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   LAG Nürnberg, 19.03.2020 - 2 Ta 15/20   

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https://dejure.org/2020,8756
LAG Nürnberg, 19.03.2020 - 2 Ta 15/20 (https://dejure.org/2020,8756)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 19.03.2020 - 2 Ta 15/20 (https://dejure.org/2020,8756)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 19. März 2020 - 2 Ta 15/20 (https://dejure.org/2020,8756)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GKG § 45 Abs. 1 S. 2 u. Abs. 4, § 63 Abs. 2 u. 3 S. 2, § 68 Abs. 1 S. 3; RVG § 32 Abs. 2
    Höhe des Streitwertes bei Kündigungsschutz- und Weiterbeschäftigungsantrag

  • IWW

    § 68 Abs. 1 GKG, § 63 Abs. 2 GKG, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG, § 68 Abs. 1 Satz 3 GKG, § 32 Abs. 2 RVG, § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG, § 78 Satz 3 ArbGG, § 68 Abs. 3 GKG

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 45 Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 Satz 2 GKG
    Streitwert - Weiterbeschäftigung - uneigentlicher Hilfsantrag Vergleich

  • rewis.io

    Beschwerde von Klägervertreter gegen einen Beschluss - Streitwert für vorläufige Weiterbeschäftigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 45 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 S. 2
    Gegenstandswerterhöhung durch einen Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung im Bestandsschutzverfahren

  • rechtsportal.de

    GKG § 45 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 S. 2
    Gegenstandswerterhöhung durch einen Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung im Bestandsschutzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Nürnberg, 08.07.2016 - 4 Ta 78/16

    Streitwertfestsetzung - Weiterbeschäftigung - Hilfsantrag

    Auszug aus LAG Nürnberg, 19.03.2020 - 2 Ta 15/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm. Abs, 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/14 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).

    Im Zweifel ist der Weiterbeschäftigungsantrag im wohlverstandenen Kosteninteresse der Partei, dem der Rechtsanwalt verpflichtet ist, als Hilfsantrag auszulegen (LAG Nürnberg 08.07.2016 - 4 Ta 78/16; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20).

  • LAG Niedersachsen, 24.01.2020 - 8 Ta 13/20

    Werterhöhende Wirkung des Weiterbeschäftigungsantrags im Bestandsschutzverfahren;

    Auszug aus LAG Nürnberg, 19.03.2020 - 2 Ta 15/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm. Abs, 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/14 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).

    Im Zweifel ist der Weiterbeschäftigungsantrag im wohlverstandenen Kosteninteresse der Partei, dem der Rechtsanwalt verpflichtet ist, als Hilfsantrag auszulegen (LAG Nürnberg 08.07.2016 - 4 Ta 78/16; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20).

  • BAG, 13.08.2014 - 2 AZR 871/12

    Streitwert - Unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 19.03.2020 - 2 Ta 15/20
    Denn ihn betreffend haben die Parteien im Vergleich keine Vereinbarung getroffen, die mit einer gerichtlichen Entscheidung im Rahmen des § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG vergleichbar wäre (vgl. BAG v. 13.08.2014 - 2 AZR 871/12).
  • LAG Nürnberg, 04.08.2020 - 2 Ta 84/20

    Streitwert - Weiterbeschäftigung - Teilzeit

    Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 19.03.2020 - 2 Ta 15/20; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm. Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/14 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).

    Im Zweifel ist der Weiterbeschäftigungsantrag im wohlverstandenen Kosteninteresse der Partei, dem der Rechtsanwalt verpflichtet ist, als Hilfsantrag auszulegen (LAG Nürnberg 19.03.2020 - 2 Ta 15/20; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20).

    Dies wäre nämlich nur dann der Fall, wenn ein über den Entlassungstermin der angegriffenen Kündigung hinausgehender Bestand des Arbeitsverhältnisses verabredet wurde (vgl. LAG Nürnberg 19.03.2020 - 2 Ta 15/20) und der vereinbarte spätere Beendigungszeitpunkt bei Vergleichsabschluss bzw. Ablauf der Widerrufsfrist noch nicht verstrichen ist.

  • LAG Nürnberg, 30.10.2020 - 2 Ta 123/20

    Streitwert - Zeugniserteilung - Einigung auf Zeugnisinhalt - Vergleichsmehrwert

    Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 19.03.2020 - 2 Ta 15/20; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm. Abs, 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/14 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).
  • LAG Nürnberg, 25.03.2020 - 2 Ta 35/20

    Streitwert - außerordentliche Kündigung - hilfsweise außerordentliche Kündigung

    Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 19.03.2020 - 2 Ta 15/20; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm. Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/14 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).

    Insoweit haben sie auch eine Regelung über Weiterbeschäftigung über den Entlassungstermin hinaus getroffen (vgl. LAG Nürnberg 19.03.2020 - 2 Ta 15/20).

  • LAG Nürnberg, 31.08.2022 - 2 Ta 45/22

    Streitwertfestsetzung bei Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung

    Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 19.03.2020 - 2 Ta 15/20 - juris; 04.08.2020 - 2 Ta 84/20 juris; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).
  • LAG Nürnberg, 30.06.2022 - 2 Ta 12/22

    Höhe des Streitwertes bei Kündigungsschutz- und Weiterbeschäftigungsantrag

    Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 19.03.2020 - 2 Ta 15/20 - juris; 04.08.2020 - 2 Ta 84/20 juris; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).
  • LAG Düsseldorf, 04.06.2021 - 4 Ta 194/21

    Streitwert; Auslegung des Klagebegehrens; Hilfsantrag; Folgekündigung

    Für den Fall, dass der Kläger einen nicht sachdienlichen, selbstschädigenden Antrag stellen will, hat er es in der Hand, auf die Unbedingtheit eines Folgeantrags hinzuweisen oder dies in der Begründung zum Ausdruck zu bringen (vgl. zum Weiterbeschäftigungsantrag: BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 - Rn. 4; 30.08.2011 - 2 AZR 668/10, m. zust. Anm. Ziemann, jurisPR-ArbR 20/2013 Anm. 2; LAG Berlin-Brandenburg 17.12.2020 - 26 Ta (Kost) 6098/20 - LAG Nürnberg 19.03.2020 - 2 Ta 15/20 - Rn. 11 nach juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 -, Rn. 8 nach juris; LAG Schleswig-Holstein 11.01.2010 - 3 Ta 196/09 - LAG Schleswig-Holstein 24.01.2018 - 5 Ta 137/17 - Rn. 34 nach juris; Sächsisches LAG 25.01.2017 - 4 Ta 213/16 - Rn. 14 nach juris; LAG Baden-Württemberg 30.12.2015 - 5 Ta 71/15 -, Rn. 26 nach juris; LAG Hamburg 30.09.2015 - 4 Ta 17/15 - LAG Hessen 22.07.2015 - 1 Ta 212/15 - LAG Düsseldorf 06.07.2006 - 6 Ta 371/06 - ; LAG Niedersachsen 09.03.2009 - 15 Ta 53/09 - LAG Sachsen-Anhalt 08.05.2013 - 1 Ta 49/13 -).
  • LAG Nürnberg, 30.09.2022 - 2 Ta 49/22

    Streitwert - Vergleichsmehrwert - Arbeitsbescheinigung

    Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 19.03.2020 - 2 Ta 15/20 - juris; 04.08.2020 - 2 Ta 84/20 juris; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).
  • LAG Nürnberg, 15.07.2022 - 2 Ta 45/22

    Streitwert - Hilfsantrag - Sprinterklausel - Verschwiegenheitsklausel -

    Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 19.03.2020 - 2 Ta 15/20 - juris; 04.08.2020 - 2 Ta 84/20 juris; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).
  • LAG Nürnberg, 11.05.2022 - 2 Ta 12/22

    Streitwert - mehrere Kündigungen - Weiterbeschäftigung - Freistellung - Zeugnis -

    Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 19.03.2020 - 2 Ta 15/20.
  • LAG Nürnberg, 11.10.2021 - 2 Ta 80/21

    Streitwert - Vergleichsmehrwert - Weiterbeschäftigung - Freistellung

    Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 19.03.2020 - 2 Ta 15/20; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm. Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/14 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).
  • LAG Nürnberg, 19.07.2022 - 2 Ta 49/22

    Streitwert - Vergleichsmehrwert - Arbeitsbescheinigung

  • LAG Nürnberg, 22.12.2021 - 2 Ta 126/21

    Streitwert - Vergleichsanfechtung - Fortsetzung des Verfahrens

  • LAG Nürnberg, 30.09.2021 - 2 Ta 89/21

    Beschwerde, Streitwertkatalog, Freistellung, Vergleich, Streitwert, Verfahren,

  • LAG Nürnberg, 11.04.2023 - 2 Ta 28/23

    Streitwert - Vollstreckungsabwehrklage - Zwangsvollstreckung - einstweilige

  • LAG Nürnberg, 22.09.2021 - 2 Ta 89/21

    Streitwert - Vergleichswert - Weiterbeschäftigung - Freistellung

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