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   BGH, 28.06.2017 - 2 StR 92/17   

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https://dejure.org/2017,27225
BGH, 28.06.2017 - 2 StR 92/17 (https://dejure.org/2017,27225)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2017 - 2 StR 92/17 (https://dejure.org/2017,27225)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - 2 StR 92/17 (https://dejure.org/2017,27225)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 239 Abs. 1 StGB; § 249 Abs. 1 StGB; § 46 StGB; § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB
    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Beeinflussung von Zeugen als zulässiges belastendes Indiz); Freiheitsberaubung (Verhältnis zum Raub: ausnahmsweise Tateinheit); Strafzumessung (nur ausnahmsweise strafmildernde Berücksichtigung von erlittener Untersuchungshaft, ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 239 StGB, § 249 StGB, § 1 Abs. 1 WaffG, § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beweiswürdigung im Rahmen eines besonders schweren Raubes sowie bei einer Freiheitsberaubung

  • rewis.io

    Raub: Tatrichterliche Beweiswürdigung einer versuchten Einflussnahme auf den Belastungszeugen; Konkurrenzverhältnis zwischen Freiheitsberaubung und Raub; strafmildernde Berücksichtigung von erlittener Untersuchungshaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Beweiswürdigung im Rahmen eines besonders schweren Raubes sowie bei einer Freiheitsberaubung

  • rechtsportal.de

    StGB § 239 ; StGB § 249 ; StPO § 261
    Anforderungen an die Beweiswürdigung im Rahmen eines besonders schweren Raubes sowie bei einer Freiheitsberaubung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: U-Haft bei der Strafzumessung: Das geht nicht so einfach

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Untersuchungshaft in der Strafzumessung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freiheitsberaubung - und der Raub

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die versuchte Einflussnahme auf einen Zeugen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 34
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.08.2016 - 2 StR 504/15

    Strafmilderung wegen verringerter Schuldfähigkeit (Ermessensentscheidung des

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 2 StR 92/17
    Anderes gilt nur in Fällen, in denen der Vollzug von Untersuchungshaft ausnahmsweise mit ungewöhnlichen, über das übliche Maß deutlich hinausgehenden Beschwernissen verbunden ist (Senat, Urteil vom 24. August 2016 - 2 StR 504/15, NStZ-RR 2017, 40, 42; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 303/13, NStZ-RR 2014, 82, 83).

    Will der Tatrichter wegen besonderer Nachteile für den Angeklagten den Vollzug der Untersuchungshaft bei der Strafzumessung strafmildernd berücksichtigen, müssen diese Nachteile in den Urteilsgründen dargelegt werden (Senat, Urteil vom 24. August 2016 - 2 StR 504/15, aaO).

  • BGH, 11.09.2014 - 2 StR 269/14

    Beihilfe zum schweren Raub

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 2 StR 92/17
    Zwar tritt § 239 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter den Tatbestand des Raubes (§ 249 StGB) zurück, wenn die Freiheitsberaubung nur das tatbestandliche Gewaltmittel zur Begehung des Raubes ist (Senat, Urteil vom 11. September 2014 - 2 StR 269/14, StV 2015, 113; Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04; BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 470/07, juris Rn. 1).
  • BGH, 30.10.2007 - 4 StR 470/07

    Freiheitsberaubung (Rechtsgut der persönlichen Fortbewegungsfreiheit;

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 2 StR 92/17
    Zwar tritt § 239 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter den Tatbestand des Raubes (§ 249 StGB) zurück, wenn die Freiheitsberaubung nur das tatbestandliche Gewaltmittel zur Begehung des Raubes ist (Senat, Urteil vom 11. September 2014 - 2 StR 269/14, StV 2015, 113; Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04; BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 470/07, juris Rn. 1).
  • BGH, 08.10.2008 - 4 StR 233/08

    Rücktritt bei mehraktiven Versuchsgeschehen (unbeendeter Versuch;

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 2 StR 92/17
    c) Dass die Strafkammer nicht auch eine Strafbarkeit wegen Führens der halbautomatischen Kurzwaffe (vgl. Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 WaffG Abschnitt 2 Nr. 4) durch deren Verwendung bei dem Überfall erwogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 233/08, NStZ 2009, 628, 629), beschwert den Angeklagten nicht.
  • BGH, 19.12.2013 - 4 StR 303/13

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 2 StR 92/17
    Anderes gilt nur in Fällen, in denen der Vollzug von Untersuchungshaft ausnahmsweise mit ungewöhnlichen, über das übliche Maß deutlich hinausgehenden Beschwernissen verbunden ist (Senat, Urteil vom 24. August 2016 - 2 StR 504/15, NStZ-RR 2017, 40, 42; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 303/13, NStZ-RR 2014, 82, 83).
  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 2 StR 92/17
    Dies und die im Übrigen sorgfältige, auf weitere, außerhalb der Aussage des Zeugen liegende, den Angeklagten belastende Beweisanzeichen gestützte Beweiswürdigung genügt den insoweit bestehenden Anforderungen in sachlichrechtlicher Hinsicht (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00, insoweit in BGHSt 46, 93 nicht abgedruckt; Beschluss vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06, BGHSt 51, 150, 157).
  • BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04

    Freiheitsberaubung und Raub (Spezialität; Konkurrenzen); einheitliche

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 2 StR 92/17
    Zwar tritt § 239 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter den Tatbestand des Raubes (§ 249 StGB) zurück, wenn die Freiheitsberaubung nur das tatbestandliche Gewaltmittel zur Begehung des Raubes ist (Senat, Urteil vom 11. September 2014 - 2 StR 269/14, StV 2015, 113; Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04; BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 470/07, juris Rn. 1).
  • BGH, 08.12.2004 - 2 StR 441/04

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Zeuge; Zirkelschluss)

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 2 StR 92/17
    Zwar enthielte diese Beweiserwägung Elemente eines Zirkelschlusses, wenn sie gedanklich bereits voraussetzte, was erst zu beweisen wäre, dass der Angeklagte die Tat tatsächlich begangen hätte (vgl. Senat, Urteil vom 8. Dezember 2004 - 2 StR 441/04, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 32).
  • BGH, 29.11.2006 - 1 StR 493/06

    Konfrontationsrecht im Ermittlungsverfahren (Fragerecht: wesentliche Bedeutung

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 2 StR 92/17
    Dies und die im Übrigen sorgfältige, auf weitere, außerhalb der Aussage des Zeugen liegende, den Angeklagten belastende Beweisanzeichen gestützte Beweiswürdigung genügt den insoweit bestehenden Anforderungen in sachlichrechtlicher Hinsicht (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00, insoweit in BGHSt 46, 93 nicht abgedruckt; Beschluss vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06, BGHSt 51, 150, 157).
  • BGH, 21.05.2014 - 4 StR 70/14

    Bandendiebstahl (Bandenabrede zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl:

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 2 StR 92/17
    Zwar tritt § 239 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter den Tatbestand des Raubes (§ 249 StGB) zurück, wenn die Freiheitsberaubung nur das tatbestandliche Gewaltmittel zur Begehung des Raubes ist (Senat, Urteil vom 11. September 2014 - 2 StR 269/14, StV 2015, 113; Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04; BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 470/07, juris Rn. 1).
  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18

    Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft

    In solchen Fällen tritt die Freiheitsberaubung im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter dem Raub zurück (BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 470/07, juris Rn. 1; vom 11. September 2014 - 2 StR 269/14, juris Rn. 9; vom 28. Juni 2017 - 2 StR 92/17, juris Rn. 18 und vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04, juris Rn. 9).
  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

    Der Angeklagte fesselte die Zeugin W vielmehr während des mehraktigen Raubgeschehens über einen Zeitraum von circa 20 Minuten an Händen und Füßen, nachdem er sie mit dem Messer bedroht und schwer verletzt hatte (BGH Urt. v. 28.6.2017 - 2 StR 92/17, BeckRS 2017, 119115 Rn. 18, beck-online).
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