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   LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2015 - 2 Ta 24/15   

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https://dejure.org/2015,8012
LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2015 - 2 Ta 24/15 (https://dejure.org/2015,8012)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.03.2015 - 2 Ta 24/15 (https://dejure.org/2015,8012)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. März 2015 - 2 Ta 24/15 (https://dejure.org/2015,8012)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 118 Abs 2 S 4 ZPO, § 114 ZPO
    Prozesskostenhilfe - Nachreichung von Unterlagen nach Ablauf einer gesetzten Frist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung nach Fristablauf eingereichter Unterlagen bei rückwirkenden Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 118 Abs. 2 S. 4
    Berücksichtigung nach Fristablauf eingereichter Unterlagen bei rückwirkenden Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2015 - 2 Ta 24/15
    Die vom Arbeitsgericht zitierte Rechtsprechung betrifft den - hier nicht gegebenen - Fall, dass das Gericht die rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Instanzende mangels rechtzeitiger Vorlage der hierfür erforderlichen Unterlagen abgelehnt hat ( BAG 03. Dezember 2003 - 2 AZB 19/03 - MDR 2004, 415 ).
  • BGH, 09.01.1997 - IX ZR 61/94

    Aufhebung der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe wegen Nichtzahlung von Raten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2015 - 2 Ta 24/15
    Im Rahmen des § 124 Abs. 1 Nr. 5 ZPO müsste das Gericht sogar neuen Vortrag darüber berücksichtigen, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bedürftigen von Anfang an ungünstiger waren als vom Gericht angenommen ( BGH 09. Januar 1997 - IX ZR 61/94 - NJW 1997, 1077 ).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2008 - 2 WF 401/07

    PKH-Bewilligungsverfahren: Wirkungen einer Fristsetzung zur Belegvorlage;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2015 - 2 Ta 24/15
    Deswegen muss in der Regel auch später eingehender Vortrag jedenfalls dann berücksichtigt werden, wenn er vor der positiven Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch eingeht ( OLG Frankfurt 24. Januar 2008 - 2 WF 401/07 - Rn. 10, juris; Zöller ZPO 30. Aufl. § 118 Rn. 17 a ).
  • BAG, 18.11.2003 - 5 AZB 46/03

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2015 - 2 Ta 24/15
    Es geht auch bei dieser Vorschrift um die sachlich richtige Entscheidung ( BAG 18. November 2003 - 5 AZB 46/03 - Rn. 11, NZA 2004, 1062 ).
  • LAG Hamm, 01.07.2015 - 14 Ta 6/15

    Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren der sofortigen Beschwerde wegen

    (3) Nach ganz überwiegender, herrschender Meinung beinhaltet § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO selbst keine Ausschlussfrist, welche der Berücksichtigung neuen Beschwerdevorbringens gemäß § 571 Abs. 2 Satz 1 ZPO entgegensteht, solange das Hauptsacheverfahren noch nicht beendet ist ( vgl. LAG Köln, 5. August 2004, 4 Ta 269/04, juris, Rn. 6; 19. August 2008, 7 Ta 181/08 , juris, Rn. 9, 13 ff.; 10. September 2010, 7 Ta 174/08, juris, Rn. 6, 14; LAG Rheinland-Pfalz, 30. März 2015, 2 Ta 24/15, juris, Rn. 3; LAG Schleswig Holstein, 5. März 2009, 5 Ta 44/09, juris, Rn. 10; OLG Celle, 20. Dezember 2012, 4 W 212/12, MDR 2013, 364 ; 6. Mai 1996, 14 W 17/96, OLGR Celle 1997, 45, I. 2. der Gründe; OLG Hamburg, 30. Januar 2015, 7 WF 1/15, MDR 2015, 356; OLG Frankfurt, 24. Januar 2008, 2 WF 401/07, juris, Rn. 10; OLG Koblenz, 19. Juni 1989, 11 WF 679/89, FamRZ 1990, 537; OLG Schleswig-Holstein, 25. Juni 2007, 13 WF 135/07, juris, Rn. 5; Sächsisches LSG, 25. März 2008, L 1 B 596/07 AL-PKH, juris, Rn. 15; BeckOK-ZPO/Reichling, Stand 1. März 2015, § 118 ZPO Rn. 25; Bertzbach, jurisPR-ArbR 50/2005 Anm. 6; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Rn. 897; Groß, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, 12. Auflage, 2014, § 118 ZPO Rn. 31 f.; Musielak/Fischer, ZPO, 12. Auflage, 2015, § 118 ZPO Rn. 10; Zöller/Geimer, § 118 ZPO Rn. 17a; § 127 ZPO Rn. 49 ).

    Teilweise wird, soweit sich die Beschwerde gegen eine Ratenzahlungsanordnung (noch) richtet, eine Berücksichtigung nachgereichter Belege für zulässig erachtet ( vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 30. März 2015, 2 Ta 24/15, juris, Rn. 3 ).

    Dies rechtfertigt sich aus dem übergeordneten Gesichtspunkt, dass Prozesskostenhilfe nur für eine beabsichtigte Rechtsverfolgung oder -verteidigung bewilligt wird und es bei ihr nicht darum geht, nach einem bereits durchgeführten Verfahren einem Prozessbevollmächtigten durch nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe einen Zahlungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen ( vgl. BAG, 3. Dezember 2003, 2 AZB 19/03, juris, II. 2. b) der Gründe [insoweit nicht abgedruckt in MDR 2004, 415]; 16. Februar 2012, 3 AZB 34/11, NZA 2012, 1390, Rn. 14; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, 30. März 2015, 2 Ta 24/15, juris, Rn. 4; Zöller/Geimer, § 119 ZPO, Rn. 39, § 127 ZPO Rn. 48 ).

    Das ist nicht Zweck der Prozesskostenhilfe ( vgl. BAG, 3. Dezember 2003, 2 AZB 19/03, juris, II. 2. b) der Gründe [insoweit nicht abgedruckt in MDR 2004, 415] ; 16. Februar 2012, 3 AZB 34/11, NZA 2012, 1390, Rn. 14; LAG Rheinland-Pfalz, 30. März 2015, 2 Ta 24/15, juris, Rn. 4 ).

    Es geht nur noch darum, ob und ggf. in welcher Höhe der Kläger die festgesetzten Raten zu zahlen hat ( vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 30. März 2015, 2 Ta 24/15, juris, Rn. 5 ).

    (2) Daraus folgt nicht nur, dass bei einer positiven Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe jedenfalls diejenigen Belege und Unterlagen berücksichtigt werden müssen, die zwar nach Ablauf einer nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO gesetzten Frist, aber noch vor der Beschlussfassung bei Gericht eingegangen sind; dies gilt auch für den Fall, dass die Bewilligung mit Ratenzahlung erstmals im Beschwerdeverfahren im Wege der Abhilfe erfolgt ( vgl. dazu LAG Rheinland-Pfalz, 30. März 2015, 2 Ta 24/15, juris, Rn. 3, 5 ).

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