Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2006 - 2 Ta 268/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aussetzung eines arbeitsgerichtlichen Rechtstreits wegen Vorgreiflichkeit eines anderen Verfahrens; Möglichkeit des Erhebens einer Klage auf Zahlung aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs bei vorherigem noch nicht rechtskräftigem Obsiegen in einem Kündigungsrechtstreit
- Judicialis
ZPO § 148
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 148
Aussetzung, Vorgreiflichkeit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 26.07.2006 - 4 Ca 1745/06
- ArbG Lübeck, 27.07.2006 - 4 Ca 1745/06
- LAG Schleswig-Holstein, 15.08.2006 - 2 Ta 177/06
- ArbG Lübeck, 20.09.2006 - 4 Ca 1745/06
- LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2006 - 2 Ta 268/06
Papierfundstellen
- NZA-RR 2007, 265
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Schleswig-Holstein, 15.08.2006 - 2 Ta 177/06
Kündigungsklage, Vorgreiflichkeit, Aussetzung des Verfahrens, Zahlungsklage
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2006 - 2 Ta 268/06
Die hiergegen eingelegte Beschwerde hatte Erfolg (2 Ta 177/06).Wie bereits in dem Beschluss vom 15.08.2006 (2 Ta 177/06) ausgeführt, ist dem Gericht ein Ermessen eingeräumt, das nicht frei sondern rechtlich gebunden ist.
- BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 6/14
Aussetzung - Verfassungsbeschwerde
Der arbeitsrechtliche Beschleunigungsgrundsatz (§ 9 Abs. 1 ArbGG) verbietet in solchen Fällen regelmäßig, eine Aussetzung vorzunehmen (vgl. zB LAG Köln 19. Juni 2006 - 3 Ta 60/06 -; LAG Schleswig-Holstein 24. November 2006 - 2 Ta 268/06 -; Hessisches LAG 3. Juli 2002 - 12 Ta 213/02 -; Thüringer LAG 27. Juni 2001 - 6/9 Ta 160/00 -; Düwell/Lipke/Kloppenburg ArbGG 3. Aufl. § 55 Rn. 25; GK-ArbGG/Schütz Stand Dezember 2013 § 55 Rn. 48; GMP/Germelmann ArbGG 8. Aufl. § 55 Rn. 29; Schwab/Weth/Korinth ArbGG 3. Aufl. § 55 Rn. 43; vgl. auch BVerfG 22. September 2008 - 1 BvR 1707/08 - Rn. 20, BVerfGK 14, 270) . - LAG Berlin-Brandenburg, 06.03.2008 - 15 Ta 281/08
Aussetzung - Vorgreiflichkeit - Ermessenprüfung im Beschwerdeverfahren
(Hessisches LAG v. 20.4.2007 - 11 Ta 631/06 - juris, Rn 8ff; LAG Schleswig Holstein v. 24.11.2006 - 2 Ta 268/06 - juris, Rn 7ff).(Hessisches LAG v. 20.4.2007 - 11 Ta 631/06 - juris, Rn 8ff; LAG Schleswig Holstein v. 24.11.2006 - 2 Ta 268/06 - juris, Rn 7ff).
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2019 - 26 Ta 615/18
Anforderungen an die Aussetzung wegen der Vorgreiflichkeit einer im Vorlagegesuch …
Liegen die Voraussetzungen einer Vorgreiflichkeit vor, sind im Rahmen der Ermessensausübung bei der Aussetzung zudem mindestens zu berücksichtigen: das Beschleunigungsgebot und die Vorschriften zum Schutz vor überlanger Verfahrensdauer (§ 9 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 198 ff. GVG) (…vgl. BAG 16. April 2014 - 10 AZB 6/14, Rn. 5), der Stand der beiden Verfahren, insbesondere des vorgreiflichen Rechtsstreits und dessen voraussichtliche Dauer und damit die voraussichtliche Dauer der Aussetzung, die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten der Klagepartei auch in jenem Rechtsstreit, ob bereits ein Urteil zu ihren Gunsten ergangen ist und wie ggf. die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels zu beurteilen sind, die wirtschaftliche Situation beider Parteien, die Notwendigkeit für die Klagepartei, ihre Ansprüche mit Hilfe eines gerichtlichen Titels durchsetzen zu müssen und das Verhalten der Klagepartei (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 6. März 2008 - 15 Ta 281/08 sowie 10. Oktober 2012 - 4 Ta 1832/12; Hessisches LAG 20. April 2007 - 11 Ta 631/06; LAG Schleswig-Holstein 24. November 2006 - 2 Ta 268/06), ggf. auch die Prozesswirtschaftlichkeit.
- LAG Hessen, 06.07.2020 - 15 Ta 181/20
Im Rahmen der Ermessensausübung bei der Entscheidung über eine Aussetzung iSv. § …
Im Rahmen der Ermessensausübung bei der Aussetzung sind mindestens zu berücksichtigen: das Beschleunigungsgebot, der Stand der beiden Verfahren, insbesondere des vorgreiflichen Rechtsstreits und dessen voraussichtliche Dauer und damit die voraussichtliche Dauer der Aussetzung, ebenso die Vorschriften zum Schutz vor überlanger Verfahrensdauer § 9 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 198 ff GVG, die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten der Klagepartei auch in jenem Rechtsstreit, ob bereits ein Urteil zu ihren Gunsten ergangen ist und wie gegebenenfalls die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels zu beurteilen sind, die wirtschaftliche Situation beider Parteien, die Notwendigkeit für die Klagepartei, ihre Ansprüche mit Hilfe eines gerichtlichen Titels durchsetzen zu müssen und das Verhalten der Klagepartei (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2015 - 26 Ta 625/15 - ; 6. März 2008 - 15 Ta 281/08 - ; 10. Oktober 2012 - 4 Ta 1832/12; Hessisches LAG 6. April 2004 - 1 Ta 106/04 - ; LAG Schleswig-Holstein 24. November 2006 - 2 Ta 268/06 -). - LAG Hessen, 31.05.2021 - 15 Ta 34/21
Zu berücksichtigende Merkmale bei der Aussetzung nach § 148 ZPO ; Prüfungsumfang …
ihren Gunsten ergangen ist und wie ggf. die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels zu beurteilen sind, die wirtschaftliche Situation beider Parteien, die Notwendigkeit für die Klagepartei, ihre Ansprüche mit Hilfe eines gerichtlichen Titels durchsetzen zu müssen und das Verhalten der Klagepartei (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2015 - 26 Ta 625/15 - ; 6. März 2008 - 15 Ta 281/08 - ; 10. Oktober 2012 - 4 Ta 1832/12; Hessisches LAG 6. April 2004 - 1 Ta 106/04 - ; LAG Schleswig-Holstein 24. November 2006 - 2 Ta 268/06 -). - LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 26 Ta 625/15
Zweck der Aussetzung - Beschränkung des Streitgegenstandes bei …
Im Rahmen der Ermessensausübung bei der Aussetzung sind mindestens zu berücksichtigen: das Beschleunigungsgebot, der Stand der beiden Verfahren, insbesondere des vorgreiflichen Rechtsstreits und dessen voraussichtliche Dauer und damit die voraussichtliche Dauer der Aussetzung, die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten der Klagepartei auch in jenem Rechtsstreit, ob bereits ein Urteil zu ihren Gunsten ergangen ist und wie ggf. die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels zu beurteilen sind, die wirtschaftliche Situation beider Parteien, die Notwendigkeit für die Klagepartei, ihre Ansprüche mit Hilfe eines gerichtlichen Titels durchsetzen zu müssen und das Verhalten der Klagepartei (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 6. März 2008 - 15 Ta 281/08 sowie 10. Oktober 2012 - 4 Ta 1832/12; Hessisches LAG 20. April 2007 - 11 Ta 631/06; LAG Schleswig-Holstein 24. November 2006 - 2 Ta 268/06). - LAG Nürnberg, 23.05.2013 - 6 Ta 47/13
Aussetzung des Verfahrens
Die vom Arbeitsgericht getroffene Ermessensentscheidung wäre umso mehr vertretbar, wenn das Arbeitsgericht bei dieser Ermessensentscheidung berücksichtigen müsste, ob der Klage über die erste vorgreifliche Kündigung Erfolgsaussichten beigemessen werden (dies verlangt etwa LAG Schleswig-Holstein vom 24.11.2006, 2 Ta 268/06, zitiert nach juris).