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LG Stuttgart, 02.10.2013 - 2 T 323/13 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 03.09.2013 - 7 XVII 220/13
- LG Stuttgart, 02.10.2013 - 2 T 323/13
- BGH, 12.02.2014 - XII ZB 614/13
Wird zitiert von ... (3)
- AG Mannheim, 07.08.2013 - 7 M 14/13
Kostenbestimmung für den Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache bei …
Die Gläubigerin nimmt Bezug auf eine Entscheidung des LG Dresden vom 28.06.2013 (2 T 323/13).Demzufolge bestimmt Satz 2 der Vorschrift, dass § 3 Abs. 2 Nr. 3 GvKostG unberührt bleibt (vgl. LG Dresden, Beschluss vom 28.06.2013, 2 T 323/13).
- OLG Köln, 11.06.2014 - 17 W 66/14
Erfallen der Gebühr nach Nr. 207 KV- GvKostG
b) ob sie - bei gleichzeitiger Beauftragung - nur entfällt, wenn die in Nr. 207, S. 3 KV-GvKostG genannten Amtshandlungen kumulativ vorliegen oder insoweit eine der genannten Amtshandlungen ausreicht, in Rechtsprechung und Literatur aufgrund unzureichender Formulierung der Bestimmung höchst umstritten sind (siehe etwa LG Dresden 2 T 323/13 und 325/13; AG Leipzig 431 M 7456/13; AG Lörrach 12 M 2289/13; AG Augsburg 1 M 3960/13; AG Bretten M 431/13; AG Köln 288 M 535/13;AG Berlin 34 M 8088/13; Richter DGVZ 2013, 169 ff.; Rausch DGVZ 1014, 7ff.). - AG Vaihingen/Enz, 22.08.2013 - 2 M 682/13
Gerichtsvollzieherkosten: Gebühr für gütlichen Einigungsversuch bei gleichzeitig …
Mit der Einführung des Kostentatbestands der gütlichen Einigung sollte eine Vergütung für einen isolierten Güteversuch abgegolten werden, nicht aber der für eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme abgegoltene Güteversuch zusätzlich vergütet werden (LG Dresden, Beschluss vom 28.6.2013, 2 T 323/13 - von der Gläubigerin vorgelegt).