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   LG Ravensburg, 29.05.2007 - 2 T 78/06   

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https://dejure.org/2007,28512
LG Ravensburg, 29.05.2007 - 2 T 78/06 (https://dejure.org/2007,28512)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 29.05.2007 - 2 T 78/06 (https://dejure.org/2007,28512)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 29. Mai 2007 - 2 T 78/06 (https://dejure.org/2007,28512)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Betreuungsrecht: Voraussetzung der Qualifizierung eines "Betreuten Wohnens in Familien" als Heimunterbringung im Sinne von § 5 Abs. 3 VBVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heimunterbringung bei "Betreutes Wohnen in Familien" nach dem Maßstab der konkreten Familie; Abstellen auf das Betreuungsmodell und Wohnmodell bei fachkundiger Unterstützung der Betreuer durch einen Trägerverein und des dadurch bedingten geringeren Zeitaufwands; ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Heimunterbringung bei Aufnahme von zwei Personen?

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Betreutes Wohnen als Heimunterbringung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Aurich, 30.11.2005 - 4 T 457/05

    Festsetzung der Vergütung für eine Berufsbetreuerin; Abgrenzung einer

    Auszug aus LG Ravensburg, 29.05.2007 - 2 T 78/06
    Allein der Umstand, dass ein Probewohnen vorgesehen ist und bei Schwierigkeiten ein Austausch der kranken Personen zwischen Pflegefamilien u.U. möglich ist (auf derartige Umstände stellen OLG Oldenburg a.a.O. und die Vorinstanz LG Aurich, Beschl. v. 30.11.2005 - 4 T 457/05, BtPrax 2006, 77 [Ls.] - juris-Dok, maßgeblich ab) ändert daran nichts.
  • OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 42/06

    Betreuervergütung bei Heimaufenthalt aufgrund umfangreicher hauswirtschaftlicher

    Auszug aus LG Ravensburg, 29.05.2007 - 2 T 78/06
    Die Grundelemente der Überlassung von Wohnraum und der tatsächlichen Betreuung und Verpflegung der Bewohner (vom OLG München, Beschl. v. 13.4.2006 - 33 Wx 42/06 -, NJW-RR 2006, 1016, dahingehend auf den Punkt gebracht, dass die Bewohner jeweils eine "Rundumversorgung aus einer Hand" erhalten) sind beim "Betreuten Wohnen in Familien" in der hier zu beurteilenden Ausgestaltung ohne weiteres vorhanden.
  • LG Flensburg, 22.02.2006 - 5 T 399/05
    Auszug aus LG Ravensburg, 29.05.2007 - 2 T 78/06
    Wollte man nun, wenn bei der hier vorliegenden Wohnform die Verwendung der gesetzlich vorgesehenen Kriterien den vom Gesetzgeber verfolgten Regelungszweck verfehlt, unter Berufung auf den Gesetzeszweck von der einzelnen Pflegefamilie abstrahieren und auf den Gesamtzusammenhang des vom Trägerverein betriebenen Modells abstellen, wäre dies mit dem Gesetzeswortlaut nicht mehr zu vereinen (ebenso LG Flensburg, Beschl. vom 22.2.2006 - 5 T 399/05 - juris-Dok.).
  • OLG Oldenburg, 02.05.2006 - 5 W 48/06

    Unterbringung eines Betreuten in einer Pflegefamilie als Heimaufenthalt im Sinne

    Auszug aus LG Ravensburg, 29.05.2007 - 2 T 78/06
    Entscheidend ist vielmehr, ob die Absicht besteht, einen Personenwechsel jederzeit zuzulassen (OLG Oldenburg, Beschl. v. 2.5.2006 - 5 W 48/06, FamRZ 2006, 1710 mit Nachw.).
  • LG Kiel, 11.11.2005 - 3 T 483/05

    Betreuervergütung: Nichtberücksichtigung der ehrenamtlichen Betreuungszeiten nach

    Auszug aus LG Ravensburg, 29.05.2007 - 2 T 78/06
    Allein der Umstand, dass ein Probewohnen vorgesehen ist und bei Schwierigkeiten ein Austausch der kranken Personen zwischen Pflegefamilien u.U. möglich ist (auf derartige Umstände stellen OLG Oldenburg a.a.O. und die Vorinstanz LG Aurich, Beschl. v. 30.11.2005 - 4 T 457/05, BtPrax 2006, 77 [Ls.] - juris-Dok, maßgeblich ab) ändert daran nichts.
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