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   LAG Saarland, 09.06.2000 - 2 Ta 2/2000   

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LAG Saarland, 09.06.2000 - 2 Ta 2/2000 (https://dejure.org/2000,19353)
LAG Saarland, Entscheidung vom 09.06.2000 - 2 Ta 2/2000 (https://dejure.org/2000,19353)
LAG Saarland, Entscheidung vom 09. Juni 2000 - 2 Ta 2/2000 (https://dejure.org/2000,19353)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2000, 546
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • LAG Hessen, 06.10.2008 - 4 Ta 342/08

    Ruhendes Verfahren wegen laufender Vergleichsverhandlungen - Rücknahmefiktion

    Weist ein Arbeitsgericht einen Antrag auf Anberaumung eines Kammertermins zurück, weil es vom Eintritt der Klagerücknahmefiktion von § 54 Abs. 5 Satz 4 ArbGG ausgeht, kann die antragstellende Partei dagegen nach § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO sofortige Beschwerde einlegen (LAG Saarland 09. Juni 2000 - 2 Ta 2/00 - NZA-RR 2000/546; GK-ArbGG-Schütz Stand September 2008 § 54 Rn 72).

    Demgegenüber geht die Gegenansicht zu Recht davon aus, dass ein Ruhen nach § 251 Satz 1 ZPO die Rechtsfolge von § 54 Abs. 5 Satz 4 ArbGG nicht auslöst, da § 54 Abs. 5 ArbGG keine § 251 ZPO verdrängende Spezialnorm ist (LAG Saarland 09. Juni 2000 a. a. O.; LAG Berlin 19. September 2003 - 5 Ta 1841/03 - LAGE ArbGG 1979 § 54 Nr. 7, zu 2; LAG München 11. September 2006 - 6 Sa 1089/05 - Juris, zu 2; ArbG Regensburg 08. Mai 2006 - 4 Ca 2656/05 - Juris, zu II; Nungeßer AR-Blattei SD 160.9 Rn 89, 98, 107, 108, 114; ErfK-Koch 8. Aufl. § 54 ArbGG Rn 12; HK-ArbR-Schmitt § 54 ArbGG Rn 15).

  • LAG Baden-Württemberg, 04.12.2014 - 13 Ta 27/14

    Nichterscheinen bei der Güteverhandlung - Fiktion der Rücknahme einer Klage

    c) Es kann auch nicht im Rahmen einer Auslegung von § 54 Abs. 5 ArbGG und den entsprechenden Prozesserklärungen der Parteien angenommen werden, diese hätten einen außergerichtlichen Prozessvertrag abgeschlossen, der eine Anwendung von § 54 Abs. 5 ArbGG ausschließe (so aber LAG Saarland 9. Juni 2000 - 2 Ta 2/00 - NZA-RR 2000, 546 f.; LAG Berlin 19. September 2003 - 5 Ta 1841/03 - LAGE § 54 ArbGG 1979 Nr. 7; LAG München 11. September 2006 - 6 Sa 1089/05 - juris).

    bb) Soweit hierzu in der Rechtsprechung Gegenstimmen annehmen, § 54 Abs. 5 ArbGG wolle nur "die untätig bleibenden Parteien sanktionieren" (vgl. LAG Saarland 9. Juni 2000 - 2 Ta 2/00 - NZA-RR 2000, 546, Rn. 34) kann dem nicht gefolgt werden.

  • LAG Sachsen, 16.06.2022 - 9 Sa 24/22

    Auslegung von Gesetzen; Zeitpunkt des Antrags auf Bestimmung eines Termins zur

    "bb) Soweit hierzu in der Rechtsprechung Gegenstimmen annehmen, § 54 Abs. 5 ArbGG wolle nur "die untätig bleibenden Parteien sanktionieren" (vgl. LAG Saarland 9. Juni 2000 - 2 Ta 2/00 - NZA-RR 2000, 546 , Rn. 34) kann dem nicht gefolgt werden.
  • LAG München, 11.09.2006 - 6 Sa 1089/05

    Zurückverweisung

    Die Berufungskammer folgt auch der vom LAG Saarland im Beschluss vom 9. Juni 2000 - 2 Ta 2/2000 und vom Arbeitsgericht Regensburg im Zwischenurteil vom 8.05.2006 - 4 Ca 2656/05 vertretenen Ansicht, dass § 269 Abs. 3 ZPO gemäß § 54 Abs. 5 S 4 ArbGG (fiktive Klagerücknahme) nicht analog anzuwenden ist, wenn die Parteien im ersten Gütetermin aufgrund einer außergerichtlichen Absprache, über die sie das Gericht zuvor unterrichtet hatten, nicht erschienen sind (oder nicht verhandelt haben) und das Verfahren anschließend länger als sechs Monate ruhte.
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2005 - 2 Ta 207/05

    Anderungskündigung, Klage, Güteverhandlung, Ruhen des Verfahrens, Antrag auf

    Die in der Kommentarstelle zitierte Entscheidung des LAG Saarland (Beschl. v. 09.06.2000 - 2 Ta 2/00 - NZA-RR 2000, 546) kann auch nicht ohne weiteres auf den vorliegenden Fall übertragen werden.
  • LAG Hessen, 14.08.2006 - 9 Ta 25/06

    Streit über das Vorliegen einer Klagerücknahme

    Hiergegen ist analog §§ 252, 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO die sofortige Beschwerde gegeben (ebenso LAG Saarland Beschl. vom 9. Juni 2000 - 2 Ta 2/2000 - NZA-RR 2000, 546; Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl., § 216 Rz. 12), die die Drittwiderklägerin form- und fristgerecht erhoben hat.
  • LAG Berlin, 19.09.2003 - 5 Ta 1841/03

    Ruhen des Verfahrens

    Sind aber die Voraussetzungen für eine Anordnung nach § 251 Satz 1 ZPO erfüllt, ist für eine Rücknahmefiktion gemäß § 54 Abs. 5 Satz 4 ArbGG kein Raum (LAG Saarland, Beschluss vom 09.06.2000 - 2 Ta 2/00 - NZA-RR 2000, 546 zu II der Gründe).
  • LAG Hamm, 02.06.2020 - 12 Ta 313/20

    Beiderseitige Säumnis im Gütetermin; Klagerücknahmefiktion; Zuständigkeit des

    Denn diese Fälle hängen nicht ausschließlich von der Säumnis im Gütetermin und einer Fristberechnung ab (vgl. LAG Saarland, 09.06.2000 - 2 Ta 2/00; LAG München. 11.09.2006 - 6 Sa 1089/05; LAG Köln. 17.11.2015 - 12 Ta 298/15) , sondern bedürfen einer sorgfältigen Bewertung und Ermittlung des Sachverhalt, was mit den eingeschränkten Möglichkeit außerhalb der mündlichen Verhandlung kaum zu erreichen ist.
  • ArbG Solingen, 29.02.2016 - 3 Ca 26/16

    Klagerücknahmefiktion

    Soweit zum Teil vertreten wird, dass mit der Regelung des § 54 Abs. 5 ArbGG untätig bleibende Parteien sanktioniert werden sollen, sodass die Regelung nur bei Versäumung des Termins aus Nachlässigkeit zur Anwendung kommen soll (vgl. LAG Saarland, 09.06.2000 - 2 Ta 2/00; vgl. auch LAG München, 11.09.2006 - 6 Sa 1089/05), schließt sich das Gericht dieser Auffassung nicht an.
  • ArbG Siegen, 19.03.2020 - 2 Ca 1459/18
    Die Entscheidung des LAG LAG Saarland (Beschluß vom 9.6. 2000 - 2 Ta 2/00) ist daher nicht einschlägig.
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