicher Einzelstrafen angelastet werden (vgl. nur Senat, NStZ 2014, 701; NStZ-RR 2014, 340).
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