Rechtsprechung
BGH, 23.03.1960 - 2 StR 86/60 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Unzucht und Erregung öffentlichen Ärgernisses - Abänderung eines Schuldspruches
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.06.1955 - 1 StR 450/54
Auszug aus BGH, 23.03.1960 - 2 StR 86/60
Es kann dabei auf sich beruhen, ob der in BGHSt 8, 1 [BGH 14.06.1955 - 1 StR 450/54] veröffentlichten Entscheidung des 1. Strafsenats zu folgen ist.
- BGH, 12.10.1965 - 1 StR 262/65
Innere Anteilnahme eines Jugendlichen an einem unzüchtigen Vorgang - Strafbarkeit …
Hierbei kommt es in subjektiver Hinsicht nicht darauf an, ob dem Minderjährigen strafrechtliche Schuld vorzuwerfen ist; es genügt vielmehr, wenn er dazu veranlaßt worden ist, in einer seinem Lebensalter entsprechenden Weise geschlechtliche Empfindungen entweder bei sich oder bei dem Verführer bewußt hervorzurufen (BGHSt 2, 40; BGH Urt. v. 23. März 1960 - 2 StR 86/60 -).An einem Unzuchttreiben oder einem Mißbrauch zur Unzucht im Sinne der §§ 175, 175 a Nr. 3 StGB fehlt es allerdings dann, wenn zwischen dem sich selbst befriedigenden erwachsenen Täter und dem Jugendlichen, der sich auf das reine Zusehen beschränkt, kein Einvernehmen hergestellt worden ist, das auch die innere Anteilnahme des Jugendlichen an dem unzüchtigen Vorgang in sich schließt, wenn es sich also etwa nur darum handelt, daß der Jugendliche zufällig und gegen seinen Willen dazu gebracht wird, Augenzeuge der Unzucht zu worden (vgl. BGH Urt. v. 23. März 1960 - 2 StR 86/60 -).