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   VGH Hessen, 05.08.1992 - 2 TH 2476/91   

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https://dejure.org/1992,3724
VGH Hessen, 05.08.1992 - 2 TH 2476/91 (https://dejure.org/1992,3724)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.08.1992 - 2 TH 2476/91 (https://dejure.org/1992,3724)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. August 1992 - 2 TH 2476/91 (https://dejure.org/1992,3724)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 14 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 6 Abs 1 Nr 14 StVG, § 45 Abs 1b S 1 Nr 2 StVO
    Sonderparkplätze für Anwohner; hier: zur Aufrechterhaltung von Parkraum für Anlieger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1090
  • NVwZ 1993, 495 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1990 - 5 S 2525/89

    Abwehr einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch Anwohner einer Straße -

    Auszug aus VGH Hessen, 05.08.1992 - 2 TH 2476/91
    Auch die Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG begründen einen derartigen individuellen Rechtsanspruch nicht; insbesondere ist der Gebrauch der öffentlichen Straßen - auch in der Form des Parkens von Kraftfahrzeugen - jedermann u.a. nur im Rahmen der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet und besteht, wie unmittelbar aus § 14 Satz 2 HStrG folgt, auf die Aufrechterhaltung dieses Gemeingebrauchs kein Rechtsanspruch (vgl. auch Urteil des VGH Mannheim vom 16. Januar 1990 - 5 S 2525/89 -, NJW 1990 Seite 3290, zum Fall eines gegen die Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots vor seinem Grundstück klagenden Anliegers).
  • BVerwG, 02.08.1989 - 7 B 62.89

    Gewerbebetrieb - Innerörtliche Wegweiser - Verkehrszeichen

    Auszug aus VGH Hessen, 05.08.1992 - 2 TH 2476/91
    Deshalb gilt im Falle des Antragstellers jedenfalls im Ergebnis nichts anderes als im Falle eines Gewerbetreibenden, der einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde über das Anbringen von innerörtlichen Wegweisern zu seinem Betrieb geltend macht, dessen Klage aber mangels Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung als unzulässig anzusehen ist, da er andere als wirtschaftliche Interessen nicht geltend machen kann (vgl. dazu Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 1989 - 7 B 62.89 -, NJW 1990 Seite 400).
  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des

    Auszug aus VGH Hessen, 05.08.1992 - 2 TH 2476/91
    Daß der Widerspruch des Antragstellers vom 1. Juli 1991 voraussichtlich ohne Erfolg bleiben wird, folgt vor allem daraus, daß, wie bereits das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zutreffend ausgeführt hat, das ihm als Eigentümer des Grundstücks B-straße 26 zustehende Recht auf Anliegergebrauch (Art. 14 Abs. 1 GG) ihm unter keinen denkbaren Umständen einen Anspruch darauf gibt, daß Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen unmittelbar bei seinem Grundstück oder in dessen angemessener Nähe eingerichtet werden oder erhalten bleiben (Urteil vom 6. August 1982 - BVerwG 4 C 58.80 -, NJW 1983 Seite 770 = DVBl. 1982 Seite 1098 = DÖV 1983 Seite 122).
  • BVerwG, 13.07.1988 - 7 B 128.88

    Anwohner - Verkehrsberuhigter Bereich - Anspruch - Öffentliche Parkeinrichtungen

    Auszug aus VGH Hessen, 05.08.1992 - 2 TH 2476/91
    Die Bestimmung ermöglicht also eine - sonst nicht ohne weiteres zulässige Differenzierung zwischen parkberechtigten und nicht parkberechtigten Verkehrsteilnehmern, sagt aber insbesondere nichts darüber aus, daß überhaupt Parkmöglichkeiten für Anwohner - und zusätzlich, wie der Antragsteller meint, für Personen in vergleichbarer Situation - bereitgehalten werden müssen (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juli 1988 - 7 B 128.88 -, NJW 1989 Seite 729 f); noch weniger kann ihr entnommen werden, daß die Eigentümer anliegender Grundstücke, die, wie der Antragsteller als freiberuflich tätiger Zahnarzt, vor allem aus wirtschaftlichen Gründen am Vorhandensein ausreichender Parkfläche im öffentlichen Verkehrsraum interessiert sind, die Beibehaltung bisheriger Parkmöglichkeiten als eigenes Recht beanspruchen können.
  • BVerwG, 29.06.1990 - 8 C 26.89

    Wehrpflicht - Verpflichtung - Zustimmung - Katastrophenschutz

    Auszug aus VGH Hessen, 05.08.1992 - 2 TH 2476/91
    Daran fehlt es, wenn die das Ermessen einräumende gesetzliche Regelung nicht (zumindest auch) dem Interesse des durch die Regelung objektiv Begünstigten zu dienen bestimmt ist (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 1980 - 7 C 32.77 -, DÖV 1980 Seite 916 f sowie Urteil vom 29. Juni 1990 - 8 C 26.89 -, BVerwGE 85 Seite 220, 222 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus VGH Hessen, 05.08.1992 - 2 TH 2476/91
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urteil vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 -, BVerwGE 74 Seite 234, 235 f mit weiteren Nachweisen), der sich das Beschwerdegericht seit jeher angeschlossen hat, sind Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde nach § 45 Abs. 1 StVO grundsätzlich auf den Schutz der Allgemeinheit und nicht auf die Wahrung der Interessen einzelner gerichtet.
  • BVerwG, 13.06.1980 - 7 C 32.77

    Parken - Gehweg - Betriebsgrundstück - Bürger - Ermessensfehlerfreie Entscheidung

    Auszug aus VGH Hessen, 05.08.1992 - 2 TH 2476/91
    Daran fehlt es, wenn die das Ermessen einräumende gesetzliche Regelung nicht (zumindest auch) dem Interesse des durch die Regelung objektiv Begünstigten zu dienen bestimmt ist (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 1980 - 7 C 32.77 -, DÖV 1980 Seite 916 f sowie Urteil vom 29. Juni 1990 - 8 C 26.89 -, BVerwGE 85 Seite 220, 222 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 11.09.1990 - 1 BvR 988/90

    Teileinziehung einer Straße ist keine Enteignung

    Auszug aus VGH Hessen, 05.08.1992 - 2 TH 2476/91
    Denn Chancen und Verdienstmöglichkeiten sind durch diese Grundrechtsbestimmung nicht geschützt; dies gilt auch für Vorteile, die sich aus dem bloßen Fortbestand einer günstigen Rechtslage ergeben (vgl. zuletzt Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 1990 - 1 BvR 1988/90 -, NVwZ 1991 Seite 358 mit zahlreichen Nachweisen).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2012 - 7 ME 185/11

    Anspruch auf Errichtung von Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und

    Auch die Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG begründen einen derartigen individuellen Rechtsanspruch nicht (BVerwG, Urt. v. 6. August 1982 - 4 C 58.80 -, DVBl. 1982, 1098; Hess.VGH, Beschl. v. 5. August 1992 - 2 TH 2476/91 -, NJW 1993, 1090).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - 10 S 29.13

    Beschwerde; Rechtsschutzinteresse; Änderung der Baugenehmigung im

    Die Benutzung einer Straße zum Zwecke des Parkens gehört jedoch nicht zum grundrechtlich gesicherten Anliegergebrauch (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. August 1982, a.a.O., Rn. 14), so dass die Beibehaltung von Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen im näheren Umfeld nicht unter Berufung auf die Rechte als Anlieger beansprucht werden kann (vgl. HessVGH, Beschluss vom 5. August 1992 - 2 TH 2476/91 -, NJW 1993, 1090, juris Rn. 2; VG Dresden, Beschluss vom 23. September 2009 - 3 L 517/09 -, juris Rn. 17).
  • VGH Hessen, 26.11.1997 - 14 UE 3327/96

    Schutz vor "Sommer-Smog" - Rechtsgrundlage für großräumige Verkehrsbeschränkung

    Zwar ist auch ein bloßer Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessenausübung nicht etwa generell oder zumindest schon dann gegeben, wenn der Einzelne durch die begehrte behördliche Entscheidung faktisch begünstigt wird, sondern erst dann, wenn die einschlägige Rechtsvorschrift einen solchen Anspruch rechtlich begründet (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 05.08.1992 - 2 TH 2476/91 - NJW 1993 S. 1090 f.).

    - Württ., Urteil vom 16.01.1990 - 5 S 2525/89 - NZV 1990 S. 406 f.; Hess. VGH, Beschluß vom 05.08.1992 a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 09.12.1992 - 11 B 91.2196 - NVwZ 1993 S. 207 f.; OVG NW, Beschluß vom 15.09.1995 - 25 B 1861/95 - NZV 1996 S. 87 f. und Urteil vom 12.01.1996 - 25 A 2475/93 - NZV 1996 S. 293 ff.).

  • OVG Saarland, 08.12.2017 - 1 B 778/17

    Festlegung des Standorts für Altkleidersammelbehälter durch Gemeinde

    BVerwG, Urteil vom 6.8.1982, wie vor, Rdnr. 14; Beschlüsse vom 13.5.1985 - 7 B 229/84 -, Juris, und vom 23.12.1980 - 7 CB 119/80 -, Juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 5.8.1992 - 2 TH 2476/91 -, Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.1.1990 - 5 S 2525/89 -, Juris; Kodal, Straßenrecht, 7. Auflage, Kapitel 26 Rdnr. 50; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Auflage, Rdnr. 353.
  • VG Osnabrück, 10.07.2003 - 2 A 144/02

    Anliegergebrauch; Fahrbahnmarkierung; Grundstückszufahrt; Nachbarklage;

    Demgegenüber kann der Eigentümer aus Art. 14 Abs. 1 GG regelmäßig keinen Anspruch darauf herleiten, dass in der näheren Umgebung seines Grundstücks öffentliche Verkehrsflächen für Parkzwecke überhaupt eingerichtet werden oder, soweit dies tatsächlich geschehen ist, für die Zukunft aufrechterhalten bleiben; die Nutzung etwaiger tatsächlich vorhandener Parkplatzflächen erfolgt vielmehr allein im Rahmen des Gemeingebrauchs an einer Straße, auf dessen Aufrechterhaltung jedoch kein Rechtsanspruch des Einzelnen besteht (vgl. BVerwG, U. v. 06.08.1982, aaO; B. v. 03.05.1985 - 7 B 209.84 -, DÖV 1985, 791; B. v. 13.07.1988 - 7 B 128.88 -, DAR 1988, 391; VGH Kassel, B. v. 05.08.1992 - 2 TH 2476/91 -, NJW 1993, 1090).
  • VG Koblenz, 10.04.2001 - 3 K 3434/00

    Anwohnerparkausweis

    Denn zum einen ergibt sich weder aus der Verfassung (vgl. dazu z.B. VGH Kassel, Urteil vom 5. August 1992 - 2 TH 2476/91 -, NJW 1993, 1090-1091) noch aus den Vorschriften des StVG und der StVO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1991 - 3 B 118.91 -, NVwZ-RR 1992, 587f.) ein Anspruch des Eigentümers oder Anwohners auf Schaffung oder .Erhaltung von im öffentlichen Verkehrsraum gelegenen Parkmöglichkeiten in der Nähe seines Grundstücks bzw. seiner Wohnung.
  • VG Stade, 27.07.2007 - 1 A 155/07

    Anspruch eines Anliegers auf nahe gelegene Parkmöglichkeiten; Beschränkung der

    Zu diesen geschützten Individualinteressen gehört indessen nicht, dass einem Anlieger Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen unmittelbar bei seinem Grundstück oder in dessen angemessener Nähe eingerichtet werden oder erhalten bleiben (vgl. etwa VGH Kassel, Beschluss vom 5. August 1992, 2 TH 2476/91).
  • VG Saarlouis, 12.07.2005 - 5 F 15/05

    Kein Eilrechtsschutz nach § 123 Abs 1 S 2 VwGO im Vorgriff auf die Bauleitplanung

    Unter Anlegung dieser Grundsätze, der die Rechtsprechung einhellig folgt (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 05.08.1992 - 2 TH 2476/91 -, NJW 1993, 1090; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.08.1994, - 23 B 1320/94 - VG Meiningen, Beschluss vom 08.07.1996, - 2 E 437/96 Me -, DAR 1997, 209 (Leitsatz)), kann der Antragsteller nicht verlangen, dass im näheren Umfeld seines Hotels im öffentlichen Parkraum Parkplätze für seine Hotelgäste erhalten bleiben bzw. bereit gestellt werden.
  • VG Stade, 16.05.2002 - 1 A 1335/00

    Anliegergebrauch; Anliegerrecht; Ermessen; Gehwegparken; Halteverbot; subjektives

    Zu den durch die Norm subjektiv-rechtlich geschützten Individualinteressen gehört indessen nicht, dass einem (gewerblichen) Anlieger Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen unmittelbar bei seinem Grundstück oder in dessen angemessener Nähe eingerichtet werden oder erhalten bleiben (vgl. etwa VGH Kassel, Beschl. v. 05.08.1992, Az. 2 TH 2476/91, zitiert nach Juris; BVerwG, Urt. v. 06.08.1982, Az. 4 C 58/80, NJW 1983, 770).
  • VG Leipzig, 11.03.2004 - 4 K 1849/03
    Der Anliegergebrauch gewährleistet nur, dass der Eigentümer in adäquater Weise Zugang zu seinem Grundstück hat (vgl. HessVGH, Beschl. v. 5.8.1992, NJW 1993, 1090 f.; OVG Münster, Beschl. v. 29.8.1994 - 23 B 1320/94, juris).
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