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   BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77   

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https://dejure.org/1977,401
BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77 (https://dejure.org/1977,401)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1977 - 2 StR 9/77 (https://dejure.org/1977,401)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1977 - 2 StR 9/77 (https://dejure.org/1977,401)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geldstrafe von weniger als fünf Tagessätzen - Geldstrafen im Sinne des strafrechtlichen Sanktionenkatalogs - Verhängung einer dem Gesetz nicht entsprechenden Strafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 176
  • NJW 1977, 1544
  • MDR 1977, 766
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.04.1958 - 1 StR 68/58
    Auszug aus BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77
    Der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung des Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (BGHSt 7, 86 f; 11, 319, 323; BGH NJW 1973, 107 f).

    In der Rechtsprechung ist die Wirkung des Schlechterstellungsverbots weiter als eine zugunsten des Angeklagten eintretende beschränkte Rechtskraft erklärt worden (u.a. BGHSt 11, 319, 322; LM, Nr. 21 zu § 358 StPO).

    Der Bundesgerichtshof hat deshalb in der Entscheidung BGHSt 11, 319 ff die Auffassung vertreten, daß gegen den Täter, wenn auf seine Revision ein im Sicherungsverfahren seine Unterbringung in der Heil- oder Pflegeanstalt anordnendes Urteil aufgehoben wird, im Falle der Überleitung des Sicherungsverfahrens in das Strafverfahren wegen des Verbots der Schlechterstellung zwar keine Strafe verhängt, wohl aber erneut die Unterbringung ausgesprochen werden dürfe, obwohl diese nach dem damals geltenden § 42 b Abs. 2 StGB nur neben einer Strafe zulässig war.

  • BGH, 25.10.1972 - 2 StR 422/72

    Verbot der Schlechterstellung - Ersetzung der Unterbringung in einer Heilanstalt

    Auszug aus BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77
    Der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung des Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (BGHSt 7, 86 f; 11, 319, 323; BGH NJW 1973, 107 f).
  • BGH, 03.03.1959 - 5 StR 4/59
    Auszug aus BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77
    Auch diese dürfen nicht zum Nachteil der Beschwerdeführerin abgeändert werden (BGHSt 1, 252 ff; 4, 345 f; 13, 41 f).
  • BGH, 21.05.1951 - 3 StR 224/51
    Auszug aus BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77
    Auch diese dürfen nicht zum Nachteil der Beschwerdeführerin abgeändert werden (BGHSt 1, 252 ff; 4, 345 f; 13, 41 f).
  • RG, 28.06.1888 - 1406/88

    33. Kann wegen versuchten Vergehens auf eine geringere Geldstrafe als 3 M erkannt

    Auszug aus BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77
    Dieses ist der Meinung, eine Geldstrafe von weniger als fünf Tagessätzen sei schlechthin unzulässig, und verweist dazu auf die in RGSt 18, 125 ff sowie BGHSt 4, 331 f; BGH NJW 1960, 639 f veröffentlichten Entscheidungen.
  • OLG Köln, 24.03.1976 - Ss 263/75
    Auszug aus BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77
    An einer solchen Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht jedoch durch den Beschluß des Oberlandesgerichts in Köln vom 24. März 1976 - Ss 263/75 - (veröffentlicht in MDR 1976, 597) gehindert.
  • BGH, 22.09.1953 - 1 StR 726/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77
    Auch diese dürfen nicht zum Nachteil der Beschwerdeführerin abgeändert werden (BGHSt 1, 252 ff; 4, 345 f; 13, 41 f).
  • BGH, 07.01.1955 - 5 StR 638/54
    Auszug aus BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77
    Der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung des Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (BGHSt 7, 86 f; 11, 319, 323; BGH NJW 1973, 107 f).
  • BGH, 29.09.1953 - 2 StR 229/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77
    Dieses ist der Meinung, eine Geldstrafe von weniger als fünf Tagessätzen sei schlechthin unzulässig, und verweist dazu auf die in RGSt 18, 125 ff sowie BGHSt 4, 331 f; BGH NJW 1960, 639 f veröffentlichten Entscheidungen.
  • BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
    Auszug aus BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77
    Bei dem Verbot der reformatio in peius handelt es sich um eine dem Angeklagten durch den Gesetzgeber gewährte Rechtswohltat (BGHSt 9, 324, 332).
  • Drs-Bund, 23.04.1969 - BT-Drs V/4095
  • BGH, 25.11.1959 - 2 StR 464/59
  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 416/16

    Tatbestandsirrtum (Irrtum über normative Tatbestandsmerkmal; Maßstab der sog.

    Nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verbietet das Verbot der Schlechterstellung nicht die Umstellung des Schuldspruchs (RG, Urteil vom 9. Juni 1921 - 1767/20, RGSt 56, 119, 121; Urteil vom 25. Juni 1925 - II 166/25, RGSt 59, 291, 292; BGH, Urteil vom 7. Januar 1955 - 5 StR 638/54, BGHSt 7, 86, 87; Urteil vom 29. April 1958 - 1 StR 68/58, BGHSt 11, 319, 323; Senat, Beschluss vom 4. Mai 1977 - 2 StR 9/77, BGHSt 27, 176, 178; Urteil vom 7. Mai 1980 - 2 StR 10/80, BGHSt 29, 269, 270; BGH, Urteil vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99, BGHSt 45, 308, 310; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 331 Rn. 8; KK-StPO/Paul, 7. Aufl. § 331 Rn. 2).

    § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO soll bewirken, dass der Angeklagte bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt wird, es könne ihm durch die Einlegung des Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (BGH, Urteile vom 7. Januar 1955 - 5 StR 638/54, BGHSt 7, 86, 87; vom 29. April 1958 - 1 StR 68/58, BGHSt 11, 319, 323; Senat, Beschluss vom 4. Mai 1977 - 2 StR 9/77, BGHSt 27, 176, 178; Urteil vom 7. Mai 1980 - 2 StR 10/80, BGHSt 29, 269, 270; BGH, Urteil vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99, BGHSt 45, 308, 310).

  • BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99

    Verschlechterungsverbot; Beschleunigungsgebot

    Denn der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung eines Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (st. Rspr., vgl. BGHSt 7, 86, 87; 27, 176, 178; 29, 269, 270).
  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

    Es handelt sich um eine dem Rechtsmittelführer gewährte Rechtswohltat, die ihn davor schützt, auf sein eigenes Rechtsmittel in seinen Rechten über die mit der angegriffenen Entscheidung verbundene Beschwer hinaus weiter beeinträchtigt zu werden (vgl. BGHSt 27, 176, 178).
  • BGH, 16.09.2004 - 1 StR 233/04

    Beweiswürdigung (bedingter Tötungsvorsatz beim Umgang mit Schusswaffen: Vertrauen

    Der Täter verwendet die Waffe schon dann, wenn er sie zur Drohung mit Gewalt einsetzt (BGHSt 27, 176, 180).
  • BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80

    Verhängung einer Freiheitsstrafe anstelle und in Höhe der im ersten Urteil

    Der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung des Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (BGHSt 27, 176, 178 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 1 Ss 60/08

    Jugendstrafrecht: Verbot der reformatio in peius; Nichteinbeziehung früherer

    Der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung des Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (BGHSt 27, 176, 178 m. w. N.).
  • KG, 03.03.2023 - 161 Ss 212/22

    Entbehrlichkeit von Feststellungen zum Betäubungsmittel-Wirkstoffgehalt;

    Danach hat das Gericht dafür Sorge zu tragen, dass dem Angeklagten die durch das erste Urteil erlangten Vorteile belassen werden, selbst wenn sie gegen das sachliche Recht verstoßen (vgl. BGHSt 27, 176).
  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 3 Ss 43/08

    Härteausgleich; Verschlechterungsverbot

    Denn der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung eines Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (st. Rspr., vgl. BGHSt 7, 86 [87] = NJW 1955, 600; BGHSt 27, 176 [178] = NJW 1977, 1544; BGHSt 29, 269 [270] = NJW 1980, 1967).
  • OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 1 Ss 14/09

    Strafzumessung: Berücksichtigung von Verfahrensverzögerungen; Bestimmung der

    Denn der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung eines Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen ( BGHSt 7, 86, 87; BGHSt 27, 176, 178; BGHSt 29, 269, 270; BGHSt 45, 308, 310).
  • BGH, 15.06.1977 - 2 StR 762/76

    Auswirkungen der Annahme des Verhältnisses der Tateinheit oder der

    Er hat über die Vergünstigung hinaus, die ihn aus dem gesetzlichen Verbot der Schlechterstellung erwächst, keinen aus dem Gesetz zu rechtfertigenden Anspruch auf eine weitergehende Besserstellung, die hier letztlich dazu führen würde, daß mit dem Wegfall von fünf Tagen Freiheitsstrafe die Straftat der Beleidigung und Bedrohung überhaupt unbestraft bliebe (vgl. zu alledem auch den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des Senats vom 4. Mai 1977 - 2 StR 9/77 -).
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