Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 13.08.2014

Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 05.12.2014 - 2 Ta 155/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,39388
LAG Nürnberg, 05.12.2014 - 2 Ta 155/14 (https://dejure.org/2014,39388)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 05.12.2014 - 2 Ta 155/14 (https://dejure.org/2014,39388)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 05. Dezember 2014 - 2 Ta 155/14 (https://dejure.org/2014,39388)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 33 Abs. 3 Satz 2 RVG, § 48 Abs. 1 RVG, § 55 RVG, § 78 Satz 3 ArbGG, § 56 Abs. 2 Sätze 2 und 3 RVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines Anspruchs des Rechtsanwalts auf Vergütung gegen die Staatskasse durch Handlungen während der Beiordnung

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 48, 55 RVG; VV RVG Nr. 3100, 3101
    Prozesskostenhilfe - Verfahrensgebühr - widerruflicher Vergleich

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe - und der zwischenzeitlich geschlossene Widerrufsvergleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2015, 345
 
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 13.08.2014 - 2 Ta 155/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,42134
LAG Hessen, 13.08.2014 - 2 Ta 155/14 (https://dejure.org/2014,42134)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.08.2014 - 2 Ta 155/14 (https://dejure.org/2014,42134)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. August 2014 - 2 Ta 155/14 (https://dejure.org/2014,42134)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg für die persönliche Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters auf Schadensersatz als Ausgleich für eine ausgebliebene Entgeltforderung im Arbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 17a; ArbGG § 48; ArbGG § 3; InsO § 60
    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters; Rechtsweg

  • rechtsportal.de

    GVG § 17a; ArbGG § 48 ; ArbGG § 3 ; InsO § 60
    Rechtsweg für die persönliche Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters auf Schadensersatz als Ausgleich für eine ausgebliebene Entgeltforderung im Arbeitsverhältnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Nürnberg, 29.03.2004 - 5 Ta 153/03
    Auszug aus LAG Hessen, 13.08.2014 - 2 Ta 155/14
    Sämtliche Gesichtspunkte für die in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung vertretene weite Auslegung des Begriffs "Rechtsnachfolge" iSd. § 3 ArbGG treffen auch auf die persönliche Haftung des Insolvenzverwalters nach § 60 InsO zu ( vgl. hierzu ausführlich: LAG Nürnberg, Beschluss vom 29. März 2004 - 5 Ta 153/03, NZA-RR 2005, 214 ).

    Damit ist der Insolvenzverwalter in diesen Fällen entgegen der Ansicht des Beklagten überwiegend in seiner Stellung als "Vertreter" des Arbeitgebers, weniger in seinen Pflichten bei der Verteilung der Masse betroffen ( so zutreffend: LAG Nürnberg, Beschluss vom 29. März 2004 - 5 Ta 153/03, a. a. O.; weiter neben den im erstinstanzlichen Beschluss zitierten Entscheidungen und Kommentarstellen: GK-ArbGG/Schütz § 3 Rz. 48 und auch noch LAG Hessen, Beschluss vom 15. August 2006 - 8 Ta 200/06, NZA-RR 2007, 218 f. ).

  • LAG Hessen, 15.08.2006 - 8 Ta 200/06

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Schadensersatzanspruch gegen

    Auszug aus LAG Hessen, 13.08.2014 - 2 Ta 155/14
    Damit ist der Insolvenzverwalter in diesen Fällen entgegen der Ansicht des Beklagten überwiegend in seiner Stellung als "Vertreter" des Arbeitgebers, weniger in seinen Pflichten bei der Verteilung der Masse betroffen ( so zutreffend: LAG Nürnberg, Beschluss vom 29. März 2004 - 5 Ta 153/03, a. a. O.; weiter neben den im erstinstanzlichen Beschluss zitierten Entscheidungen und Kommentarstellen: GK-ArbGG/Schütz § 3 Rz. 48 und auch noch LAG Hessen, Beschluss vom 15. August 2006 - 8 Ta 200/06, NZA-RR 2007, 218 f. ).
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