Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 20.03.2008 - 2 Ta 45/08 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
- LAG Schleswig-Holstein
Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten, Auszubildende, Kündigung, Probezeit, Arbeitnehmerin, minderjährige, Minderjährige, Kündigungsschreiben, Übergabe an die Eltern, Erklärungsbote, Arbeitgeber
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem minderjährigen Arbeitnehmer; Minderjähriger als Erklärungsbote des Arbeitgebers; Zugangsvermittlung einer Willenserklärung durch Dritte
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Ausbildungsverhältnis - Kündigung - Adressierung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Kündigungsschreiben - Minderjähriger als Erklärungsbote des Arbeitgebers
- Judicialis
ZPO § 114; ; BGB § 130; ; BGB § 131; ; BGB § 1626; ; BBiG § 22 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses mit einer Minderjährigen durch Übergabe eines Kündigungsschreibens zur Aushändigung an die vertretungsberechtigten Eltern - Minderjährige als Erklärungsbotin
- rechtsportal.de
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses mit einer Minderjährigen durch Übergabe eines Kündigungsschreibens zur Aushändigung an die vertretungsberechtigten Eltern - Minderjährige als Erklärungsbotin
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Kündigungsrecht: Besonderheiten bei der Kündigung von minderjährigen Arbeitnehmern
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kündigung eines Minderjährigen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kündigung eines Minderjährigen
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber müssen Kündigung minderjähriger Arbeitnehmer gegenüber Eltern aussprechen
- channelpartner.de (Kurzinformation)
So kündigen Sie minderjährigen Azubis
- kanzlei-potthast.de (Kurzinformation)
Kündigung gegenüber minderjährigen Arbeitnehmern oder Auszubildenden
- streifler.de (Kurzinformation)
Kündigungsrecht: Besonderheiten bei der Kündigung von minderjährigen Arbeitnehmern
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Die Kündigung minderjähriger Arbeitnehmer muss an die Erziehungsberechtigten gelangen
- anwalt-kiel.com (Kurzinformation)
Kündigung eines Minderjährigen
- rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)
Kündigung minderjähriger Arbeitnehmer ist gegenüber Eltern auszusprechen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kündigung von minderjährigen Arbeitnehmern muss gegenüber den Eltern ausgesprochen werden - Minderjähriger kann als Erklärungsbote die Kündigung den Eltern überbringen - Risiko trägt der Arbeitgeber
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 2 BGB)
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 06.02.2008 - 6 Ca 3294/07
- LAG Schleswig-Holstein, 20.03.2008 - 2 Ta 45/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 17/04
Kündigung - Schriftform
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.03.2008 - 2 Ta 45/08
Vom Inhalt einer Kündigungserklärung kann auch ausreichend Kenntnis genommen werden, wenn das Schriftstück nur zum Durchlesen überlassen wurde (BAG Urteil v. 04.11.2004 - 2 AZR 17/04 - NZA 2005, 513). - BAG, 13.04.1989 - 2 AZR 441/88
Berufsausbildungsverhältnis - Klagefrist nach § 4 KSchG
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.03.2008 - 2 Ta 45/08
Auf die Einhaltung der Drei-Wochen-Frist der §§ 13 Abs. 2 S. 2, 4 S. 1 KSchG im Falle außerordentlicher Kündigungen kommt es deshalb nicht an, da diese Vorschriften auf das Berufsausbildungsverhältnis jedenfalls dann nicht anzuwenden sind, wenn gem. § 111 Abs. 2 S. 5 ArbGG eine Verhandlung vor einen Schlichtungsausschuss stattfinden muss (BAG Urteil v. 13.04.1989 - 2 AZR 441/88 - BAGE 61, 258; BAG Urteil v. 26.01.1999 - 2 AZR 134/98 - NZA 1999, 934). - BAG, 26.01.1999 - 2 AZR 134/98
Berufsausbildungsverhältnis, Klagefrist
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.03.2008 - 2 Ta 45/08
Auf die Einhaltung der Drei-Wochen-Frist der §§ 13 Abs. 2 S. 2, 4 S. 1 KSchG im Falle außerordentlicher Kündigungen kommt es deshalb nicht an, da diese Vorschriften auf das Berufsausbildungsverhältnis jedenfalls dann nicht anzuwenden sind, wenn gem. § 111 Abs. 2 S. 5 ArbGG eine Verhandlung vor einen Schlichtungsausschuss stattfinden muss (BAG Urteil v. 13.04.1989 - 2 AZR 441/88 - BAGE 61, 258; BAG Urteil v. 26.01.1999 - 2 AZR 134/98 - NZA 1999, 934).
- BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 794/09
Ordentliche Kündigung - Wirksamwerden gegenüber Geschäftsunfähigem
(1) Überwiegend wird verlangt, dass die Willenserklärung an den gesetzlichen Vertreter gerichtet oder zumindest für diesen bestimmt und dass sie in seinen Bereich gelangt ist (…BGH 13. April 1989 - V ZR 145/88 - BGHR BGB § 131 Abs. 1/Zugang 1; vgl. für § 131 Abs. 2 Satz 1 BGB: LAG Schleswig-Holstein 20. März 2008 - 2 Ta 45/08 - Rn. 11, LAGE BGB 2002 § 130 Nr. 6) .