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Rechtsprechung
   LG Baden-Baden, 10.12.2015 - 2 T 77/15   

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https://dejure.org/2015,40595
LG Baden-Baden, 10.12.2015 - 2 T 77/15 (https://dejure.org/2015,40595)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 10.12.2015 - 2 T 77/15 (https://dejure.org/2015,40595)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - 2 T 77/15 (https://dejure.org/2015,40595)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintritt einer dreijährigen Sperrfrist bei Versagung der Restschuldbefreiung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2016, 91
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 04.05.2017 - IX ZB 92/16

    Neuantrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung und Kostenstundung ohne

    Andere meinen, die zum auslaufenden Recht entwickelten Rechtsgrundsätze seien seit Inkrafttreten des § 287a Abs. 2 InsO am 1. Juli 2014 nicht mehr anwendbar, weil diese Vorschrift die Frage abschließend regele, wann die Beantragung eines neuen Verfahrens im Hinblick auf Vorverfahren unzulässig sei (AG Göttingen, NZI 2014, 1056; LG Baden-Baden, NZI 2016, 91; AG Aachen, NZI 2017, 114; MünchKomm-InsO/Stephan, 3. Aufl., § 287a Rn. 18; HK-InsO/Waltenberger, 8. Aufl., § 287a Rn. 9; vgl. Ahrens, Das neue Privatinsolvenzrecht, 2. Aufl., Rn. 670 ff, zu vorliegendem Fall Rn. 672).

    Dem wird entgegengehalten, der Gesetzgeber habe in § 287a Abs. 2 InsO die eindeutige Entscheidung getroffen, dass über die dort aufgeführten Fälle hinaus ein Restschuldbefreiungsantrag zulässig sei und damit bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 4a InsO auch ein Stundungsantrag (LG Baden-Baden, NZI 2016, 91, 92; AG Göttingen, ZVI 2017, 68, 69; FK-InsO/Kothe, 8. Aufl., § 4a Rn. 25; Ahrens in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, 3. Aufl., § 4a Rn. 55 aE; Ahrens , Das neue Privatinsolvenzrecht, 2. Aufl., Rn. 259, 260).

  • AG Göttingen, 02.09.2016 - 71 IK 125/16

    Die Verfahrenskostenstundung nach § 4a InsO kann nicht mit der Begründung

    Das LG Baden-Baden hat die Fortgeltung der Sperrfristrechtsprechung jedoch abgelehnt (Beschl. v. 10.12.2015 - 2 T 77/15, ZInsO 2016, 1275 = NZI 2016, 91 = VIA 2016, 21 mit Anm. Siebert = ZVI 2016, 141).

    Die Sperrfristrechtsprechung des BGH zur Unzulässigkeit des Restschuldbefreiungsantrags wegen fehlender Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders (BGH NZI 2013, 846 mit Anm. Schädlich) sei zwar nach den zum 1.7.2014 in Kraft getretenen Änderungen der Insolvenzordnung nicht mehr anwendbar (LG Baden-Baden NZI 2016, 91; AG Göttingen, NZI 2014, 574, 575; a. A. Uhlenbruck-InsO/Sternal, § 287a, Rn. 37).

  • AG Ludwigshafen, 27.05.2016 - 3f IN 158/16

    Insolvenzverfahren: Versagung der Verfahrenskostenstundung wegen

    Zwar kann dem Stundungsantrag der Erfolg nicht im Hinblick auf eine Unzulässigkeit des Restschuldbefreiungsantrags versagt werden, weil die vom Bundesgerichtshof geprägte Sperrfrist-Rechtsprechung wegen fehlender Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders (BGH, ZInsO 2013, 1949) nach den zum 1.7.2014 in Kraft getretenen Änderungen der Insolvenzordnung nicht mehr anwendbar ist (LG Baden-Baden, NZI 2016, 91; AG Göttingen, NZI 2014, 574, 575; a.A. Uhlenbruck-InsO/Sternal, § 287a, Rn. 37); aufgrund des Verhaltens des Schuldners im ersten Insolvenzverfahren fehlt es aber an einem Rechtsschutzbedürfnis des Schuldners für die Verfahrenskostenstundung im hiesigen Verfahren (vgl. Laroche, NZI 2014, 576).
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Rechtsprechung
   LG Potsdam, 29.02.2016 - 2 T 77/15   

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https://dejure.org/2016,21757
LG Potsdam, 29.02.2016 - 2 T 77/15 (https://dejure.org/2016,21757)
LG Potsdam, Entscheidung vom 29.02.2016 - 2 T 77/15 (https://dejure.org/2016,21757)
LG Potsdam, Entscheidung vom 29. Februar 2016 - 2 T 77/15 (https://dejure.org/2016,21757)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Potsdam - 35 IK 468/15
  • LG Potsdam, 29.02.2016 - 2 T 77/15
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Kleve, 24.07.2002 - 4 T 270/02

    Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Verwendung eines amtlichen

    Auszug aus LG Potsdam, 29.02.2016 - 2 T 77/15
    Erfüllt der Schuldner diese Auflage nicht, ist eine gegen die Feststellung der Rücknahmefiktion des § 305 Abs. 3 S. 2 InsO gerichtete sofortige Beschwerde unstatthaft (LG Kleve Beschluss vom 24.07.2002 - 4 T 270/02; zitiert nach juris.de; Uhlenbruck/Sternal, 14. Aufl. 2015, § 305 Rdnr. 142).
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